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Der Schlussstrich zum Schweizer Schnüffelstaat

Es war in der Schweiz nicht möglich, durch das Bundesgericht die Frage abklären zu lassen, ob der Bundesrat jemals eine ausreichende gesetzliche Grundlage besessen hat, um rund 900 000 Personen während Jahrzehnten durch die Bundespolizei und deren Adlaten bei den kantonalen Polizeien zu überwachen. An der Stelle des Bundesgerichtes hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Frage entschieden: Es gab in der Schweiz keine solche gesetzliche Grundlage, welche den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entsprochen hätte.

Mit seinem Urteil in der Sache Amann gegen die Schweiz vom 16. Februar 2000 ist diese Klarheit geschaffen worden.

Was war passiert? Der Kaufmann Hermann Amann hatte in den Achtzigerjahren batteriebetriebene Haarentfernungsgeräte importiert und in Frauenzeitschriften angepriesen. Eine offenbar unterr unerwünschtem Haarwuchs leidende Sekretärin der damaligen Sowjetbotschaft in Bern bestellte so ein Gerät telefonisch. Da alle Telefonleitungen der Sowjets von der Bundespolizei rechtswidrig abehört wurden, notierten die eifrigen Lauscher im Bundeshaus den Namen von Hermann Amann, legten eine Fiche an und vermerkten darauf mit einem Zahlendcode eine Verbindung mit der Sowjetspionage (!). Ausserdem hielten sie fest, Amann sei eine "Verbindungsperson zur russ. Botschaft".

Dann flog die Fichenaffäre auf

Einige Jahre später flog die Fichenaffäre auf . Dabei wurde klar, dass die Bundespolizei mehr als 900'000 Fichen über unbescholtene Leute angelegt hatte. Heute weiss man - aber nur dank des Urteilsspruchs aus Strassburg -, dass es sich dabei um die gewaltigste Regierungskriminalität gehandelt hat, die in der Schweiz je vorgekommen ist: Der Staat handelte ohne jegliche ausreichende gesetzliche Grundlage.

Kneifendes Bundesgericht

Das Bundesgericht hätte vielfältige Möglichkeit gehabt, dies selbst festzustellen und so zu verhindern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Feststellung macht. Doch es hat in allen Fällen, die ihm im Zusammenhang mit der Fichenaffäre vorgelegt worden sind, einen geradezu peinlichen Slalom um die Frage herum gemacht, ob der Bundesrat über eine ausreichende gesetzliche Gurndlage verfügt habe.

Als der Fall Amann vor dem Bundesgericht verhandelt wurde, wurde der Anwalt von Hermann Amann gefragt, wieso er eigentlich in dieser Sache nie eine Beschwerde beim Bundesrat eingereicht habe. Seine Antwort war, man beschwere sich nicht beim Verbrecher über den Verbrecher. Daraufhin regte der Vertreter des Bundesrates an, den Anwalt wegen dieser Aussage mit einer Ordnungsstrafe zu belegen. Immerhin war das Bundesgericht so weise, dies nicht zu tun; heute besteht Gewissheit, dass wegen des Fehlens der gesetzlichen Grundlage der Bundesrat und die Bundespolizei jahrzehntelang verbrecherisch gehandelt haben.

Ein senkrechter Bürger

Hätte der senkrechte Schweizer Bürger Hermann Amann nicht während Jahren diesen Prozess geführt und dabei mehr als 30'000 Franken aufgewendet, wäre es nie zu einer derartigen Feststellung in Strassburg gekommen. Ihm und seiner Zähigkeit, ideell unterstützt von der SGEMKO, ist es zu verdanken, dass letzte Klarheit geschaffen worden ist. Dabei fiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Strassburg einstimmig; auch die beiden Schweizer Bürger, die als Richter im Gerichtshof tätig sind, haben zugestimmt.

Das Urteil setzt gewissermassen den Schlussstrich unter die Fichenaffäre. Man dankt für die Klärung.


Seite letztmals bearbeitet am 19. November 2000.

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