GESUNDHEITSDATENSCHUTZ
Ebene höher | Spezielle Themen | zur Vollversion der Sicherheitspolitik | home
Klinische Akten oder Patientenakten?
Abschnitt 3.10 zur Chipkartenproblematik aus der Übersetzung der
Sicherheitspolitik für klinische Informationssysteme
der British Medical Association (BMA)
Auf dieser Site veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Ross Anderson (University of Cambridge, England)
3.10 Klinische Akten oder Patientenakten?
Wie oben bemerkt wurde, spiegeln die meisten klinischen
Informationssysteme die klinische Praxis wider, indem jedes
Behandlungsteam ein Aufzeichnungssystem hat, und die
Informationen fließen zwischen den Teams in Form von
Zusammenfassungen (Überweisungsbriefe, Entlassungsberichte,
Gutachten, Untersuchungsergebnisse usw.). Die ganze Akte kann
zu einem anderen Team kopiert werden, wenn der Patient verlegt
wird, aber sonst sind die Akten nicht Patienten-gestützt
sondern vielmehr Klinikerin-gestützt, und zwischen den
Klinikerinnen fließen nur Zusammenfassungen von Informationen.
Wie oben erwähnt hat es unlängst Interesse an einem anderen
Modell gegeben, der "elektronischen Gesamt-Patientenakte"
[unified electronic patient record], die alle klinischen
Aufzeichnungen und Daten aus der gesamten Lebenszeit des
Patienten ansammelt [MRI94]. Es ist aber kompliziert, eine
Gesamt-Patientenakte sicher zu machen, und zwar aus einer
Reihe von Gründen:
- wenn die Aufzeichnungen auf einer optischen Karte oder
Diskette beim Patienten sind, wie kann der Verlust einer
Karte wieder gutgemacht werden? Wenn aber die Aufzeichnungen (oder deren
Sicherungskopien) auf einer zentralen Datenbank gehalten
werden, wie würde dann die Aggregation kontrolliert?
- Aufzeichnungen von Geburten enthalten auch die persönlichen
Gesundheitsinformationen der Mutter. Hierzu wird der Patient
doch sicherlich keinen ungehinderten Zugang erhalten?
- wie würde man mit großen Dateien wie denen von
Computertomographien und den Aufzeichnungen von langdauernden
chronischen Erkrankungen umgehen?
- wie würde man Klinikerinnen den Zugang zu den Akten
ehemaliger Patienten garantieren können, damit sie die von
ihnen durchgeführte Behandlungen evaluieren und sich gegen
Gerichtsverfahren schützen können?
- angenommen ich gehe in ein Krankenhaus und sage, daß meine
Dämonen heute ganz besonders lästig sind. Wenn man mich nach
meinem Namen fragt, antworte ich "John Major". Darf der
Psychiater die Akte des Premierministers aufrufen und die
Diagnose einer Schizophrenie anfügen? Mit anderen Worten,
zwingt uns eine Patienten-gestützte Akte, die Identität von
Patienten viel genauer zu überprüfen, und wenn ja, was sind
davon die Implikationen für Notfallbehandlungen, für
Patienten, die anonym behandelt werden wollen (wie
vierzehnjährige Mädchen, die wegen postkoitaler Kontrazeption
kommen), und in der Tat für die bürgerlichen Freiheiten?
- wenn ein Patient in einem Gefängnis eine Behandlung erhält,
dann darf diese Tatsache, nachdem die Strafe unter den
anzuwendenden Rehabilitationsregeln verbüßt worden ist, nicht
mehr an einem anderen Ort aufgezeichnet werden.
Also können realistischerweise medizinische Aufzeichnungen aus
dem Gefängnis nirgendwo sonst gespeichert werden, und
genausowenig geht das mit hochsensiblen Akten, bei denen der
Zugang auf eine einzige Klinikerin beschränkt ist
[s. dazu auch den Abschnitt über Speicherungen in der Haftanstalt des Münchener Polizeipräsidiums im 16. Tätigkeitsbericht des Bayerischen DSB (1994) - avh].
Was ist
aber der Gewinn von einem zentralisierten System, wenn es
trotzdem lokale Akten geben muß?
- eine lebenslange Akte würde wegen der wuchernden
Verknüpfungen zwischen einzelnen Krankheitsepisoden das
Zurückhalten von Daten durch die Patienten fördern, und sie
würde sensible Aufzeichnungen (oder Markierungen, die ihre
Abwesenheit kennzeichnen) für hunderte von Beschäftigten im
Gesundheitswesen sichtbar machen, die irgendwann einmal
während des Patientenlebens Zugang zur Akte bekämen. Wie
könnten diese Verletzlichkeiten ohne teures manuelles
Editieren kontrolliert werde?
Die obige Liste ist auf keinen Fall erschöpfend. Für eine
Diskussion der Komplexitäten bei der Sicherheit von
Patienten-gestützten Aufzeichnungssystemen siehe Griew und
Currell [GC95]. Wie deren Arbeit verdeutlicht, würde uns die
Verwendung von elektronischen Gesamt-Patientenakten zwingen,
unserer Liste eine ganze Reihe von Prinzipien hinzuzufügen.
Es gibt auch Versuche mit Hybridsystemen. Anstatt alle
Gesundheitsinformationen des Patienten in eine einzige Datei
zu geben, könnte man eine zentrale Zusammenfassung haben, die
Verweise auf detaillierte Dateien in den Systemen der
Klinikerinnen enthält. Es gibt gegenwärtig mindestens zwei
Krankenhäuser in Großbritannien, die Versuche mit Systemen
machen, die auf diesem Modell basieren, wobei bei beiden
offenbar alle Benutzer Zugang zu allen Akten haben; aber
selbst wenn es eine geeignete Zugangskontrolle gäbe, könnte
man fragen, was eigentlich an der traditionellen Akte bei der
Hausärztin auszusetzen ist. Obwohl sie "Doktor-gestützt" ist,
kommt sie einer lebenslangen Patientenakte am nächsten.
Auf jeden Fall liegt bei denen, die "Patienten-gestützte"
Aufzeichnungssysteme vorschlagen, die Bürde, eine klare
Aussage über die erwarteten Gesundheitsvorteile zu machen und
zu analysieren, was die Bedrohungen, die Kosten zusätzlicher
Gegenmaßnahmen und die wahrscheinlichen Effekte des
Restrisikos sind.
zitierte Literatur
[MRI94] "Integrated Health Delivery Needs Integrated Health Record Systems",
Medical Records Institute newsletter v 3 no 5 (December 94) pp 1--9
[GC95] "A Strategy for Security of the Electronic Patient Record", A Griew, R Currell, Institute for Health Informatics, University of Wales, Aberystwyth, 14th March 1995
oben | Ebene höher | Spezielle Themen | zur Vollversion der Sicherheitspolitik | home