MEMORANDUM

Bereitstellung von Behindertenbegleithunden zu sozial vertretbaren Kosten

I  EINLEITUNG
Deutschland war ursprünglich das Land in unserer Welt, das in Bereitstellung und Ausbildung von Blindenführhunden Pionierarbeit leistete. Zwei Weltkriege hinterließen sehr viele Blinde und Behinderte, deren Betreuung zur wichtigen staatlichen Aufgabe wurde. Dabei erkannte man leider zunächst nur die Einsatzfähigkeit des Hundes als Führhund für den Erblindeten, während die enormen Möglichkeiten des Behindertenbegleithundes jahrzehntelang übersehen wurden. Immerhin wurden Gesetze erlassen, die erblindeten Menschen einen rechtlichen An-
spruch verleihen, einen Blindenführhund als Hilfsmittel von den Sozialversicherungsträgern zu verlangen.

In anderen Ländern der Welt - insbesondere in England und den USA - erkannten die für die Betreuung von Blinden und Behinderten verantwortlichen sozialen Organisationen sehr früh, welche wertvollen Hilfen der Hund behinderten Menschen bietet. Diese beschränken sich keineswegs auf körperliche Hilfe, vielmehr liegen sie in allererster Linie im seelischen Bereich. Mediziner und Psychologen stimmen voll überein, die Bereitstellung von Behindertenhunden führt zu einer wesentlichen Erweiterung des Lebensraumes des Behinderten, schafft soziale Kontakte zur Umwelt, bietet dem Behinderten Hilfe zu Selbsthilfe! Nicht zuletzt konnte auf breiter Ebene festgestellt werden, daß der Behinderte Dank eines Behindertenhundes eher
mit seiner Behinderung zurecht kommt, als wenn er ausschließlich auf Familie oder Sozialhilfeträger angewiesen ist.

Die Erfahrungen in den angelsächsischen Ländern haben dazu geführt, daß immer mehr Behinderte auch in den deutschsprachigen Ländern heute Interesse zeigen, ihr Leben durch einen sachgerecht ausgebildeten Hund zu erleichtern, mehr Selbständigkeit zu gewinnen. Dabei
zeigt es sich schnell, daß sich der Sozialstaat in Zeiten leerer Kassen derartigen Anliegen gegenüber sehr zurückhaltend einstellt. Selbst der Behindertenbeauftragte der Bundes-
regierung sieht im Behindertenhund eher eine Infektionsgefahr und Belastung für den Behinderten als eine aktive Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben.

In unseren Nachbarländern Österreich, Schweiz und Holland haben sich leistungsfähige neue Gruppierungen gebildet, die seit Jahren demonstrieren, in welchem Umfang man Behinderten durch Behindertenbegleithunde zu helfen vermag. Auch im Bundesgebiet bauten sich eine Reihe von aktiven Selbsthilfegruppen auf, die sich nachhaltig darum bemühen, durch Aufklärungsarbeit und Bereitstellung von Behindertenhunden einen Wandel der öffentlichen Meinung auszulösen.


II  BEDARF
Der sehr zeitraubende Verwaltungsaufwand bei der Beschaffung eines geeigneten Behindertenhundes hat sich in den letzten zehn Jahren für die betroffenen Menschen als hemmend erwiesen. Insgesamt muß davon ausgegangen werden, daß es sich selbst bei den blinden Menschen noch nicht genügend herumgesprochen hat, welche enormen Vorteile der Hund für den Behinderten mit sich bringt. Im Vordergrund der Diskussionen um Hunde stehen heute die mit dem Großstadtleben nun einmal zwangsläufig zusammenfallenden Unbequemlichkeiten der Hundehaltung - viel zu häufig lassen sich deshalb blinde Menschen damit abspeisen, die moderne Technik habe den Blindenführhund ersetzt. All die Selbständigkeit, Unabhängigkeit, persönliche Freiheit, die der gute Hund dem Blinden ermöglicht, werden vergessen. Am wichtigsten dabei - Mensch und Hund werden zu Partnern, der Blinde wird dank des Hundes sehr viel stärker in die menschliche Gemeinschaft integriert, hat zu jeder Zeit einen Ansprechpartner, der ihm das Gefühl vermittelt, zu einem Team zu gehören.

Als Beispiel sei hier erwähnt, daß die englische Guide Dogsfor the Blind Association jährlich 900 Welpen zum Einsatz für blinde Menschen züchtet. Bei einer durchschnittlichen Erfolgsquote dieser Zuchten von über 70 % sind dies rund 650 Blindenführhunde, die jährlich neu bereitgestellt werden. Insgesamt rechnet man nach mündlicher Auskunft dieser Organisation heute in England damit, daß etwa 8.000 Blindenführhunde im tagtäglichen Einsatz stehen. In unserem Lande liegen die Zahlen beträchtlich niedriger, zum einen aufgrund der ungenügenden Bereitstellung richtig ausgebildeter Hunde, zum anderen weil die Behinderten über die Hilfen, die das Tier ihnen bietet, ungenügend unterrichtet sind.

Die Situation für an den Rollstuhl gebundene Behinderte in unseren Ländern ist absolut unbefriedigend. Genaue Zahlen liegen nicht vor, grob geschätzt muß man aber davon ausgehen, daß zur Stunde höchstens 200 ausgebildete Behindertenbegleithunde diesen auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen zur Verfügung stehen. Die Hauptschwierigkeit liegt darin der Behinderte hat keinerlei rechtliche Ansprüche auf Finanzierung oder auch nur Beihilfen für einen solchen Hund. Von Fall zu Fall hat das eine oder andere Sozialamt zwar eine Härteregelung durchgeführt, es fehlt aber jegliche rechtliche Verankerung in unserer Sozialordnung. Ein Blick über die Grenzen - beispielsweise in das österreichische Bundesland Salzburg - zeigt, daß dort zumindest ein Teil der Ausbildungskosten durch öffentlichen Zuschuß ausgeglichen wird.

Wenn man die heutigen Arbeitskosten realistisch betrachtet, ist es nicht verwunderlich, daß die Ausbilder von Behindertenhunden davon ausgehen, daß Beschaffung, Aufzucht und Ausbildung insgesamt Kosten von etwa DM 20.000,-- betragen. Dies bringt es mit sich, daß die Körperbehinderten zwar eine Vorstellung haben, welche zusätzlichen Möglichkeiten ihnen der Behindertenhund erschließt, aber keine wirtschaftliche Basis, um sich einen solchen Hund zuzulegen. Zur Stunde ist die Beschaffung eines richtig ausgebildeten Behindertenhundes in allererster Linie eine Frage der persönlichen Vermögensverhältnisse. Es muß ein Weg gefunden werden, der es allen Behinderten auf Wunsch ermöglicht, über einen solchen Hund ihr persönliches Umfeld zu erweitern und neu zu ordnen.

Der Behindertenbegleithund ist in allererster Linie Partner des Behinderten, ein Lebewesen, das jederzeit für ihn da ist. Bei Bedarf öffnet er für seinen Menschen Türen, bedient den Fahrstuhl, apportiert Medikamente, Kleidung, alle auf den Boden gefallenen Gegenstände. Er bedient Lichtschalter, holt im Notfall auch Hilfe, beispielsweise wenn der Rollstuhlfahrer umgekippt oder der Elektromotor seines Stuhls ausgefallen ist.

Nachweislich finden Körperbehinderte mit Behindertenhund eine Vielfalt an sozialen Kontakten, einen Weg aus der gesellschaftlichen Isolation - ohne Mitleidseffekt! Auch hier muß in allererster Linie gesehen werden, daß neuer Lebensmut und Selbstvertrauen geweckt werden.

In England gibt es die Hearing Dogs for the Deaf, eine Organisation, die gezielt Hunde für Hörgeschädigte ausbildet und beschafft. Der Hund ersetzt das ausgefallene Gehör. Dabei vermittelt der Hund auf Spaziergängen dem tauben Menschen ein Gefühl der Sicherheit vergleichbar dem Blindenführhund. Bei Gleichgewichtsstörungen erweist sich die Begleitung des Hundes gleichfalls als sehr vorteilhaft. Insbesondere im Alltag haben diese Hunde beachtliche Vorzüge gegenüber den technischen Anzeigegeräten und Signallampen. Der Hörgeschädigte braucht nicht länger auf diese Geräte zu starren. Der Hund läuft zum Partner, führt ihn zur Haustür, zum Spezialtelefon oder zu den Kindern. Nachweislich haben es Mütter und Hausfrauen dank der Hilfe des Hundes geschafft, auch nach der Ertaubung vollwertig ihre früheren Aufgaben wieder aufzunehmen und zu erfüllen.

An dieser Stelle sei nochmals hervorgehoben - die Vorteile des Behindertenhundes lassen sich nicht über den Rechenschieber ermitteln. Aber fragen Sie Ärzte und Psychiater - sie werden Ihnen bestätigen, daß Behinderte mit Hunden in ihrem allgemeinen Zustand und in ihrem seelischen Gleichgewicht ihren Leidensgenossen weit überlegen sind, das Leben einfach besser zu meistem verstehen. Vergleiche, Arbeitslose könnten in heutigen Zeiten alle diese Aufgaben genauso gut oder besser erfüllen, verkennen die tatsächlichen Verhältnisse völlig. Hunde gehören keinen Gewerkschaften an, haben keine 5-Tage-Woche, keine 36-StundenWoche, sind für ihre Menschen immer und zu jeder Zeit da. Der Behinderte kann sich auf sie verlassen - wann immer er sie braucht.

Zur Stunde läßt sich auch der Bedarf an Hunden für auf den Rollstuhl angewiesene Behinderte wie für Hörgeschädigte zahlenmäßig nicht erfassen. Ausschlaggebend sind die finanziellen Hürden, die den Einsatz gut ausgebildeter Hunde verhindern. Es ist eine sehr wichtige soziale Aufgabe, entweder über das staatliche Gesundheitswesen oder über freiwillige Hilfen die Chancen zu erschließen, auch weniger begüterten Behinderten den zu ihnen passenden Partner zu ermöglichen.


III  BEDARFSDECKUNG
Wir sprachen schon davon, wenn man verläßliches Zahlenmaterial braucht, muß man noch auf englische Statistiken zurückgreifen. So hat die Guide Dogs for the Blind Association in England über die Jahre den Blinden 6.510 ausgebildete Führhunde bereitgestellt. Der Blinde bezahlte hierfür ein halbes englisches Pfund, die Aufwendungen je Blindenführhund beziffert die Organisation auf DM 60.000,--. Was dazwischen liegt, hat die Organisation über Spenden oder eigene Initiativen gedeckt. Ein bewundernswertes und erstaunliches Vorbild!

Mit Abstand die erfolgreichsten Hunderassen für diese Aufgaben sind Labrador Retriever, Golden Retriever und Deutscher Schäferhund. In England gibt es Spezialkreuzungen eigener Zucht, deren Erfolgsquoten im tatsächlichen Einsatz höher liegen als die der Einzelrassen.

Was Behindertenhunde angeht sollte klar gesehen werden, daß für viele Aufgaben als Partner des Rollstuhlfahrers wie Gehörlosen auch kleinere Hunde in Frage kommen, die sich ihrerseits wieder den heutigen Lebensbedingungen in der Großstadt wesentlich besser anzupassen vermögen. Die Unterhaltskosten für diese kleinen Hunde, ihre Anforderungen an Auslauf und Betreuung liegen niedriger. Besuche in England und ausführliche Gespräche mit Behindertenorganisationen ergeben eindeutig einen Trend, daß in Zukunft in stark vermehrtem Maße auch kleine und mittlere Hunde sowohl für Rollstuhlfahrer wie auch für ertaubte Menschen in Einsatz kommen werden. Dies muß bei der Aufbauarbeit in den deutschsprachigen Ländern rechtzeitig erkannt werden.

Befassen wir uns aber jetzt mit der Frage, woher die Hunde kommen sollen, die als Behindertenbegleithunde Einsatz finden können.

a) Eigene Zucht
Die wirtschaftlich gut fundierten englischen Hilfsorganisationen haben sich über die letzten Jahre immer mehr entschieden, über eigene Zucht die notwendigen Hunde zu beschaffen. Wie bereits erwähnt - im Vordergrund stehen Labrador, Golden und Deutscher Schäferhund, gezielt werden hier auch Kreuzungen vorgenommen. Bei dieser eigenen Zucht ist eine gute Kontrolle und damit Auslese der geeigneten Hunde möglich. Erstaunlich die hohen Erfolgsquoten, die nach Rassen spezifiziert zwischen 65 und 82 % liegen. hn Schnitt dürfte die Erfolgsquote etwa bei 72 % angesiedelt sein.

b) Bereitstellung durch Züchter
Zumindest für eine Übergangszeit sollte überlegt werden, ob die zweifellos hohen Kosten eigener Zucht nicht umgangen werden können, indem die Organisationen anbieten, von Züchtern kostenlos zur Verfügung gestellte, geeignete Welpen zu übernehmen. Es gibt nach den Gesichtspunkten der Rassehundezucht eine ganze Reihe von Fehlern, die das entsprechende Tier für die Zucht ausschließen. Man denke an die zahlreichen Fehlfarben - beispielsweise weiße Boxer oder Schäferhunde. Diese Hunde sind körperlich und seelisch absolut gesund, entsprechen aber in einigen Punkten nicht den Ansprüchen des Rassestandards. Was wäre vernünftiger als die zur Verfügungstellung derartiger Hunde für behinderte Menschen, wo sie hervorragende Arbeit leisten können. Selbstverständlich bedarf es einer entsprechenden Auswahl bei der Übernahme dieser Hunde durch die Organisationen. Wenn man aber bedenkt, daß die Preise für acht Wochen alte Welpen heute bei den in Frage kommenden Rassen zwischen DM 1.500,-- und DM 2.000,-- liegen, so ist schon hier zu erkennen, welche große Einsparung möglich wäre, wenn Züchter kostenlos geeignete Welpen zur Verfügung stellten.

c) Puppy-Walker
In England wie USA hat sich das System der Puppy-Walker hervorragend bewährt. Engagierte Hundefreunde erklären sich bereit, für die Hilfsorganisationen einen Welpen aufzuziehen. Er kommt im Alter von acht Wochen in die Familie, wird etwa zwölf Monate danach in die Ausbildung abgegeben. In der Interimszeit wächst der Junghund in der Familie auf, macht alle Erfahrungen mit Verkehr, Lärm, Umwelt, die er für seine spätere Arbeit braucht. Periodisch werden die Puppy-Walker mit den Welpen von der Hilfsorganisation eingeladen, finden Zwischenüberprüfungen statt. Hierbei unterrichtet man auch die Pflegefamilie über die optimale Betreuung der Hunde.

Auf den ersten Blick erscheint es wenig realistisch zu erwarten, daß Familien bereit sind, in der Familie mit Kindern Welpen für Behinderte großzuziehen. In England hat es sich aber erwiesen - auch in Holland, Österreich, Schweiz und Bundesrepublik, daß es genügend Menschen gibt, die eine solche Leistung für Behinderte gerne erbringen. Es ist auch für sie eine große persönliche Befriedigung, dazu beizutragen, daß das Leben von Behinderten durch den Hund einen neuen Akzent - eine wesentliche Erleichterung - findet.

d) Übernahme erwachsener Hunde
Insbesondere im Anfangsstadium - ohne eigene Zucht - haben die Hilfsorganisationen sich darum bemüht, aus Tierheimen - und von privaten Hundebesitzern - geeignete Hunde für die Ausbildung zu übernehmen. Dabei muß davon ausgegangen werden, daß sicherlich nur ein Prozentsatz von etwa 10 % der in Tierheimen heute untergebrachten Hunde für die Aufgaben als Behindertenhund einsatzfähig sind. Voraussetzung ist immer "eine gute Kindheit", die der Hund vor der Einlieferung ins Tierheim durchmachen durfte. Er muß sozial hervorragend geprägt sein, voller Selbstvertrauen, keinerlei Scheu und Angst. Es wäre nicht zuletzt Aufgabe verantwortungsbewußter Tierheime, den Organisationen geeignete Hunde vorzuschlagen. Hierbei wird in den Tierheimen nicht nur immer ein gefragter Platz frei, vielmehr leisten die Tierheime ihrerseits eine aktive Hilfe für die Behinderten. Selbstverständlich müssen die Organisationen eigene Mitarbeiter haben, welche auf diese Art angebotene Hunde darauf überprüfen, wieweit sie sich für die Ausbildung als Behindertenhunde eignen.


IV  AUSBILDUNG
Die Ausbildung von Behindertenhunden bringt eine ganz besondere Verantwortung mit sich. Gefragt sind einfühlsame Hundeausbilder - Behindertenbegleithunde werden nicht dressiert, sondern nach den modernen Erkenntnissen der Verhaltensforschung ausgebildet. An die Qualifikation der Ausbilder müssen hohe Anforderungen gerichtet werden. Folgende Alternativen ergeben sich:

a) Hundeschulen
Aus den Kreisen der Hundeausbilder haben sich in den letzten Jahren einige darauf spezialisiert, eine Ausbildung für Blindenführhunde und für Behindertenbegleithunde anzubieten. Innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Monaten müssen die Hunde mit allen Aufgaben sicher vertraut gemacht werden, die der Behinderte fordert. Bei Blindenführhunden beträgt die Ausbildungszeit zwei Monate mehr.

Errechnet man nun einmal die in wirtschaftlichen Unternehmen zwangsläufig anfallenden Arbeitsstunden, berechnet auch den notwendigen Materialeinsatz, dann läßt sich sehr leicht voraussagen, daß ohne Hilfe durch Dritte die hier ausgebildeten Hunde am Ende so viele Kosten ausgelöst haben, daß wir wieder bei 20.000,-- DM (Behindertenhund) bis 60.000,-- DM (Blindenführhund) angekommen sind. Und ob unsere Sozialversicherungsträger in der Zukunft je bereit sein werden, diese Beträge in größerem Umfange aufzubringen, daß sei hier ausdrücklich in Frage gestellt. Aus diesem Grunde muß ein Weg gefunden werden, die Ausbildung der Hunde weniger kostenträchtig zu machen.

b) Nutzung Ausbildungskapazitäten der Vereine
Die im Verband für das Deutsche Hundewesen e. V. zusammengeschlossenen Hundevereine haben in den letzten fünfzig Jahren attraktive Kapazitäten aufgebaut, um eine sachgerechte Hundeausbildung für ihre Mitglieder zu ermöglichen. In diesen Vereinen gibt es eine Vielzahl hochqualifizierter Ausbilder, das Trainingsgelände ist häufig mustergültig gut. Nur - bis zur Stunde ist kaum jemand auf die Idee gekommen, diese vorhandenen Kapazitäten auch für die Ausbildung von Hunden für Behinderte zu nutzen.

Tatsache ist, es zeichnet sich auf dem Sektor des Hundesports über die nächsten zwanzig Jahre eine gewaltige Umstellung ab. Der frühere Gebrauchshundesport ist immer mehr zum Breitensport geworden, Spezialausbildungen für Katastropheneinsatz, Agility, Turnierhundesport findet man auf zahllosen Übungsplätzen - auch sachgerecht ausgebildete Hundeführer.

Was hindert eigentlich die Gebrauchshundevereine daran, auch die Ausbildung von Behindertenbegleithunden aktiv in ihr Programm aufzunehmen? Hierdurch könnte mancher Hundesportler auch Freude finden, gezielt für die sozialen Organisationen Behindertenbegleithunde auszubilden, zumindest deren Ausbildung vorzubereiten.

Es wäre eine geradezu großartige Initiative des deutschen Gebrauchshundewesens, wenn es sich der Aufgabe der Ausbildung von Behindertenhunden annehmen würde. Die deutsche hundesportliche Ausbildung hat eine uralte, erfolgreiche Tradition. Es besteht Oberhaupt kein Zweifel daran - werden die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen aufgebaut, ist der deutsche Hundesport in der Lage, den Behinderten sehr gute Hunde auszubilden. Hierüber sollte sehr nachhaltig diskutiert und bald gehandelt werden!

c) Ausbildung in Haftanstalten
Auch hier sind wir einmal wieder auf mustergültige Vorarbeiten in anderen Ländern angewiesen, die neue Wege zeigen, zu wirtschaftlich sehr vertretbaren Bedingungen für die Behinderten erstklassig ausgebildete Hunde zu gewinnen. Im Washington Corrections Center for Women hat man Versuche angestellt, Langzeithäftlinge zur Ausbildung von Behindertenhunden einzusetzen. Diese Versuche laufen unter der Überschrift "Resozialisation durch vier Pfoten". In dem Hochsicherheitsgefängnis des WCCW leben 600 weibliche Häftlinge, die meisten von ihnen sitzen zwischen fünfzehn und zwanzig Jahre ein, etwa 10 % sogar lebenslänglich. Ziel war in erster Linie, diesen inhaftierten Frauen eine neue Lebensaufgabe zu geben. Zu dieser Frage gibt es eine Diplomarbeit von Frau Sonja Gusella, Diplom-Sozialarbeiterin in Witten, deren Studium dringend empfohlen wird. BBC London hat in einer großen Filmserie eindrucksvoll diese Ausbildung dokumentiert. Sie lief auch über den WDR und mehrere dritte Fernsehprogramme in Deutschland, Titel "Hundegeschichten ... erzählt von Gert Haucke".

Durch diese Maßnahmen verfolgt man drei Ziele:

1. Bereitstellung von Behindertenhunden zu niedrigen Kosten.

2. Resozialisierung von Langzeithäftlingen.

3. Wiedereingliederung von aus den Tierheimen übernommenen Hunden.

Es ist schwerlich eine Aufgabe zu finden, die gleichzeitig drei so wichtige Ziele in unserer Gesellschaft erfolgreich in Angriff nimmt. Festzuhalten ist, daß nach allen Studien alle drei Zwecke auch wirklich im Alltag zu realisieren sind.


V  PRÜFUNGSWESEN
Zur Stunde wissen wir, daß wenig Vorsorge getroffen ist, um zu gewährleisten, daß Behindertenbegleithunde auch tatsächlich so ausgebildet sind, daß sie den Anforderungen des behinderten Menschen voll entsprechen. Dabei sollte die Zuverlässigkeit des Behindertenhundes absolute Priorität haben! Hier besteht ein gewaltiger Nachholbedarf, wobei wir uns auch hier immer wieder an dem Musterbeispiel anderer Länder ausrichten können, in denen man klare Leistungsanforderungen für Behindertenhunde niedergelegt hat.

Zur Stunde liegt es weitgehend im eigenen Ermessen der jeweiligen Behörden, welche Anforderungen sie an Behindertenhunde stellen. Die einzelnen Schulen arbeiten nach eigenen Erfahrungen, sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch sollte alles getan werden, um Behinderte davor zu schützen, daß ihnen unzureichend ausgebildete Hunde übergeben oder gar verkauft werden.

a) Grundausbildung
Unseres Erachtens reicht die häufige Erklärung nicht aus, die einzelnen Schulen oder Vereine bildeten den Hund immer entsprechend dem Anforderungsprofil des Behinderten aus. Dies kann in vielen Fällen auch zu einer "billigen Ausrede" werden, wenn Grundübungen fehlen, die man auch bei der allgemeinen Hundeausbildung fordert.

Voraussetzung ist eine einheitliche Prüfungsordnung für die jeweiligen Aufgabenstellungen der Behindertenbegleithunde. In dieser Ordnung sollten alle die Grundübungen und Leistungen verankert werden, die man nach Treu und Glauben unterstellen muß, wenn ein Behindertenhund in den einzelnen Ausbildungssparten seinem Führer wirklich eine Hilfe sein soll. Gesonderte Prüfungsordnungen für Blindenführhunde, Führhunde für Rollstuhlfahrer und Begleithunde für Hörgeschädigte wären aufzubauen - in Übereinstimmung mit den Behindertenorganisationen und den Behinderten selbst.

Jegliche staatliche Anerkennung dieser Hunde - mögliche Bezuschussung durch Sozialversicherungsträger - sollte von einem erfolgreichen Prüfungsverlauf abhängig sein. Dies gilt auch für evtl. Steuerbefreiungen, Zulassung in öffentlichen Gebäuden, u. a.

b) Spezialausbildung
Dies genau ist der Sektor, wo Hundeausbilder, Therapeut und Behinderter vor Ausbildungsbeginn genau festlegen, welche Spezialausbildung der Hund braucht, um sich den spezifischen Handicaps des Behinderten anzupassen. Denken Sie an Behinderte, die beispielsweise sprachgestört sind, denken Sie an Hörgeschädigte, deren Gleichgewichtsorgane betroffen sind, denken Sie an durch bestimmte Erbschäden auftretende Erkrankungen!

Erst eine derartige gezielte Spezialausbildung macht den Hund für alle Aufgaben voll einsatzfähig, führt wirklich zum erfolgreichen Team Hund-Behinderter.



VI  SCHLUSSBEMERKUNG
In obigem Expose6 haben wir versucht, die breiten Lücken aufzuzeigen, die zur Stunde zwischen den Anforderungen der Behinderten und der Realität der Behindertenhundeausbildung und Bereitstellung in unserem Sozialstaat klaffen. Ein sehr bekannter Schriftsteller hat einmal davon gesprochen, da liege ein weites Feld!

Es handelt sich um eine Langzeitaufgabe, die den Verantwortlichen gestellt ist, wenn sie erfolgreich für die Behinderten arbeiten wollen. Zwar besteht kein Zweifel, daß heute viel für Behinderte getan wird, die Betreuung hohe Kosten erfordert.

Leider hat man aber übersehen, daß das dringendste Anliegen der Behinderten nicht nur die materielle Hilfe, sondern aktive Lebenshilfe ist.

Behindertenbegleithunde - sachgerecht ausgebildet - erschließen Behinderten ein völlig neues Umfeld, ermöglichen ihnen, sich enger in unser menschliches Sozialsystem einzugliedern. Es ist allerhöchste Zeit, daß die Bereitstellung geeigneter Behindertenhunde als eine allgemein verpflichtende Aufgabe begriffen wird.

September 1998

KYNOS STIFTUNG - HUNDE HELFEN MENSCHEN

Dr. Dieter Fleig



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