(betrieblicher) Umweltschutz

(betrieblicher) Umweltschutz

Die Anforderungen aus der jüngsten Gesetzgebung im Umweltschutz sind vom Grundsatz her ähnlich der des Arbeitsschutzes. Dies ist die Basis, auf der im Unternehmen ein integriertes Vorgehen möglich ist.

Den Betrieben wird durch beide Rechtsgrundlagen eine deutlich größere Eigenverantwortung zugestanden. Sie sollen nicht mehr "nur" Vorschriften einhalten und Auflagen externer Kontrolleure erfüllen, sondern sowohl ihren Arbeits- als auch ihren Umweltschutz eigenverantwortlich gestalten. Erstmals rücken Führung und Organisation - also nichts anderes als Management - in den Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen zum Arbeits- bzw. betrieblichen Umweltschutz.

Beide Rechtsgrundlagen geben drei zentrale Prinzipien für die Gestaltung des Arbeits- und Umweltschutzes im Betrieb vor: Erstmals geben also gesetzliche Grundlagen die Vorgabe, den Arbeits- und Umweltschutz von vornherein in alle Betriebsabläufe einzubringen. Diese Prozeßorientierung zeigt sich sowohl im Ziel des Öko-Audits, das nicht nur die Einhaltung der Umweltvorschriften, sondern eine stetige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes anstrebt. Der betriebliche Umweltschutz wird also zum kontinuierlichen Verbesserungsprozeß im Betrieb. Mit der Prozeßorientierung wird Unternehmen eine Hilfestellung gegeben, mit der sie Ihre Arbeit systematisieren können. Sie erhalten einen besseren Überblick über den Stand des Arbeits- und Umweltschutzes im Betrieb und können dauerhafte Verbesserungen erreichen - und zwar auch über das Mindestmaß geltender Bestimmungen hinaus.

 W.U.P. 1999

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