Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Mit den Neugestaltungen der rechtlichen Basis des Arbeitsschutzes in Deutschland (vor allem: Arbeitsschutzgesetz und erweiterter Präventionsauftrag im neuen Sozialgesetzbuch VII) sind neue Aufgaben im Arbeitsfeld zu bewältigen. Neu aufgenommen in den Katalog der Präventionszielsetzungen ist die "Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren". Hierdurch sind nicht nur der Vollzugsauftrag der staatlichen Behörden und der Präventionsauftrag der Unfallversicherung erweitert worden, vor allem erweitert diese Zielsetzung die Präventionspflichten der Arbeitgeber und damit auch die Nachfrage nach entsprechenden Angeboten seitens der Präventionsdienstleister.

Entscheidend dabei ist, daß nun nicht nur die Verhütung von Auswirkungen, sprich: Unfällen und Berufskrankheiten, sondern auch die Verhütung der Ursachen, sprich: der Gefahren für die Gesundheit Zielsetzung der Prävention sein muß. Hiermit ist endgültig Abschied genommen worden von der "bloßen" Unfallverhütung, deren allzu spät ansetzende Beeinflussungen die Arbeitssicherheit zu lange an einer prospektiven Gestaltung von Arbeitsprozessen gehindert hat. Das zentrale Anliegen des modernen Arbeitsschutzes, der Präventionsdienstleistung, muß nun der umfassende Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie die Optimierung betrieblicher Abläufe sein.

Zu entwickeln ist ein dementsprechender Ansatz, der alle Gefahren für Leben und Gesundheit einschließt, um die neuen Arbeitsfelder der Präventionsdienstleister zu beschreiben. Bezogen auf die Rolle der Aufsichtspersonen erwartet Coenen vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) beispielsweise eine erhebliche Veränderung und Erweiterung des Berufsbildes: "Der Technische Aufsichtsbeamte der Zukunft sollte sich als Unternehmensberater in Sachen Arbeitsschutz verstehen und nicht nur als Experte. Die Prävention wird dennoch zur Ausgestaltung ihres erweiterten Auftrages ein größeres Spektrum an Fachwissen benötigen, das durch Kooperation mit solchen Fachdisziplinen gewonnen werden kann, die bislang im Arbeitsschutz noch nicht oder nicht ausreichend etabliert sind. Längerfristig ist in Ausfüllung des umfassenden Präventionsauftrages durchaus mit einer stärker interdisziplinären Struktur der Aufsichts- und Beratungsdienste zu rechnen."

Auch für die betrieblichen Fachkräfte (nicht nur aber vor allem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmediziner) hat dies Konsequenzen, nicht nur, daß sie mittelfristig gesehen sich als innerbetriebliche Dienstleister verstehen und dementsprechend handeln müssen. Auswirkungen hat es auch auf benötigte Fertigkeiten, Fähigkeiten und benötigtes Wissen. "Nach Auffassungen der Fachleute stehen dabei für die Fachkraft zukünftig zwei Aufgabenkomplexe im Vordergrund: Zum einen die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitssystemen und zum anderen der Aufbau eines präventiven Sicherheits- und Gesundheitsmanagements. Zur Lösung dieser Aufgaben benötigt man weniger den mit Detailkenntnissen ausgestatteten Spezialisten, sondern den mit breiten anwendungsorientiertem Überblickswissen versehenen Generalisten."

Schlüsselinnovationen helfen, diese neuen Qualifikationen auszubilden, zu erlernen und sich anzueignen. Der Präventionsdienstleister muß als überbetrieblicher wie auch als betrieblicher Berater und Akteur die Gesamtheit der betrieblichen Anforderungen erkennen (lernen), die im Zusammenhang mit der Prävention stehen. Auf keinen Fall ist hierzu ein Rückzug auf die vom Dualismus geprägte Rechtsetzung möglich, welche schlimmstenfalls nur punktuelle Ansatzmöglichkeiten eröffnet. Für ganzheitliche Konzepte in der Prävention ist darüber hinaus eine Erweiterung der "klassischen" Gefährdungsfaktoren (mechanisch, elektrisch, thermisch, physikalisch; relativ neu auch chemisch und biologisch) um mögliche krankmachende Bedingungen wie psychomentale und psychosoziale Faktoren unabdingbar notwendig.

Unter Präventionsdienstleistung werden alle Dienstleistungen verstanden, welche die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit oder die Gesundheitsförderung betreffen. Diese Dienstleistung kann dabei betriebsorientiert (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder betriebliche Gesundheitsförderung, Brandschutz, Arbeitsgestalter, Beratung und Überwachung durch staatliche Arbeitsschutzaufsicht oder Technische Aufsicht der Unfallversicherungsträger) oder individuell orientiert (z.B. Hausarzt, Suchthilfe oder Selbsthilfeorganisationen) erfolgen. Im weiteren Sinne können in Form von Schnittstellen in die Präventionsdienstleistung andere Bereiche mit einbezogen sein, z.B. Qualitätsmanagement, Umweltschutz.

Bei den Präventionsdienstleistungen sind zudem unterschiedliche Zielgruppen (Unternehmen als Gesamtheit, Unternehmer, Arbeitnehmer, Individuum) einerseits sowie verschiedene Gründe der Nachfrage (normativ geregelt oder betriebswirtschaftliche bzw. individuelle Nachfrage) andererseits zu unterscheiden.

Präventionsdienstleister sind somit eine Vielzahl von Anbietern. Insbesondere gehören zu ihnen:
Betrachtet man die oben angesprochenen Tendenzen zum Bedeutungsgewinn der Gesundheit aus handlungstheoretischer Sicht, so erschließt sich ein noch viel weiteres Handlungsfeld für die Prävention. Letztendlich sind in allen menschlichen Entscheidungen und Handlungen auch präventive Anteile enthalten; mindestens geht es bei jeder Entscheidung und Handlung nämlich um den Erhalt oder mehr noch die Verbesserung eines Zustandes. Das ist im Kern präventives Handeln. Hierfür müssen seitens der Präventionsdienstleister Handlungskonzepte entwickelt werden, wie diese präventiven Anteile menschlicher Entscheidungen und Handlungen besser genutzt und ausgeprägt werden können.

 W.U.P. 1999

HOME