NLA-Saison 1998/99 mit 45 Qualifikationsrunden

Die NLA-Eishockeymeisterschaft der Saison 1998/99 wird mit 45 Qualifikationsrunden und anschliessenden Playoffs (wie bisher ab Viertelfinals, best of 7) durchgeführt. Auf diesen Modus haben sich die Präsidenten der Nationalligaklubs in Egerkingen geeinigt. Damit wird die Qualifikation um fünf Spiele länger als in der zu Ende gehenden Saison.  


Eine neuerliche Modusänderung wurde unumgänglich, zumal die NLA auf die nächste Saison hin von elf auf zehn Mannschaften reduziert wird. Wäre die Qualifikation bei den üblichen vier Runden "jeder gegen jeden" belassen worden, hätte sich die Zahl der Spiele pro Mannschaft von 40 auf die altbekannten 36 reduziert.

Ab 2000 mit 12 Teams?

Jetzt haben sich die Präsidenten für eine Ausdehnung entschieden, ohne die auch schon gehabte "Masterround" wieder einzuführen: Alle zehn Teams bestreiten eine fünfte Runde, in der die besten fünf Teams nach 36 Runden fünfmal zu Hause und viermal auswärts, die übrigen fünf Teams dagegen viermal zu Hause und fünfmal auswärts spielen.

Danach qualifizieren sich die ersten acht Mannschaften für die Best-of-7-Playoffs. Der Neunte und der Zehnte ermitteln im "Playout" (best of 7) den Letzten der NLA, der mit dem B-Meister in der Ligaqualifikation um einen NLA-Platz spielt. Gespielt wird in der Regel wie bisher dienstags und samstags, ausnahmsweise auch an Sonntagen. Eine Erhöhung der Nationalliga A von 10 auf 12 Mannschaften erachten die Klubpräsidenten frühestens auf die Saison 2000/2001 als realisierbar.

40 Quali-Spiele in der NLB

Nach der Auflösung des SC Luzern spielt die Nationalliga B nächste Saison eine Qualifikation mit vier Durchgängen (44 Runden/40 Spiele; analog NLA-Saison 1997/98). Danach gehen acht Mannschaften in die Playoffs, die übrigen drei in die Playouts. Zwei Mannschaften steigen in die 1. Liga ab, eine aus der 1. Liga auf, so dass in der Saison 1999/2000 zehn Teams in der NLB spielen werden.

Einschränkungen bei Klubwechsel

Aufgrund der Erfahrungen dieser Saison passten die Präsidenten das Klubwechsel-Reglement an. Die wichtigsten Neuerungen:

- Ab dem zweiten Klubwechsel pro Saison muss der betreffende Spieler vor dem Transfer ein Spiel ausgesetzt haben. So soll ein nahtloser Hin- und Her-Wechsel zwischen zwei Klubs unterbunden werden.

- Der Transferstopp wird am Tag vor dem Beginn der Playoffs beginnen, nicht wie bisher zwei Wochen vor dem Playoff-Start.

- Ein Spieler, der im Ausland spielt und dessen Transferrechte einem Nationalliga-Klub gehören, unterliegt ebenfalls dem Transferstopp. Nächste Saison könnte also Goalie Aebischer nicht mehr während der Playoffs zu Fribourg stossen.

Daneben wurde der Grundsatzentscheid gefällt, dass Klubs, die ihren Zahlungsverpflichtungen aus Transfers nicht fristgerecht nachkommen, mit Strafen belegte werden können, die sich direkt auf die Meisterschaft auswirken (z.B. Punkteabzug). Ein konkreter Beschluss hierzu wird später gefällt.

Im weiteren präzisierten die Präsidenten das Partnerklub- Reglement:

- Die Anzahl der möglichen Partnerklubs wird auf vier beschränkt.

- Die Altersbegrenzung (gegen oben) wird von 23 auf 22 Jahre reduziert.

- Pro Spiel dürfen neu nur noch drei über 20jährige Partnerklub- Spieler eingesetzt werden. Für 20jährige und jüngere gibt es keine Beschränkung.

- Wechselt ein Partnerklub-Spieler in eine untere Liga, darf er erst eingesetzt werden, wenn er zuvor während eines Spiels nicht eingesetzt worden ist.