Wir arbeiten eifrig daran, Ihnen schon bald alle Leistungen

- also auch die Steuerberatung -

aus einer Hand anbieten zu können.

Wenn alles glatt läuft, werden wir spätestens

im Jahr 2008 auch über die

Berechtigung zur Steuerberatung

verfügen.

Die unten beschriebene Rechtslage entspricht dem Stand per Ende 2006. Seit dem 1. 1. 2007 ist dank einer völlig unsinnigen Gesetzgebung - und einer fragwürdigen Interessenspolitik der Kammer der Wirtschaftstreuhänder - das neue Bilanzbuchhalter-Gesetz in Kraft. Darin wird der Gewerbliche Buchhalter (GBH) abgeschafft, und eine neue, dreistrufite Gliederung des Buchhalter-Berufs eingeführt: Lohnverrechner, Buchhalter, Bilanzbuchhalter. Der neue "Bilanzbuchhalter" unterscheidet sich nur in Nuancen vom bisherigen "Selbständigen Buchhalter" (SBH). Bestehende SBH behalten alle Rechte, der Beruf selbst wird aber in den nächsten Jahrzehnten auslaufen, da es ab 1. 1. 2007 keine neuen Zugänge zu diesem Beruf mehr geben wird. Ab dem 1. 1. 2007 ersetzen die Bilanzbuchhalter den SBH.

*****

Was ist ein "Selbständiger Buchhalter"?

Seit 1. 7. 1999 gibt es sowohl das Gewerbe "Buchhalter" als auch den freien Beruf des "Selbständigen Buchhalters". Die wichtigsten Unterschiede finden Sie in der weiter unten folgenden Tabelle.

Die Firma Andrea Amon & Partner Buchhaltungsgesellschaft verfügt über die Berufsberechtigung "Selbständiger Buchhalter", wie sie im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz definiert ist. Im Sinne dieses Gesetzes sind wir eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft.

Wir als SBH unterliegen den strengen Vorschriften der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und müssen unsere berufliche Qualifikation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nachweisen. Der gewerbliche Buchhalter muß dagegen nur den Besuch eines Buchhaltungskurses belegen können.

Für die Steuerberatung ist nach wie vor Ihr Steuerberater zuständig. Sollten Sie über keinen eigenen Steuerberater verfügen, aber eine solche Beratung wünschen, können wir Ihnen gerne die Kanzleien nennen, welche die Steuerberatung unserer Kunden durchführen.
So erhalten sie alle Leistungen aus einer Hand.

Wir arbeiten mit dem Software-Paket der Firma BMD.gif, die Marktführer im Bereich der Wirtschaftstreuhänder ist, und können die von uns erstellten Daten Ihrem Steuerberater jederzeit (und für Sie natürlich kostenlos) in elektronischer Form zur Verfügung stellen, was wiederum Ihre Steuerberatungskosten senken hilft.

Unterschiede zwischen Selbständigem Buchhalter (SBH) und gewerblichem Buchhalter (per 31. 12. 2006)

Bereich

  Selbständiger Buchhalter

  gewerblicher Buchhalter
Einnahmen- und Ausgabenrechung

 G
erlaubt

 G
erlaubt
 Lohn- und Gehaltsverrechnung

 G
 erlaubt

 G
 erlaubt
Buchhaltung

 G
erlaubt

 G
erlaubt
Bilanzierung

 G
erlaubt

 R
nicht erlaubt
Umsatzsteuervoranmeldung

 G
Unterfertigung und Vertretung beim Finanzamt

 R
nicht erlaubt
Zusammenfassende Meldung USt (Binnenmarktregelung)

 G
 erlaubt

 R
 nicht erlaubt
Kalkulation - Kalkulatorische Buchhaltung

 G
erlaubt

 R
nicht erlaubt
Beratung

 G
Buchhaltung- und Belegwesen

 R
nicht erlaubt
Sozialversicherung

 G
Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten

 R
nicht erlaubt
Vertretung bei Behörden

G
UVA beim Finanzamt, Abgabe- und Abgabenstrafverfahren bei Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, Beitragsangelegenheiten bei aner- kannten Kirchen und Religions- gemeinschaften, Arbeitsmarktservice, Berufsorganisationen, Fremdver- kehrsverbände sowie jede Vertretung bei Ämtern und Behörden in allen Wirtschaftsbelangen, die mit der Tätigkeit als SBH in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

 R
nicht erlaubt
Kammerzugehörigkeit Wirtschaftstreuhänder Bundeskammer d. gewerblichen Wirtschaft
Verschwiegenheitspflicht
unterliegt den strengen Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, darüber- hinaus besteht ein Zeugen- Entschlagungsrecht in Verfahren gegen Klienten keine Verschwiegenheits- verpflichtung, Zeugenpflicht auch gegen den eigenen Klienten
Standesvorschriften der SBH unterliegt den strengen Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (besondere Vertrauenswürdigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse etc.) nicht gegeben
Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben: 73.000 Euro (1 Mio. öS) pro Schadensfall, darüberhinaus besteht eine Deckungssumme aus der Versicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über 2,2 Mio. Euro (30 Mio. öS) je Schadensfall nicht gegeben
Weiterbildung verpflichtend vorgeschrieben nicht vorgeschrieben