
Auf Wunsch können die Ergebnisse direkt für ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept eingesetzt werden, das nach §19 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) spätestens bis zum 31.12.1999 (Fortschreibung alle 5 Jahre) durch den Abfallerzeuger zu erstellen ist (die Verpflichtung gilt für alle Erzeuger, bei denen mehr als 2 t besonders überwachungsbedürftiger Abfälle pro Jahr oder mehr als 2000 t überwachungsbedürftige Abfälle pro Jahr anfallen).
Die EDV-Aufnahme der Abfalldaten kann vom Unternehmen für die zukünftige Erstellung von Abfallbilanzen nach §20 KrW-/AbfG (jährlich ab 1.4.1998 verpflichtend) direkt übernommen werden.
Des weiteren eignet sich der Bericht als abdeckende Teildokumentation "Abfall" im Rahmen der Teilnahme am Öko-Audit-Verfahren nach EWG 1836/93.