GESUNDHEITSDATENSCHUTZ -- Auszüge aus dem 16. Tätigkeitsbericht des BfD

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21.2 Umfangreiche Datenerhebung im Psychotherapieverfahren

Eine Leistungspflicht der Krankenkasse ist nach den Psychotherapie-Richtlinien und der Psychotherapie-Vereinbarung - beispielsweise für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie - nur dann gegeben, wenn im sog. "Gutachterverfahren" die vorgeschlagene Therapie positiv beurteilt wurde. Dieses läuft im wesentlichen so ab, daß der behandelnde Therapeut bei der Krankenkasse eine Begutachtung des Patienten beantragt und hierzu eine umfangreiche Befragung des Patienten durchführt. Diese mündet in einen mehrseitigen Bericht, den ein Gutachter über die Krankenkasse erhält. Für die Krankenkassenmitarbeiter ist dabei eine Einsichtnahme nicht möglich, da der Bericht in einem verschlossenen Umschlag weitergeleitet wird. Aufgrund des Berichtes befürwortet der Gutachter die Therapie oder lehnt sie ab.

Einige Therapeuten haben sich an mich gewandt, weil sie meinen, daß beim Patienten zu viele Daten erhoben werden.

Aus meiner Sicht birgt dieses Verfahren strukturell die Gefahr einer zu umfangreichen, nicht an den Grundsätzen der Erforderlichkeit orientierten Datenerhebung. Denn die beantragenden Therapeuten versuchen oftmals durch umfassende Angaben zu vermeiden, daß ihr Antrag abgelehnt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, S. 2365) stehen psychologische Befunde dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung noch näher als rein medizinische Feststellungen, so daß bei der Erhebung psychologischer Befunde in besonderem Maße der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Minimierung von Datenerhebungen zu berücksichtigen ist.

Inwieweit die Datenerhebung beim Patienten reduziert werden kann, werde ich mit den zuständigen Stellen ebenso weiter erörtern wie die Frage nach Maßnahmen der Qualitätssicherung, etwa im Hinblick auf die Erstellung von regelmäßigen Dokumentationen; Ergebnisse sind in diesem wichtigen, aber auch empfindlichen Bereich nicht leicht zu erreichen.


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