Frau Begoña Hermann ist als Sachverständige nach § 29a Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz bekanntgegeben.
Die Bekanntgabe umfaßt folgende Prüftätigkeiten:
Nachfolgend aufgeführte Anlagen nach den Nummern des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV i.d.F. vom 24.07.1985, zuletzt geändert am 20.04.1998, BGBI. 1 5. 723)
Nr. 8 Nr. 9 8.10, 8.11 9.9, 9.10, 9.34, 9.35 Nachfolgend aufgeführte persönlich vertretene Fachgebiete (Ziffern entsprechend der Nr. 3.1 c der Richtlinien für die Bekanntgabe von Sachverständigen - Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 10.04.1996)
3:
Verfahrenstechnische Prozeßführung und Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs (eingeschränkt auf Erstellung von Anlagenschutzkonzepten)
- Verfahrenstechnische Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen, Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung von Anlagenschutzkonzepten (z.B. Brandschutz, Explosionsschutz, MSR/PLT)
11: Systemanalytische Sicherheitsbetrachtungen
- Erstellung oder Prüfung von Sicherheitsanalysen, Sicherheitsberichten, Sicherheitskonzepten, Gefahrenanalysen oder sicherheitsrelevanten Handbüchern auf der Grundlage von systemanalytischen Methoden
17: Betriebsorganisation 18: Sonstiges: Gewässerschutz