Die NLA-Eishockeymeisterschaft der Saison 1998/99 wird mit 45 Qualifikationsrunden und anschliessenden Playoffs (wie bisher ab Viertelfinals, best of 7) durchgeführt. Auf diesen Modus haben sich die Präsidenten der Nationalligaklubs in Egerkingen geeinigt. Damit wird die Qualifikation um fünf Spiele länger als in der zu Ende gehenden Saison.
Eine neuerliche Modusänderung wurde unumgänglich, zumal die NLA
auf die nächste Saison hin von elf auf zehn Mannschaften
reduziert wird. Wäre die Qualifikation bei den üblichen vier
Runden "jeder gegen jeden" belassen worden, hätte sich
die Zahl der Spiele pro Mannschaft von 40 auf die altbekannten 36
reduziert.
Ab 2000 mit 12 Teams?
Jetzt haben sich die Präsidenten für eine Ausdehnung
entschieden, ohne die auch schon gehabte "Masterround"
wieder einzuführen: Alle zehn Teams bestreiten eine fünfte
Runde, in der die besten fünf Teams nach 36 Runden fünfmal zu
Hause und viermal auswärts, die übrigen fünf Teams dagegen
viermal zu Hause und fünfmal auswärts spielen.
Danach qualifizieren sich die ersten acht Mannschaften für die
Best-of-7-Playoffs. Der Neunte und der Zehnte ermitteln im
"Playout" (best of 7) den Letzten der NLA, der mit dem
B-Meister in der Ligaqualifikation um einen NLA-Platz spielt.
Gespielt wird in der Regel wie bisher dienstags und samstags,
ausnahmsweise auch an Sonntagen. Eine Erhöhung der Nationalliga
A von 10 auf 12 Mannschaften erachten die Klubpräsidenten
frühestens auf die Saison 2000/2001 als realisierbar.
40 Quali-Spiele in der NLB
Nach der Auflösung des SC Luzern spielt die Nationalliga B
nächste Saison eine Qualifikation mit vier Durchgängen (44
Runden/40 Spiele; analog NLA-Saison 1997/98). Danach gehen acht
Mannschaften in die Playoffs, die übrigen drei in die Playouts.
Zwei Mannschaften steigen in die 1. Liga ab, eine aus der 1. Liga
auf, so dass in der Saison 1999/2000 zehn Teams in der NLB
spielen werden.
Einschränkungen bei Klubwechsel
Aufgrund der Erfahrungen dieser Saison passten die Präsidenten
das Klubwechsel-Reglement an. Die wichtigsten Neuerungen:
- Ab dem zweiten Klubwechsel pro Saison muss der betreffende
Spieler vor dem Transfer ein Spiel ausgesetzt haben. So soll ein
nahtloser Hin- und Her-Wechsel zwischen zwei Klubs unterbunden
werden.
- Der Transferstopp wird am Tag vor dem Beginn der Playoffs
beginnen, nicht wie bisher zwei Wochen vor dem Playoff-Start.
- Ein Spieler, der im Ausland spielt und dessen Transferrechte
einem Nationalliga-Klub gehören, unterliegt ebenfalls dem
Transferstopp. Nächste Saison könnte also Goalie Aebischer
nicht mehr während der Playoffs zu Fribourg stossen.
Daneben wurde der Grundsatzentscheid gefällt, dass Klubs, die
ihren Zahlungsverpflichtungen aus Transfers nicht fristgerecht
nachkommen, mit Strafen belegte werden können, die sich direkt
auf die Meisterschaft auswirken (z.B. Punkteabzug). Ein konkreter
Beschluss hierzu wird später gefällt.
Im weiteren präzisierten die Präsidenten das Partnerklub-
Reglement:
- Die Anzahl der möglichen Partnerklubs wird auf vier
beschränkt.
- Die Altersbegrenzung (gegen oben) wird von 23 auf 22 Jahre
reduziert.
- Pro Spiel dürfen neu nur noch drei über 20jährige
Partnerklub- Spieler eingesetzt werden. Für 20jährige und
jüngere gibt es keine Beschränkung.
- Wechselt ein Partnerklub-Spieler in eine untere Liga, darf er
erst eingesetzt werden, wenn er zuvor während eines Spiels nicht
eingesetzt worden ist.