GESUNDHEITSDATENSCHUTZ -- Chipkarten

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Verbraucher-Zentralen - Landesbeauftragte für den Datenschutz - Patientenstellen

Dieser Text ist hier veröffentlicht mit der freundlichen Genehmigung der herausgebenden Institutionen und kann
als hellblaues Faltblatt z.B. für Wartezimmer und -bereiche, Beratungsstellen usw. bezogen werden (Bezugsquelle: siehe unten)

DIE GESUNDHEITS-CHIPKARTE

Alles auf eine Karte setzen?

- Die neuen Chipkarten

- Wer profitiert von den Karten?

- Ersetzt die Karte das Gespräch?

- Wer hat Zugriff auf die Daten?

- Weitere Informationen

Seit Ende 1994 haben die meisten Bundesbürger die inzwischen vertraute Krankenversichertenkarte. Sie enthält Namen, Geburtstag und Anschrift und außerdem nur noch Angaben zur Versicherung - aber keine medizinischen Informationen. Sie ist praktisch und spart Kosten.

Dabei soll es jedoch nicht bleiben: sie ist der Einstieg in viel umfassendere Kartenprojekte. Verschiedene neue Chipkarten werden bereits angeboten oder erst geplant - von Krankenkassen, Apothekenverbänden und auch schon von manchen Krankenhäusern. Auf ihnen sollen sensible medizinische Daten gespeichert werden, z.B. über Allergien, Risikofaktoren, Notfalldaten, Medikamentenkäufe, Krankengeschichten, Diagnosen. Dieneue Technik ermöglicht eine vollständige Krankenakte im Scheckkartenformat.

Damit können Sie aber zum gläsernen Patienten werden, durchschaubar für alle, die in der Lage sind, diese Karte zu lesen. Bisher sollen das vor allem Ärzte und Apotheken sein - aber sind Sie sicher, daß es nicht zukünftig auch der Personalchef oder Betriebsarzt beim Bewerbungsgespräch sein könnte?


Kann ich zum gläsernen Patienten werden?

Die Krankenversicherten-Pflichtkarte darf nur wenige "harmlose" Angaben enthalten - das haben die Datenschutzbeauftragten erreicht, die sich auf das Bundesverfassungsgericht beriefen, das Ihnen 1983 in seinem berühmten Volkszählungs-Urteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zusprach. Daher können die neuen medizinischen "Gesundheitskarten" niemandem aufgezwungen werden. Die Chipkarten-Anbieter werben aber um Ihr Vertrauen und um Ihre freiwillige Teilnahme an der modernen Chipkarten-Kommunikation. Denn diese neue Technik verspricht den Krankenkassen Kostensenkungen und der Elektronik-Industrie Produktionsaufträge in Millionenhöhe.

Und wo bleiben Ihre Interessen als Patientin, als Versicherter? Bevor Sie sich für die Teilnahme an einem "Gesundheitskarten"-Projekt entscheiden - ob es nun die "A-Card" der Apotheken oder eine Patientenkarte Ihrer Krankenkasse ist - sollten Sie die Vor- und Nachteile gründlich abwägen. Wir geben Ihnen dazu einige Argumente an die Hand.

"Vorteile", Argumente, Alternativen


1. Die Werbung für diese Karten verspricht. Mit der Chip-karte hat der Arzt endlich alle notwendigen Informationen für die Behandlung zusammen und sofort parat.


2. Die Werbung für die Gesundheitsdaten hat den mündigen Patienten entdeckt.- Der Patient habe mit der Karte seine medizinischen Daten selbst in der Hand.


3. Ein dritter Vorteil der Chipkarte wird gepriesen: Im Notfall gebe sie alle für die Erste Hilfe nötigen Informationen, sie könne so Leben retten.

  • Aber welcher Erst-Helfer hat eigentlich ein Chipkarten-Lesegerät bei sich? Die wenigen im Notfall erforderlichen Informationen (z.B. Blutgruppe, Allergien) sind im Klartext viel hilfreicher. Zudem verläßt sich kein Notarzt blind auf Karten-Informationen, deren aktuelle Richtigkeit und Vollständigkeit er nicht abschätzen kann.


    4. Und schließlich: Die Gesundheits-Chipkarte soll den Versicherungen - und damit ja auch Ihnen als Beitragszahler - Kosten sparen durch eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen den Institutionen des Gesundheitswesens.

  • Sicherlich spart der vereinfachte Datenverkehr Geld, vor allem Personalkosten. Aber sind Sie dafür auch bereit, die Übersicht darüber aufzugeben, wer welche Gesundheitsdaten von Ihnen speichert und an Dritte weitergibt? Wissen Sie genau, zwischen wem und wie die Kommunikation per Chipkarte funktioniert? Wollen Sie, daß Informationen aus der Karte zwischen Apotheken, Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Krankenhäusern und Versicherungen hin und her gereicht werden? Können Sie beeinflussen oder auch nur wahrnehmen, ob die Beteiligten Ihre Daten vom Chip in die eigene EDV-Anlage übertragen und damit weiter arbeiten? Und zur Sicherheit: Können Sie verhindern, daß die Daten auf dem Chip von unbefugten EDV-Experten manipuliert werden?

  • Noch etwas: Vielleicht ist es ja auch nur eine Illusion, zu glauben, die Patientenkarten würden Kosten sparen. Denn die sozialen Folgekosten (etwa Arbeitslosen- und Umschulungs-Zuschüsse) sind in solchen Rechnungen meist nicht enthalten. Vielleicht werden Menschen nur durch Maschinen ersetzt - und dadurch Arbeitslosigkeit geschaffen. Wo vorher Tausende von Sachbearbeitern saßen, stehen dann teure Computer. Es kann also sein, daß das Ganze für uns alle sogar teurer wird.


    Wie sieht das Arztgespräch der Zukunft aus?

  • Und ob die Chipkarte zu einer besseren Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Arzt oder Apotheker führt, ist auch überhaupt nicht sicher: Der Arzt kommt in Versuchung, Krankengeschichten und Diagnosen ungeprüft zu übernehmen. Die Karte droht eher das Gespräch zu ersetzen: Sie sprechen mit dem Arzt nicht mehr von Mensch zu Mensch, sondern über Tastaturen und Bildschirme. Wenn die Karte zum "freiwilligen Zwang" wird, geht damit leicht die eigentliche Qualität des Vertrauens-verhältnisses zwischen Arzt und Patient verloren.

    Was tun?

    Entscheiden müssen Sie selber. Wir warnen Sie aber vor unbedachten Entscheidungen - die "Vorteile" werden von den Anbietern der Chipkarten so bunt und glänzend herausgestellt, die Nachteile und Gefahren da gegen völlig vernachlässigt, daß Sie schnell zu Schritten verführt werden, die Sie später bereuen.

    Wenn Sie sich für eine freiwillige Chipkarte entscheiden: Achten Sie auf jeden Fall darauf, daß Ihnen der Rückweg offen steht, daß Sie die Karte jederzeit wieder zurückgeben und zur bisherigen Methode zurückkehren können!

    Literatur zum Weiterlesen

    Bertrand U, Kuhlmann J, Stark C (1995) Der Gesundheitschip. Vom Arztgeheimnis zum gläsernen Patienten.
    Frankfurt: Campus

    Chip Chip Hurra? Chipkarten im Gesundheitswesen. Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen
    (DM 8,- incl. Porto- und Versandkosten, Adresse s.u.)

    Erklärung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 10.11.1995 zu Gesundheits-Chipkarten. Anzufordern bei den Landesbeauftragten für den Datenschutz [hier: Link zur Erklärung]

    Weitere Auskünfte bei den Herausgebern:

    Verbraucher-Zentralen und AgV

    Verbraucher-Zentrale Hamburg
    Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, Tel.: 040/24832-230, Fax 040/24832-290

    Bei der Verbraucher-Zentrale Hamburg können Sie das Faltblatt bestellen:
    Sie bekommen es in der gewünschten Stückzahl zu einem geringen Selbstkostenpreis geschickt
    [zurück nach oben | Was Sie tun können ...]

    Verbraucher-Zentrale Bayern
    Mozartstr. 9, 80336 München, Tel.: 089/53987-0

    Verbraucher-Zentrale Berlin
    Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin, Tel.: 030/21485-110

    Verbraucher-Zentrale Bremen
    Obernstr. 38-42, 28195 Bremen, Tel.: 0421/320834

    Verbraucher-Zentrale Hessen
    Reuterweg 51-53, 60323 Frankfurt, Tel.: 069/972010-0

    Verbraucher-Zentrale Sachsen
    Bemhardstr. 7, 04315 Leipzig, Tel.: 0341/6893041

    Arbeitsgemeinschaft der der Verbraucherverbände
    Heilsbachstr. 20, 53125 Bonn, Tel.: 0228/6489-0

    Einige Verbraucherzentralen sind auch über die gängigen Suchmaschinen (suche nach "Verbraucherzentrale") online erreichbar.

    Landesbeauftragte für den Datenschutz

    Adressen und online-Informationen gibt es zusätzlich auch hier

    Hamburg
    Baumwall 7, 20459 Hamburg, Tel.: 040/3504-2063 oder -2558

    Bremen
    Arndtstr. 1 27570 Bremerhaven Tel.: 0471/924610

    Niedersachsen
    Brühlstr. 9, 30169 Hannover, Tel.: 0511/ 120-2080

    Saarland
    Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681/503-415

    Sachsen
    Holländische Str. 2, 01067 Dresden, Tel.: 0351/4935400

    Schleswig-Holstein
    Postfach 3607, 24100 Kiel, Tel.: 0431/988-1200

    Patientenstellen und -initiativen

    Bremen
    Braunschweiger Str. 53 b, 28205 Bremen,
    Tel.: 0421/493521, Fax 0421-4984252

    Hamburg: Patienteninitiative Wulfsdorfer Weg 3, 22359 Hamburg

    Köln
    Vondelstr. 28, 50677 Köln, Tel.: 0221/328724 (mit Fax)

    München
    Auenstr. 31, 80469 München, Tel.: 089/7250474 (mit Fax)

    Bundesarbeitsgemeinschaft der
    PatientInnen-Stellen und -Initiativen

    Auenstr. 31 80469 München Tel.: 089/7250474 (mit Fax)
    (Stand Ende 1997: das Büro wird turnusmäßig jeweils von einer der PatientInnen-Stellen und -Initiativen geführt)


    URL: http://ourworld.compuserve.com/homepages/gesundheitsdatenschutz/faltblat.htm
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