Wir arbeiten eifrig daran, Ihnen schon bald alle Leistungen
- also auch die Steuerberatung -
aus einer Hand anbieten zu können.
Wenn alles glatt läuft, werden wir spätestens
im Jahr 2008 auch über die
Berechtigung zur Steuerberatung
verfügen.
Die unten beschriebene Rechtslage entspricht dem Stand per Ende 2006. Seit dem 1. 1. 2007 ist dank einer völlig unsinnigen Gesetzgebung - und einer fragwürdigen Interessenspolitik der Kammer der Wirtschaftstreuhänder - das neue Bilanzbuchhalter-Gesetz in Kraft. Darin wird der Gewerbliche Buchhalter (GBH) abgeschafft, und eine neue, dreistrufite Gliederung des Buchhalter-Berufs eingeführt: Lohnverrechner, Buchhalter, Bilanzbuchhalter. Der neue "Bilanzbuchhalter" unterscheidet sich nur in Nuancen vom bisherigen "Selbständigen Buchhalter" (SBH). Bestehende SBH behalten alle Rechte, der Beruf selbst wird aber in den nächsten Jahrzehnten auslaufen, da es ab 1. 1. 2007 keine neuen Zugänge zu diesem Beruf mehr geben wird. Ab dem 1. 1. 2007 ersetzen die Bilanzbuchhalter den SBH.
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Was ist ein "Selbständiger Buchhalter"?
Wir als SBH unterliegen den strengen Vorschriften der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und müssen unsere berufliche Qualifikation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nachweisen. Der gewerbliche Buchhalter muß dagegen nur den Besuch eines Buchhaltungskurses belegen können.
Wir arbeiten mit dem Software-Paket der Firma
, die Marktführer im Bereich der Wirtschaftstreuhänder ist, und können die von uns erstellten Daten Ihrem Steuerberater jederzeit (und für Sie natürlich kostenlos) in elektronischer Form zur Verfügung stellen, was wiederum Ihre Steuerberatungskosten senken hilft.
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| Einnahmen- und Ausgabenrechung |
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erlaubt |
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erlaubt |
| Lohn- und Gehaltsverrechnung |
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erlaubt |
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erlaubt |
| Buchhaltung |
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erlaubt |
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erlaubt |
| Bilanzierung |
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erlaubt |
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nicht erlaubt |
| Umsatzsteuervoranmeldung |
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Unterfertigung und Vertretung beim Finanzamt |
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nicht erlaubt |
| Zusammenfassende Meldung USt (Binnenmarktregelung) |
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erlaubt |
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nicht erlaubt |
| Kalkulation - Kalkulatorische Buchhaltung |
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erlaubt |
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nicht erlaubt |
| Beratung |
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Buchhaltung- und Belegwesen |
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nicht erlaubt |
| Sozialversicherung |
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Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten |
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nicht erlaubt |
| Vertretung bei Behörden |
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UVA beim Finanzamt, Abgabe- und Abgabenstrafverfahren bei Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, Beitragsangelegenheiten bei aner- kannten Kirchen und Religions- gemeinschaften, Arbeitsmarktservice, Berufsorganisationen, Fremdver- kehrsverbände sowie jede Vertretung bei Ämtern und Behörden in allen Wirtschaftsbelangen, die mit der Tätigkeit als SBH in unmittelbarem Zusammenhang stehen. |
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nicht erlaubt |
| Kammerzugehörigkeit | Wirtschaftstreuhänder | Bundeskammer d. gewerblichen Wirtschaft | ||
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unterliegt den strengen Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, darüber- hinaus besteht ein Zeugen- Entschlagungsrecht in Verfahren gegen Klienten | keine Verschwiegenheits- verpflichtung, Zeugenpflicht auch gegen den eigenen Klienten | ||
| Standesvorschriften | der SBH unterliegt den strengen Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (besondere Vertrauenswürdigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse etc.) | nicht gegeben | ||
| Haftpflichtversicherung | zwingend vorgeschrieben: 73.000 Euro (1 Mio. öS) pro Schadensfall, darüberhinaus besteht eine Deckungssumme aus der Versicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über 2,2 Mio. Euro (30 Mio. öS) je Schadensfall | nicht gegeben | ||
| Weiterbildung | verpflichtend vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben | ||