GESUNDHEITSDATENSCHUTZ
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Empfehlungen, Resolutionen, Richtlinien, Gesetze
Bezogen auf medizinische Daten
- Eid des Hippokrates mit einem medizinhistorischen Kommentar von Prof. Dr.med. Axel W. Bauer, Universität Heidelberg (auf der Site der Verbindung Schweizer Ärzte FMH)
- Intl.: [Englisch] Privacy and Health Research. A Report to the U.S. Secretary of Health and Human Services, May 1997 - Bericht von William W. Lowrance, der auch in Berichten zum Gesundheitsdatenschutz in Datenschutz und Datensicherheit 10/1997 mehrfach zitiert ist. Darin gibt es speziell einen Abschnitt 5. über "New Laws in Europe".
- EU: [Englisch] Europarat: Empfehlung No. R (97) 5 zum Schutz medizinischer Daten (Recommendation No. R (97) 5 of The Committee of Ministers to Member States on The Protection of Medical Data), angenommen vom Ministerat der EU am 13. Februar 1997. Eine Version auf Deutsch gibt es leider nicht.
Link zum Europarat / Council of Europe in Straßburg
- A: Stellungnahme von der Gewerkschaft der Privatangestellten zur vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger geplanten Einführung einer Prozessorchipkarte (Anmerkungen dazu auf der Seite zu Chipkarten; von dort hierher zurück mit der Zurück-Funktion des Browsers).
- CH: Medizinalstatistiken und Datenschutz - Pressemitteilung zur Resolution vom Juli 1996 der
Verbindung Schweizer Ärzte (FMH)
- CH: Schweigepflicht zum Schutze der Patienten und Patientinnen - Artikel 11 der Standesordnung der FMH [große Gesamtdatei, laden dauert einen Moment]
- D: Deutscher Ärztetag 1998: Entschließung zum Patientenschutz und zu modernen Kommunikationstechniken. In: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 23 (05.06.1998), Seite A-1464. Das Deutsche Ärzteblatt ermöglicht keinen direkten Zugang zu dieser Entschließung. Sie können sie aber lesen, wenn Sie in die Suchmaske beim TITEL "Patientenschutz und moderne
Kommunikationstechniken" eingeben.
Auszug: "Mit dem Einsatz moderner Kommunikationstechnologie in der Medizin
stellen sich daher Fragen, [...] nach
- dem Arzt-Patienten-Verhältnis bei telemedizinischer Patientenversorgung
- den bisherigen Aufgabenteilungen zwischen den Facharztgruppen
- der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und der Wahrung des Patientengeheimnisses
- der Gewährleistung der freien Arztwahl
- der Haftung für die ärztliche Tätigkeit
- leitlinienorientierter Behandlung.
Erst wenn diese Probleme [...] gelöst sind, [...] kann
ein flächendeckender Einsatz telemedizinischer Verfahren erfolgen. [...]
Die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung der erforderlichen Sicherheitsinfrastruktur sollten erfolgen. Es müssen Regelungen getroffen werden, die Patientendaten vor Eingriffen autorisierter Stellen, wie zum Beispiel der Geheimdienste, zu schützen."
- D: Ärztliche Schweigepflicht, Datenschutz in der Arztpraxis, Sicherheit der Praxis-EDV - Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (mit Gesetzesauszügen)
- D: Verletzung von Privatgeheimnissen - § 203 des deutschen Strafgesetzbuchs, betrifft auch die ärztliche Schweigepflicht
- D: Chipkarten im Gesundheitswesen - Kritische und wichtige Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom November 1995
- D: Erforderlichkeit datenschutzfreundlicher Technologien - Entschließung der 54. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 23./24. Oktober 1997
[Es ist] "erforderlich, bereits vor der Erhebung und Speicherung die zu speichernde Datenmenge wesentlich zu reduzieren" ... "Datensparsamkeit bis hin zur Datenvermeidung"
- D: Beitrag zur ärztlichen Schweigepflicht (v.a. zur Patienteninformation)
- D: Fernwartung von klinischen Systemen - Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten
- D:
Formulierungshilfen für einen Fernwartungsvertrag aus der Sicht des Datenschutzes - erarbeitet von der GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz in Gesundheitsinformationssystemen
- D:Empfehlung: Zugriff auf Patientendaten im Krankenhaus erarbeitet von der GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz in Gesundheitsinformationssystemen
- D: Rechtsfragen der Kommunikation innerhalb des Krankenhauses - Arbeitspapier des Hessischen Datenschutzbeauftragten
- D: Internet-Anschluß von Krankenhäusern - Stellungnahme der
Arbeitsgruppe "Datenschutz in Gesundheitsinformationssystemen" der GMDS (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie)
- D: Datenschutzbeauftragte: Viele weitere Stellungnahmen und Empfehlungen aus den letzten Jahren
[über Med. Informatik Mainz]
- D: Auszug aus dem Gutachten über künftige Anforderungen an die Kommunikationssicherheit in der Medizin aus dem Vierten Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" zum Thema "Sicherheit und Schutz im Netz".
Link zum Gesamt-Inhaltsverzeichnis des Vierten Zwischenberichts
Link zu den Originaldateien: Vierter Zwischenbericht, Thema: "Sicherheit und Schutz im Netz" in PDF und TXT-Format. Der Abschlussbericht liegt auch dort, enthält aber nicht mehr den Teil über die medizinische IT.
- GB: [Englisch] Health Bill - The government is setting up a Commission for Health Improvement (doctors call it CHIMP) with powers to demand copies of all medical records from all GPs
and hospitals. The government will get openly what they sought for
years to achieve covertly through the NHS wide network [see pages with BMA material on this site].
- USA: [Englisch] Clinton announces medical privacy regulations. Summary. Weitere Links dazu von Wired, CNN und dem Electronic Privacy Information Center EPIC
- USA: [Englisch] Model State Public Health Privacy Act (Draft)
"The MSPHPP brought together the Center for Disease Control (CDC), the Council of State and Territorial Epidemiologists (CSTE), the Association of State and Territorial Health Officials (ASTHO), the National Conference of State Legislatures (NCSL), and the Georgetown University Law Center (GULC) for the purpose of developing a model state law addressing privacy and confidentiality issues arising from the collection, use, and dissemination of health information by public health departments with special attention paid to records about HIV/AIDS status." A problem is that nothing is said about the status of protected health information received by a third person in *VIOLATION* of the Act (cf. Article IV).
- USA: [Englisch] "Genetic Privacy and Nondiscrimination Act" - ein Gesetzesvorschlag, der die Privatheit von genetischen Daten gewährleisten und damit zugleich genetische Tests begünstigen soll, "um die globale Führungsrolle der USA auf dem Gebiet der biomedizinischen Forschungsindustrie zu sichern"
- USA: [Englisch] "Who's Reading Your Medical Records," Consumer Reports, October 1994, S. 629. Ein Bericht aus dem amerikanischen Konsumentenschutz-Magazin
- USA: [Englisch] "Health Insurance Portability and Accountability Act", auch bekannt als "Kennedy-Kassebaum health-insurance-reform bill" und unter "Administrative simplification".
Dieses Gesetz wurde 1996 anstelle des von einem Pharmakonzern gesponsorten skandalösen Entwurfs von 1995 verabschiedet. Letzterer Entwurf, die sogenannte "Bennett Bill", hätte den Handel mit Gesundheitsdaten ohne Patieneneinwilligung ermöglicht. Das neue Gesetz sieht unter anderem die Einrichtung eines Gesundheitsdatennetzwerks vor, über das Anbieter der "Gesundheitsindustrie" (d.h., des Gesundheitswesens) ohne Patienteneinwilligung persönliche Gesundheitsdaten untereinander übermitteln können (siehe auch unter "Hot Topics" im Bereich "medical privacy" beim EPIC).
Datenschutz allgemein
- UN: [English] UN - GUIDELINES CONCERNING COMPUTERIZED PERSONAL DATA FILES (in the annex / im Anhang)
- EU: EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (siehe auch dazu Aufsätze ganz unten auf der EU-DSR-Seite der ARGE Daten)
- OECD, EU: [Englisch] Datenschutzrichtlinien der OECD von 1980, Datenschutzkonvention des Europarats von 1981, Schengener Abkommen von 1990 (alle als ASCII-Dateien) erreichbar über die Humboldt-Universität
- [25. April 1998] A: Das neue österreichische Datenschutzgesetz
Gemäss einer EU-Richtlinie vom 24.10.95 muss Österreich sein
Datenschutzgesetz völlig erneuern und bis 24.10.98 in Kraft setzen. Seit einigen Tagen liegt ein offizieller Beamtenentwurf vor. Dieser Entwurf kann von hier aus auf der Site der ARGE DATEN gefunden werden. Außerdem gibt es dort ein Informations-, Diskussions- und Voting-Forum. Das Forum enthält außer dem Beamtenentwurf auch die Stellungnahme der ARGE DATEN, eine kommentierte Fassung der EU-Richtlinie und zusätzliche Informationen.
- A: Derzeitiges Österreichisches Datenschutzgesetz (BGBl 1978/565)
LINKS ERLOSCHEN - SORRY, DEAD LINKS
- A/D: Kurzer Vergleich des deutschen und des österreichischen Datenschutzgesetzes (aus der Datenschutz-Dokumentation der TU Graz)
- D: Deutsche Gesetzestexte zum Datenschutz (Bund, Länder, Kirchen)
- D:
Ausspähen von Daten - § 202a des deutschen Strafgesetzbuchs
- GB: [Englisch] Data Protection Act (DPA, Datenschutzgesetz) ist das erste Stück britischer Gesetzgebung, das sich auf den Gebrauch von Computern bezieht. Patientendaten haben in ihm einen besonderen Status
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