Seit 1. Juli 1996 muß ein ausländischer Führerschein nicht mehr in ein deutsches Dokument umgetauscht werden. Wer allerdings seine Fahrerlaubnis erst seit weniger als zwei Jahren besitzt, muß sich bei der Führerscheinstelle eintragen:
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle Eichstätter Straße 2 Telefon 089 / 233 36 200 oder 233 36 202 Öffnungszeiten werktags von 7 bis 12 Uhr
Wer sein ausländisches Auto mitbringt, muß bei der Zulassungsstelle einen Antrag stellen. Dafür benötigt man folgende Dokumente:
Die Freigabe erhält man durch einen brieflichen Antrag beim "Kraftfahrzeug-Bundesamt", Förderstraße 16 in 24944 Flensburg. Dafür muß man dem Brief eine Fotokopie des Personalausweises, des Fahrzeugbriefes und der Meldebescheinigung beilegen. Die Kosten von 28,-DM bezahlt man am besten bei der Post.
Vom "Technischen Überwachungsverein" TÜV benötigt man ein formales Vollgutachten §21 und eine Abgasuntersuchung "ASU". Neuwagen mit weniger als 6000 Kilometer müssen dem TÜV vorgeführt werden.
