Die Neuerungen per 1. 1. 2001

Sozialversicherung

Künstlersozialversicherung

Mit 1. 1. 2001 wurden alle Ausnahmen abgeschafft. Kunstschaffende gelten nun als "Neue Selbständige". Für den Bereich der bildenden und darstellenden Kunst, Musik und Literatur kann ein Zuschaß zur Pensionsversicherung beantragt werden, wenn eine Pflichtversicherung als neuer Selbständiger vorliegt und das Einkommen lt. Steuerbescheid zwischen ATS 47.724 und ATS 270.000 liegt. Der Zuschuß beträgt maximal 12.000 p. a. und muß beantragt werden.

 

Mitversicherung von Familienangehörigen

Angehörige (außer Kinder und Enkel) sind im allgemeinen nicht mehr mitversichert (Ausnahme: Kindererziehungszeiten). Krankenscheine für Angehörige sollen vom Krankenversicherungsträger ausgestellt werden.

 

GSVG-Änderungen

Herabsetzung der Krankenversicherung von 9,1 % auf 8,9 %. Erhöhung der Pensionsversicherung von 14,5 auf 15 %. Einführung des Ambulanzbeitrages in Höhe von 150,-- (ohne Arztzuweisung: 250,--).

 

 

Steuerrecht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)

Entfall des IFB

Einschränkung der Rückstellungen auf 80 % Wirksamkeit auf die Steuerbemessung (Ausnahme: Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen).

Verlängerung der Gebäudeabschreibung von 25 auf 33 1/3 Jahre

Beschränkung der Gegenverrechnung von Verlustvorträgen auf 75 % der Einkünfte bzw. bei Wartetastenverlusten 75 % d. Gewinnes

Erhöhung der Vorauszahlungen für 2001

Streichung der Begünstigung für Pensionsabfindungen

Stärkere Stiftungsbesteuerung im Wege einer höheren Eintrittsabgabe (Verdoppelung von 2,5 auf 5 %), Voraussteuer von 12,5 %

Verdreifachung der Einheitswerte bei Erbschaft-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuer

Unfallrenten werden steuerpflichtig

Absetzbeträge werden stärker eingeschliffen als bisher

Vergleichs- und Nachzahlungen (bei Streitigkeiten aus Dienstverhältnissen) sind mit dem dem Grenzsteuersatz zum Zeitpunkt des Ausscheidenszu besteuern (bisher: Durchschnittssteuersatz/Belastungsprozentsatz)

Bei Arbeitskräfteüberlassung hat nun der Beschäftiger die Kommunalsteuer abzuliefern, nicht der eigentliche Dienstgeber (das Personalleasing-Büro). Berechnungsbasis: 70 % des Beistellungshonorars.

 

 

Das Belastungspaket 2001/2002

Stand Juli 2000

Kommentar

In den letzten Tagen kristalliert sich immer mehr heraus, was sich hinter den verbalen Nebelschwaden von "Steuergerechtigkeit" wirklich verbirgt. So zeigt sich etwa, daß natürlich sehr wohl eine Belastung des sogenannten "kleinen Mannes" erfolgt. Durch die Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrag für jene, die keine private Pensionsvorsorge (§§108 und 108b EStG) vornehmen, werden insbesondere jene getroffen, die sich am untersten Ende des Einkommensbezuges befinden und bisher in den Genuß einer Barauszahlung der Negativsteuer kamen. Dazu kommt eine Schröpfung des Mittelstandes insbesondere im Einkommensbereich zwischen 35.000 und 50.000,-- öS p. m. Daß mit den Einschränkungen bei Verlustvorträgen insbesondere Neugründer empfindlich getroffen werden (angespannte Liquidität während der Gründungsjahre) hat man ebenso wenig bedacht, wie die äußerst komplexen, volkswirtschaftlichen Auswirkungen der höheren Besteuerung von Stiftungen. Kurz bewertet: dieses Paket ist eine wirtschaftspolitische Bankrotterklärung einer blau-schwarzen Regierung, deren demokratiepolitischer Bankrott ohnedies seit Monaten evident ist. Daß insbesondere die ÖVP damit jeden Anspruch verloren hat, als wirtschaftspolitisch kompetente Kraft in dieser Regierung zu wirken, ist nicht zu übersehen. So klar nämlich die Steuererhöhungen festgeschrieben sind, so unklar sind die Einsparungsmaßnahmen und ihre Umsetzung. Wenn dieser Budget"wurf" als Begründung herhalten muß (wenn man Hrn. Schüssel folgen darf), warum eine Koalition mit der F anstatt der SPÖ nötig war, kann man sich nur mehr wundern. Das hätte man sogar mit einer inferioren SPÖ am Tiefpunkt ihrer Gestaltungskraft locker zuwege gebracht und sich jede Menge andere Probleme erspart. Nur wäre Schüssel halt nicht Kanzler von Gnaden des KLEIPAZ (kleinstes Parteimitglied aller Zeiten) geworden.

Die in der Zwischenzeit bekannt gewordene Einführung von Studiengebühren ist ein weiterer Schlag sowohl gegen die Bildungschancen von unteren Einkommensschichten als auch eine deutliche Kostenerhöhung für den Mittelstand. Wenn das die Bildungsoffensive der Regierung sein soll ...

Zur Sache

Viele Maßnahmen sind in ihren Umrissen bereits aus den Medien bekannt. Daher nur eine kurze Zusammenfassung der geplanten Änderungen (Gesetzwerdung ist natürlich noch abzuwarten, da es derzeit nicht einmal zugängliche Entwürfe gibt).

* Ersatzlose Abschaffung des Investitionsfreibetrages (geplante Investitionen eventuell vorziehen)

* Rückstellungen (mit Ausnahme des Sozialkapitals § 14 EStG) werden auf 80 % beschränkt. Nachversteuerung von 20 % der in der Bilanz 2000 aufscheinenden "Alt"rückstellungen verteilt auf 5 Jahre.

* Gebäudeabschreibung wird von 25 Jahren (4 %) auf 33 1/3 Jahre (3 %) verlängert.

* Verlustvortragsbegrenzung: in Gewinnjahren müssen mindestens 25 % des Gewinnes trotz Vorjahresverlusten versteuert werden. Es gehen aber keine Verlustvorträge verloren, sie werden nur auf mehr Jahre als bisher verteilt. Eventuell also Erträge ins Jahr 2000 vorziehen bzw. Aufwände ins Jahr 2001 verschieben und heuer mehr Verlustvortrag (wenn vorhanden) verrechnen.

* Verzinsung von Steuernachzahlungen (Differenz zwischen Vorauszahlungen und Bescheid), wenn die Steuererklärung erst nach dem gesetzlichen Abgabetermin erfolgt. Hier ist noch heftiger Widerstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu erwarten.

* Stiftungsbesteuerung: Anhebung der Einbringungsgebühr von 2,5 % auf 5 %. Vorwegsteuer von 12,5 % (50 % d. KESt-Satzes) auf Kapitalerträge (wird als Vorauszahlung auf jene 25 % KESt behandelt, die bei "Ausschüttungen" an Stiftungsbegünstigte anfällt). Siehe auch Überlegungen zur Stiftung weiter unten.

* Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer - Form noch unklar, entweder durch Vervielfachung der Bemessungsgrundlage (Einheitswert), durch Einschränkung des Schuldabzuges bei Liegenschaften oder eine Kombination dieser Maßnahmen. Wer kostengünstig vererben will, muß entweder noch heuer eine Schenkung abwickeln oder vor dem 31. 12. 2000 sterben ;-)

* Reduzierung des Allgemeinen Steuerabsetzbetrages beginnend bei 30.000 bis 49.000 (auf Null).

* Pensionistenabsetzbetrag zwischen 20.000 und 26.000 einschleifend auf Null.

* Lohn- und Gehaltsnachzahlungen für Vorjahre (derzeit begünstigter Durchschnittssteuersatz) aufgrund arbeitsgerichtlicher Urteile, Vergleiche etc. werden in Zukunft zum vollen Spitzensteuersatz versteuert. Ebenso Urlaubsentschädigungen und -abfindungen.

Über den Unsinn der neuen Stiftungsbesteuerung

Prinzipiell halten wir eine höhere Besteuerung der Stiftungen für diskutabel. Allerdings ist es nicht der wirtschaftspolitischen Weisheit letzter Schluß, Stifter zuerst ins Land zu locken und dann mit höheren Steuersätzen abzukassieren. Die Erhöhung des Eintrittspreises von 2,5 % auf 5 % ist durchaus akzeptabel. Völliger Unsinn ist dagegen die Vorauszahlung der halben KESt auf Kapitalerträge von Stiftungen. Wir haben das am Beispiel einer Veranlagung von 5 Millionen öS mit einem Anlagehorizont (Thesaurierung) von 5 Jahren durchgerechnet. Dabei ergibt sich eine absurde Situation: einerseits beträgt nach 5 Jahren das angesammelte Stiftungskapital (bei einer angenommen Verzinsung von 7 %) statt bisher 7.013.000,-- öS nurmehr 6.731.000,-- öS, da die abfließende Vorauszahlung das wieder veranlagbare Kapital verringert. Betrug der Nettoertrag bisher nach 5 Jahren bei voller Ausschüttung der angesammelten Zinsen 1.510.000,-- öS, so erhöht (!) sich dieser Betrag nunmehr auf 1.514.000,-- öS, wobei noch ein Vorauszahlungs"guthaben" von rund 31.000 öS stehen bleibt. Andererseits kassiert das Finanzamt statt bisher rund 503.000 öS nurmehr 433.000 KESt und hat noch eine verrrechenbere "Verbindlichkeit" gegenüber dem Steuerzahler in Höhe der erwähnten 31.000 öS. Einerseits ergibt sich also ein geringer Mehrerlös für den Begünstigten bei einem deutlichen Minus für das Finanzamt (Selbst wenn man die "Voraussteuer" mit 7 % verzinst, bleibt ein Minus von öS 5.000). Absurd!

Obiges Beispielt gilt natürlich nur für jene Fälle, in denen die Erträge regelmäßig abgeschöpft werden. Stiftungen, die darauf ausgelegt waren, ihre Erträge immer nur zu thesaurieren und nie (oder nur in geringem Maße) auszuschütten werden natürlich nunmehr deutlich mehr zur Kassa gebeten. Oder anders herum gesagt: die neue Konstruktion zwingt die Stiftungen je nach ihrem Gründungszweck (ob Versorgung von Begünstigten oder Umgehung von Erbproblemen) zu einer neuen Anlagestrategie im Bereich des Kapitalvermögens, die zu einer Schwächung der Kapitalbasis führt, da es beim Ziel der Versorgung Begünstigter vorteilhafter ist, in bestimmten Abständen alle Erträge auszuschütten als diese in der Stiftung zu belassen.

Die Berechnung beruht auf den derzeit bekanntgegebenen Voraussetzungen: 12,5 % Vorwegsteuer, 25 % auf Zuwendungen für Stiftungsbegünstigte und Gegenverrechnung der anteiligen Vorwegsteuer.