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Betreuung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Ziele

  1. Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens
  2. Planungsoptimierung

Arbeitsschritte / Leistungen

  1. Schritt: Besprechung der Neuplanung
    • Sichtung der verfügbaren Unterlagen für den Antrag
    • Beratung zur Einhaltung von Umweltschutzanforderungen
    • Beratung zur Planungsoptimierung
    • Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde
  2. Schritt: Erstellung des Genehmigungsantrages entsprechend 9. BImSchV
    • Erstellung des Entwurfs der Antragsunterlagen
    • Änderung nach Wünschen des Vorhabenträgers
    • Erstellung der erforderlichen Anzahl der Antragsunterlagen (i.d.R. 8-12 Exemplare)
  3. Schritt: Betreuung des Genehmigungsverfahrens
    • Zwischenbesprechungen mit den zuständigen Behörden schon während der Erstellung der Antragsunterlagen (Genehmigungsbehörde, Brandschutz, Gewässerschutz, Gewerbeaufsicht usw.)
    • Klärung von Rückfragen seitens der Fachbehörden, ggf. Vorlage ergänzender Unterlagen
    • Besprechung von vorgesehenen Auflagen der Genehmigungsbehörde
  4. Schritt: Teilnahme am Abnahmeverfahren nach Anlageneinrichtung

    Option: Bei Anlagen, die den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen, bieten wir auch die Erstellung von Sicherheitsanalysen an.

 

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