10. Februar 1998
Dieser Auszug ist der Anhang des Berichtsteils (B.) Sicherheit in der Informationstechnik (Seiten 83-87) der Drucksache 13/11002, 13.Wahlperiode, des Deutschen Bundestages, Vierter Zwischenbericht der Enquete-Kommission
Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft --- Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft*) zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz
*) Eingesetzt durch Beschluß des deutschen Bundestages vom 5. Dezember 1995 --- Drucksache 13/3219.
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2.1 Gesundheitswesen
Die Betrachtungen zur Bedeutung der Sicherheitstechnik in der Medizin beruhen u. a. auf den
Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Zusammenarbeit mit Ärzten, sowie den Erfahrungen
aus dem DFG Sonderforschungsbereich 414 "Informationstechnik in der Medizin ---
Rechner- und sensorgestützte Chirurgie" der Universitäten Karlsruhe und Heidelberg. Wurde
die EDV früher praktisch nur zu Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten genutzt, wird sie
nun zum integralen Bestandteil der Diagnose und Therapie, bzw. ist es bereits geworden. Es
ist davon auszugehen, daß die Führung der Patientenakte auf rechnergestützten Datenbanken
statt auf Papier und Film auch in Kliniken in absehbarer Zeit zum Normalfall wird. Die
Sicherheitsanforderungen haben sich damit grundlegend verändert. Waren bisher
vornehmlich finanzielle, verwaltungstechnische und in gewissem Umfang
datenschutzrechtliche Aspekte relevant, sind und werden nunmehr auch die Gewährleistung
der ärztlichen Schweigepflicht und die Gesundheit des Patienten in zunehmendem Maße von
der fehlerfreien und nachweislich nicht manipulierbaren und nicht manipulierten Funktion der
in stark zunehmendem Umfang eingesetzten Rechner und Telekommunikationseinrichtungen
abhängig. Ein Nebeneffekt des EDV-Einsatzes und der Vernetzung ist, daß dadurch auch
Fremdeinflüsse wie die Fernwartung auf den Ablauf der medizinischen Behandlung
einwirken können, daß also nicht mehr nur der behandelnde Arzt den entscheidenden Faktor
bei Erfolg oder Mißerfolg der Behandlung repräsentiert.
2.1.1 Erhöhte Bedeutung der Datenverarbeitung
Die Entwicklung der Medizintechnik in den letzten Jahren zeigt vor allem in den Kliniken
eine massive Zunahme der Verwendung und Abhängigkeit von Rechnern und
Telekommunikationsgeräten. Dies ist einerseits auf die Entwicklung und Nutzung von neuen
medizinischen Geräten, wie z. B. Computertomographen, Kernspintomographen,
Operationsrobotern oder Geräten zur maßgenauen Einzelanfertigung von Prothesen,
zurückzuführen, die ohne Computertechnik gar nicht denkbar wären. Andererseits sind
inzwischen auch Diagnose- und Therapieeinrichtungen "computerisiert", die nicht
notwendigerweise der Rechnerunterstützung bedürfen, wie Röntgen- und Bestrahlungsgeräte,
EKG und EEG. Der verstärkte Einsatz von EDV bedingt und wird bedingt durch die sich
zeitgleich entwickelnde Verwendung von Telekommunikationseinrichtungen, die zur
einfachen und schnellen Datenübermittlung, aber auch zur Ferndiagnose und Telemedizin
genutzt werden. Damit hat die Datenverarbeitung in der Medizin eine neue Qualität erlangt.
Zur Verdeutlichung werden einige fiktive (aber durchaus realistische und von realen
Gegebenheiten ausgehende!) Szenarios dargestellt:
Szenario 2.1
"Datarazzi" und Krankenakten
Eine prominente Person befindet sich nach einem schweren Autounfall in Folge von Alkoholproblemen in stationärer Behandlung. Weil die Regenbogenpresse massiv versucht,
an medizinische und sonstige Informationen zu gelangen, wird der Patient physisch
abgeschirmt.
Szenario 2.2
Sicherheitsproblem mit tödlichem Ausgang Ein durch einen anderen Staat verfolgter
Dissident liegt nach einer Routineoperation auf der Intensivstation. Er ist gegen bestimmte in
seiner Situation indizierte Medikamente allergisch. Ein gedungener und medizinisch
versierter Hacker dringt in das Kliniknetz ein und entfernt den Hinweis auf die Allergie aus
der Datenbank. Dem Patienten wird infolge dessen ein unverträgliches Medikament
verabreicht. Er erleidet wenig später einen anaphylaktischen Schock mit terminalem
Kreislaufkollaps. Die Patienten der Station sind zwar an ein Meldesystem angeschlossen, das
alle Vitalfunktionen überwacht, in das Zimmer des diensthabenden Personals überträgt und
dort gegebenenfalls Alarm auslöst. Der Hacker modifiziert aber das System über einen
Fernwartungszugang und sorgt dafür, daß die Anzeigen mehrerer Patienten vertauscht oder
durch Kopien und Simulationen ersetzt werden. Bei Eintritt des Kreislaufversagens schlägt
das System Alarm, zeigt die kritische Situation jedoch nicht für den betroffenen, sondern in
kurzen Abständen für drei andere Patienten an. Das Personal ist dadurch für längere Zeit
abgelenkt und mit den anderen Patienten beschäftigt. Der Dissident verstirbt planmäßig und
unbemerkt.
Szenario 2.3
Gesundheitsschäden durch Softwaremängel
Auf verschiedenen Rechnern in einem Klinikum wird eine neue Software installiert. Die
Installation wird dabei durch eine nichtssagende graphische Benutzeroberfläche gesteuert, die
keinerlei Aufschluß darüber gibt, daß nicht nur das Softwarepaket einkopiert wird, sondern
auch an verschiedenen Stellen des Betriebssystems Konfigurationsdaten verändert werden.
Außerdem ersetzt die Installationssoftware einige der Programmbibliotheken durch andere
Versionen, die der Autor der Software für neuer oder wichtiger hält. Zunächst erscheinen alle
Funktionen einwandfrei. Tatsächlich aber unterscheiden sich die Datenstrukturen der neuen
Bibliotheken geringfügig von denen der alten Versionen. Die anderen Programme
funktionieren zwar augenscheinlich, unter bestimmten Umständen werden während des
Programmlaufs aber falsche Speicherbereiche beschrieben, Array-Grenzen überschritten,
Texte als Gleitkommazahlen interpretiert usw. Diese Fehlfunktionen fallen nicht weiter auf.
Es kommt zwar in seltenen Fällen zum Absturz einiger Rechner oder zu Meldungen über
"Allgemeine Rechteverletzungen", aber da dies ohnehin als normal angesehen wird, wird
dem keine Beachtung geschenkt. Im Laufe des Betriebs treten dann unbemerkte Fehler auf:
2.1.2 Zugriffsrechte und Sicherheitsanforderungen
Im Rahmen des Entwurfs einer medizinischen Datenbank sollten die Zugriffsberechtigungen
auf konventionell gespeicherte Patientendaten (Papier, Filme usw.) erfaßt werden, um diese
durch Modellbildung organisatorisch und kryptographisch nachzubilden. Bei
Sicherheitsuntersuchungen in Kliniken stellte sich jedoch heraus, daß es kein
allgemeingültiges Sicherheitsmodell und keine Methodologie gibt und daß Lese-, Schreib-
und Löschzugriffe sicherheitstechnisch normalerweise weder erfaßt, noch kontrolliert werden.
Ausnahmen sind einige lokale Regelungen, die aber nicht mit voller Konsequenz
durchgehalten werden und nicht die anzustrebende Wirkung erzielen. Integrität, Authentizität,
Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit der Datenhaltung sind nicht gewährleistet; dem ist
gegenüberzustellen, daß eine erhebliche Steigerung der Sicherheit im Bereich konventionell
gespeicherter Daten mit vernünftigem Aufwand auch nicht zu erreichen wäre. In der Realität
wird bezüglich der Vertraulichkeit die Stellung der Mitarbeiter einer Abteilung --- Ärzte,
Pfleger, Sekretärin usw. --- praktisch nicht differenziert. Herkunft und Echtheit von Daten
werden praktisch nie explizit überprüft.
Szenario 2.4
Aktenanforderung durch falschen Arzt Es ist durchaus möglich, daß ein Unbefugter sich
durch entsprechendes Auftreten in einer Klinik als behandelnder Arzt eines Patienten ausgibt
und unter Angabe einer Briefkastenadresse um künftige Zusendung der Befunde usw. bittet
und so an Patientendaten gelangt, die der Schweigepflicht unterliegen. Ebenso könnte ein
Unbefugter mit entsprechendem Auftreten und entsprechender Kleidung unrichtige
Patientendaten über die Stationsrechner oder auf konventionelle Weise einschleusen und auf
Fehlbehandlung etc. "hoffen". Durch den verstärkten Einsatz von EDV und
Telekommunikation, und damit auch automatisierbarer Vorgänge, würde zwar einerseits die
Gefährdung erheblich erhöht, wenn hier kein explizites Rechtemodell geschaffen und
technisch durchgesetzt wird, andererseits bieten EDV und Telekommunikation aber auch erst
die organisatorischen und kryptographischen Mittel zum Einsatz eines solchen
Rechtemodells. Parallel zum zunehmenden Einsatz der Computertechnik muß daher vom
Gesetzgeber ein restriktives Zugriffsrechtemodell entworfen und durchgesetzt werden.
2.1.3 Besonderheit Notfall
Der medizinische Bereich ist durch eine Besonderheit gekennzeichnet, nämlich das mögliche
Vorliegen eines Notfalls, der die plötzliche Anforderung höchster Verfügbarkeit mit sich
bringt. Sicherheitsanforderungen wie Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität haben
jedoch zum Ziel, die Verfügbarkeit für den Angreifer zu minimieren und können sich dann
als gefährlich erweisen, wenn sie der im Notfall benötigten Verfügbarkeit entgegenstehen,
weil der behandelnde Arzt nicht oder nicht schnell genug als befugter Benutzer erkannt
werden kann und ihm der möglicherweise dringend notwendige Zugang verweigert wird.
Daher ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß im Notfall
Ein Problem stellt in dieser Situation die Unterscheidung zwischen befugtem und unbefugtem
Benutzer dar, weil Notfälle nicht vorhersagbar sind, prinzipiell jeder Arzt der behandelnde
Arzt sein kann und die personenspezifische Befugnisse eines bestimmten Arztes im Notfall
möglicherweise nicht überprüft werden können 226 ) Es ist daher ein Rechtemodell zu
entwickeln, das im Notfall die Verfügbarkeit nicht einschränkt und trotzdem hinreichenden
Schutz bietet, auch bei einem fingierten Notfall. Auch hier besteht dringender
Handlungsbedarf bei Forschung, Entwicklung und Gesetzgebung.
2.1.4 Beweisbare Dokumentation
Verstärkte Beachtung muß --- gerade mit Hinblick auf datenschutzrechtliche Belange --- auch
der Zugriffsmöglichkeit des Patienten auf seine Daten geschenkt werden. Dabei ist zu
unterscheiden zwischen der Akteneinsicht und der Aktenveränderung, etwa die Entfernung
von Einträgen, die dem Patienten peinlich sein könnten. Der Patient hat ein Interesse, die
Akte auf Vollständigkeit (Integrität der Gesamtakte), Integrität der Einzeleinträge und
Authentizität prüfen zu können, außerdem in Erfahrung zu bringen, wer wann worauf
Einblick genommen hat. Außerdem will er im Streitfall den Inhalt der Patientenakte einem
Dritten resp. einem Gericht gegenüber beweisen können. Auch der Arzt muß im Streitfall
beweisen können, welche Einträge er wann vorgenommen hat, um sich z. B. vom Vorwurf
einer Fehlbehandlung befreien zu können. Ebenso muß er auch aktive und passive Zugriffe
des Patienten beweisen können, nämlich wenn es um Behandlungsfehler aufgrund vom
Patienten entnommener (d. h. gegen Zugriff gesperrter) Daten oder den Vorwurf mangelnder
Aufklärung geht. Damit werden ganz erhebliche Anforderungen an die Integrität,
Authentizität, Vertraulichkeit und Beweisbarkeit von Patientenakten gestellt.
2.1.5 Abrechnungswesen
Die Gefahr der Verletzung der Schweigepflicht und des Datenschutzes, aber auch der
Fälschung sind durch die neue Art der detaillierten digitalen Abrechnung offensichtlich. Zu
Ungereimtheiten bei der Abrechnung medizinischer Leistungen wird auf die
Veröffentlichungen in der Presse, und zu Verletzungen des Datenschutzes auf die Berichte
der Datenschutzbeauftragten ergänzend verwiesen. Hier muß ein Modell erstellt werden, das
bei Wahrung der Vertraulichkeit Gesetzesverstöße unterbindet und u. a. die Konsistenz
zwischen Patientenakten und Abrechnungen sicherstellt.
2.1.6 Gerätespezifische Probleme
Durch den hohen Grad der Technisierung und der Komplexität, sowie die im Medizinbereich
übliche Art der Gerätewartung und -betreuung ergeben sich im klinischen Umfeld weitere
Besonderheiten. Fern- und Fremdwartung Als erhebliche Gefahrenquelle anzusehen ist die
große Zahl von Geräten, die der Fremd- oder Fernwartung durch die Hersteller- oder eine
Wartungsfirma unterliegen, wie z. B. Computertomographen und ähnliche Geräte. Diese
Geräte stehen nicht unter der Kontrolle des Klinikpersonals, das häufig nicht einmal das
Paßwort der steuernden Workstation kennt. Fast immer liegt die volle Kontrolle beim Träger
des Wartungsdienstes, der, wie die Erfahrung zeigt, mitunter nahezu täglich zum Einsatz
kommt. Es wird kaum versucht, Sicherheit durch echte Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen,
sondern vornehmlich dadurch, daß das befugte Bedienungspersonal gerade soweit in die
Maschine eingewiesen wird, wie es zum Betrieb nötig ist, etwa in die Benutzeroberfläche des
Hauptprogrammes. Der Wartungsdienst kann hier alle (!) regulär oder versteckt auf dem
Gerät liegenden Patientendaten 226 ) Beispielsweise weil der Arzt seinen
Berechtigungsnachweis in der Eile nicht bei sich hat.
einsehen. Er kann überdies Software installieren oder einschleppen, die das --- häufig an das
Kliniknetz angeschlossene --- Gerät mißbraucht, um etwa Paßworte aus dem Netz zu
sammeln, andere Maschinen anzugreifen und dergleichen mehr. Die Sicherheit des
Kliniknetzes hängt damit von der Zuverlässigkeit der Software jedes solchen Gerätes ab. Die
wiederum hängt von den Sicherheitsmaßnahmen beim Hersteller ab. Ein Angreifer kann so
einen indirekten Angriff durchführen, indem er den Hersteller angreift und die Software
modifiziert, die beim nächsten Wartungsbesuch installiert wird. Sowohl bei
Fernwartungszugängen, als auch bei Wartungsbesuchen vor Ort besteht außerdem die Gefahr,
daß ein unbefugter Angreifer sich für den Wartungsdienst ausgibt. In einem Fall wurden eine
schier unglaubliche und unerträgliche Inkompetenz des vor Ort arbeitenden
Wartungspersonals und an Schlamperei grenzende Nachlässigkeiten eines renommierten
Medizingeräteherstellers bei Belangen der Sicherheit festgestellt. Das Wartungspersonal
konnte u. a. selbst nicht mit dem Gerät umgehen, sondern nur hilflos Befehle
buchstabenweise aus dem Handbuch abtippen, ohne dabei deren Bedeutung zu verstehen oder
den Erfolg oder Nichterfolg der Aktion erkennen zu können. Die Wahl der Paßwörter war in
diesem Fall so mangelhaft gestaltet, daß firmenweit ein bekanntes Paßwort benutzt wurde.
Aufgrund dieser Erfahrungen ist die Fremd- und Fernwartung deshalb als überaus
problematisch anzusehen. Es besteht auch hier großer Handlungsbedarf.
Datenformate und Verfahren
Viele Geräte im medizinischen Bereich zeichnen sich durch proprietäre und undokumentierte
Datenformate und eine nicht genau spezifizierte Verfahrensweise aus. Die Haltung und
Verarbeitung medizinischer Daten, deren genaue Syntax und Semantik nicht bekannt ist, und
deren Verwendung an einen bestimmten Hersteller bindet, ist bedenklich und sollte --- wenn
möglich --- durch bessere Alternativen ersetzt werden. Arbeitsplatzrechner und Nutzung von
Telekommunikation Die zunehmende Nutzung von EDV und Telekommunikation im
medizinischen Bereich zieht natürlich nicht nur die spezifisch medizinischen, sondern
zwangsläufig auch die allgemein mit dieser Technik verbundenen Probleme und Risiken nach
sich. Deshalb gelten die in Kapitel 3 aufgezeigten Probleme in vollem Umfang auch für den
medizinischen Bereich, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf dieses Kapitel
Bezug genommen wird.
2.1.7 Anwenderstruktur
Im klinischen Umfeld wurde eine Anwenderstruktur beobachtet, die als prototypisch für viele fachbezogene Einsatzgebiete der EDV und Telekommunikation angesehen werden kann. Es liegt eine überwiegend homogene Anwenderstruktur aus sehr gut ausgebildeten und hochkompetenten medizinischen Fachleuten vor, die sehr gut befähigt sind, auch schwierige und komplexe Problemstellungen zu erfassen. Die Anwender sind überdies aufgrund ihrer Ausbildung und medizinischer Notwendigkeiten auf ständige Fortbildung vorbereitet und nehmen auch tatsächlich an berufsspezifischen Fortbildungen teil. Die Anwender sind mehrheitlich technischen Fragen aufgeschlossen und entwickeln eigenes Interesse am Umgang mit EDV und Telekommunikationstechniken, die auch auf freiwilliger Basis und im Privatbereich gern eingesetzt werden. Trotz dieser überaus erfreulichen Rahmenbedingungen ist die tatsächliche Situation sehr unbefriedigend. Obwohl die Arbeit mit Rechnern und Netzwerken bzw. Diensten wie WWW, E-Mail usw. mittlerweile schon als unverzichtbar angesehen wird, besteht diesbezüglich im allgemeinen kein ausreichend tiefes technisches Fachwissen über die Systemaspekte, insbesondere bezüglich der Risiken und Gefahren, die sich aus den neuen Informationstechniken und ihrer rasanten Fortentwicklung ergeben. Die wesentlichen zugrundeliegenden Funktionen werden oft nicht erkannt oder verstanden. Die weit überwiegende Mehrzahl der Anwender ist allein schon durch die übermäßige zeitliche Auslastung in ihrem Fachgebiet objektiv überfordert, zusätzlich dazu noch mit der technischen Komplexität fertigzuwerden, die andernorts den Einsatz von Vollzeitbeschäftigten verlangt. Die Ursache hierfür ist darin zu sehen, daß aufgrund der zugrundeliegenden Berufsethik das Sicherheitsdenken zwar grundsätzlich ausgeprägt ist, aber nur den Bereich "Safety" abdeckt. Mit großer krimineller Energie vorgetragene Angriffe fallen in den Bereich "Security" und bleiben in der medizinischen Ausbildung unberücksichtigt. Dies zeigt sich beispielsweise darin, daß zwar in gewissem Umfang Bemühungen um die Systemsicherheit unternommen werden, diese aber meistens auf einfache Maßnahmen wie das An- und Abstecken von Fernwartungsleitungen und den massenhaften Einsatz von Virenschutzprogrammen beschränkt bleiben. Organisatorische Maßnahmen gegen Computer-Viren u.s.w., wie z. B. die sichere Ablage von Programmen auf schreibgeschützten Fileservern, werden normalerweise nicht ergriffen. Die Ursache hierfür ist darin zu sehen, daß diese Themen --- zumindest im beobachteten Bereich --- weder Gegenstand der Grundausbildung, noch der Fortbildung sind. Schulungen, Seminare u.s.w.. werden hierzu nicht angeboten; die Wissensaneignung bleibt der privaten Initiative überlassen. Daher muß das medizinische Personal durch Informatik-Fachleute ergänzt werden, da häufig auch in der Klinikverwaltung oder den teilweise bestehenden Klinikrechenzentren das in Bezug auf Sicherheit nötige Fachwissen nicht bzw. nicht zuverlässig vorhanden ist. Diese Situation ist unbefriedigend; eine starke Verbesserung kann aber problemlos durch systematische Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen, sowie eine entsprechende personelle Ergänzung erreicht werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf.