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Beratung zur Vermeidung und Verwertung
betrieblicher Abfälle

Ziele

  1. Gesetzliche Verpflichtungen einhalten
  2. Kosten sparen
  3. Organisation der betrieblichen Abfallwirtschaft vereinfachen

Arbeitsschritte / Leistungen

  1. Schritt: Datenaufnahme
    • zu Art und Menge anfallender Abfälle (aktuell, über mehrere Jahre), Verbleib, Entsorgungskosten
  2. Schritt: Detailaufnahme von Abfallanfallbedingungen
    • Vor-Ort, meist rd. 1 Tag
  3. Schritt: Verarbeitung der Daten und Informationen, Erarbeitung erster Vorschläge, Diskussion mit dem Unternehmen
  4. Schritt: Detailbearbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Planung/Erstellung der technischen Lösung, Adressen, Kosten, Ablaufplan)
  5. Schritt: Berichterstellung und Schlußbesprechung

Auf Wunsch können die Ergebnisse direkt für ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept eingesetzt werden, das nach §19 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) spätestens bis zum 31.12.1999 (Fortschreibung alle 5 Jahre) durch den Abfallerzeuger zu erstellen ist (die Verpflichtung gilt für alle Erzeuger, bei denen mehr als 2 t besonders überwachungsbedürftiger Abfälle pro Jahr oder mehr als 2000 t überwachungsbedürftige Abfälle pro Jahr anfallen).

Die EDV-Aufnahme der Abfalldaten kann vom Unternehmen für die zukünftige Erstellung von Abfallbilanzen nach §20 KrW-/AbfG (jährlich ab 1.4.1998 verpflichtend) direkt übernommen werden.

Des weiteren eignet sich der Bericht als abdeckende Teildokumentation "Abfall" im Rahmen der Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren nach EWG 1836/93.

 

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