6. Die Umsetzung
Wie kann die Umstellung der Wirtschaft bei Freistellung der
Arbeitseinkünfte von der Einkommensteuer funktionieren, wenn Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, wenn die Tarifpartner in der Umstellungsphase frei sind, die
Löhne und Gehälter nach ihrem Belieben festzusetzen?
Wir werden uns später über Maßnahmen zur Überleitung äußern können, wenn wir zunächst die
Frage stellen, was denn erforderlich ist, damit die Umstellung erfolgreich vor
sich gehen kann.
Ziel der geplanten Steueränderung muss es sein, das
Preisniveau im gesamten Land zu senken und die Verzerrung der Preise
zuungunsten der Arbeit bzw. der Dienstleistungen zu beseitigen.
Es geht also nicht
darum, die Nettoeinkünfte der Arbeitnehmer zu Lasten des Staates zu erhöhen!
Dies würde geschehen, wenn die Bruttolöhne nach der
Freistellung der Arbeitseinkünfte gleich hoch blieben. In diesem Falle würde
nur der bisherige Anteil des Staates an den Arbeitnehmer umverteilt. Damit
würde der Staat seine Einnahmen aus den Einkünften aus nichtselbständiger und
selbständiger Arbeit verlieren, ohne dass sich das Preisniveau im Lande sofort
verändern würde. Im Gegenteil: die größere Kaufkraft der breiten Masse der
Bevölkerung würde vorübergehend eher zu preistreibender höherer Nachfrage
führen.
Der Nachfrage nach Arbeitskräften würde diese höhere Kaufkraft
erst zeitversetzt zugute kommen, weil die Nachfrage zunächst auf solche
Importprodukte ausgedehnt würde, die eben in Deutschland nicht mehr
kostengünstig hergestellt werden konnten.
Die schnelle Absenkung des Preisniveaus kann nur
funktionieren, wenn ein staatlicher Zwang auf die Tarifpartner in Richtung des
erwünschten Zieles ausgeübt werden kann. Das bedeutet, dass die entfallende
Lohnsteuer nicht den Anteil des Arbeitnehmers am Bruttolohn erhöht, sondern dass der Bruttolohn um den
entfallenden Staatsanteil gesenkt werden muss. Nur auf diese Weise kann
der Verzicht des Staates zweckentsprechend wirken und relativ schnell das
verzerrte Preisniveau in Ordnung bringen.
Weitere Gesichtspunkte sind zu beachten:
Auch der gleich bleibende Nettolohn bedeutet eine starke
Erhöhung der Kaufkraft der breiten Masse der Bevölkerung. Infolge des
Verzichtes des Staates auf die Lohnsteuer (gemeint ist hiermit die
Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen), in deren Folge die Bruttolöhne
dementsprechend sinken müssen, erfahren die Arbeitgeber (Unternehmer) eine
deutliche Kostenentlastung. Dies macht Preissenkungen, insbesondere bei
arbeitsintensiven Produktionen und im reinen Dienstleistungsbereich, möglich.
Solche Preissenkungen werden natürlich nur erfolgen, wenn das
Unternehmen ohne Preissenkungen weniger Produkte absetzen würde. Notwendig
ist deshalb auch in der Marktwirtschaft ein Druck auf die Preise, ohne den
solche Preissenkungen eben nicht sofort vorgenommen werden würden. Dieser Druck
auf die Preise muss vom Markt her kommen. Erst wenn die Kunden preisbewusster
werden, wird das Angebot reagieren.
Beim Staat entsteht wegen des Wegfalls der Einnahmen aus
Einkommensteuer auf Arbeitseinkünfte zunächst eine Deckungslücke im Haushalt.
Diese Lücke wird erst ausgeglichen, wenn der Staat die für ihn notwendigen
Leistungen zu niedrigeren Preisen einkaufen kann. Sind die Preise der neuen
Situation voll angepasst, sinkt der Etat des Staates so weit, dass der
Einnahmenausfall keine negativen Wirkungen mehr auf die Leistungsfähigkeit des
Staates hat. Sollte dies auch dann noch nicht der Fall sein, muss er sich die
noch fehlenden Einnahmen aus anderen Quellen beschaffen. Auf jeden Fall wird
die Staatsverschuldung in der Übergangsphase bis zur endgültigen Anpassung der
Preise tendenziell ansteigen.
Will man an der Freiheit der Menschen in Bezug auf die
Festsetzung von Löhnen und Preisen festhalten, dann sind wiederum Steuern das
Lenkungsinstrument des Staates, um bestimmte Wirkungen in der Volkswirtschaft
durchzusetzen. Der Einsatz dieses Lenkungsinstruments darf seinerseits aber
nicht wieder zu Preise oder Löhne verzerrenden Kostenerhöhungen führen.
Die Kaufkraft der Bevölkerung wird nach dem Erlass der Steuern
und der darauf folgenden Preissenkung steigen, weil ja die Nettolöhne gleich
bleiben, während der Steueranteil der früheren Bruttolöhne aus den Kosten der
Produkte verschwindet. Die Staatseinnahmen werden dagegen sofort deutlich
sinken. Da auch der Staat von den fallenden Preisen profitiert, wirkt sich der
Einnahmenausfall im Staatshaushalt nicht so stark aus, wie es dem Brutto-Geldverlust
entsprechen würde, würden die Preise nicht fallen. Dennoch bleibt eine
Deckungslücke im Staatshaushalt, die geschlossen werden muss.
Das Mittel, die an sich unerwünschte Zunahme der Kaufkraft der
Bevölkerung abzuschöpfen und damit den Haushalt des Staates zu decken, ist die
kompensierende Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie bewirkt, dass die
Preise, die der Endverbraucher zu zahlen hat, wirtschaftsneutral wiederum
steigen, so dass es schließlich bei der ursprünglichen Kaufkraft der Bevölkerung,
wie sie vor der Steuersenkung bestand, bleibt.
Zusammenfassung:
Die Freistellung der Arbeitseinkünfte von der Einkommensteuer
erfordert, soll sie erfolgreich und zielgerichtet ausgeführt werden, folgende
Maßnahmen:
1.
Die
Freistellung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Bruttolöhne um den Betrag der ersparten
Steuern fallen. Maßgeblich ist in jedem Einzelfall die letzte gültige
Lohnsteuertabelle. Das heißt: Neuer Bruttolohn ist gleich Alter Bruttolohn
minus darauf entfallende Lohnsteuer laut letzter gültiger Lohnsteuertabelle.
Etwaige Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt oder Jahresabschlussvergütungen
usw. werden auf gleicher Basis angepasst. Dementsprechend beträgt nach der
Umstellung ein 13. Monatsgehalt einem neuen Bruttogehalt. Die
Nettolöhne bleiben gleich. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf das neue
Bruttoentgelt bezogen, d.h. die Beitragssätze steigen, während die absolute
Höhe gleich bleibt. Hierin steckt eine starke Unterstützung der
Sozialversicherungen, die natürlich auch, wie alle anderen, von den
Preissenkungen profitieren werden. Auf diese Weise sollte bereits nach kurzer
Zeit eine Sanierung der Sozialversicherungen erfolgt sein.
2.
Die
Mehrwertsteuer wird zur Abschöpfung der gestiegenen Kaufkraft angemessen angehoben.
Damit wird das zu erwartende Defizit des Staatshaushaltes ausgeglichen. Die
Kaufkraft wird eingeschränkt, damit die Nachfrage auf keinen Fall ansteigt,
sondern eher sinkt. Auf diese Weise wird die Kostenentlastung der Unternehmen
schnell an den Markt weitergegeben. Eine einheitliche Preissenkung kann den
Unternehmen wegen der je nach Art der Produktion bzw. Dienstleistung
unterschiedlichen und völlig unübersichtlichen Belastung mit
"Arbeitskosten" nicht vorgeschrieben werden.
3.
Nach Durchführung der Maßnahmen unter 1. und 2. wird es
wieder dem Markt und den Tarifparteien überlassen, Löhne und Preise
"auszuhandeln". Die freie
und soziale Marktwirtschaft wird weiterhin garantiert.
4.
Der Staat wird die Mehrwertsteuer
so bald als möglich senken. Maßstab wird der Erfolg des Haushaltsausgleiches
sein.
5.
Da auch den Sozialversicherungen die Preissenkungen
zugute kommen, sind die Beitragssätze
ein Jahr nach Einführung angemessen zu senken.
6.
Sozialversicherungsrenten
werden dem Arbeitseinkommen gleichgestellt. Sie werden mit dem
individuellen Satz ihres steuerpflichtigen Ertragsanteils (z.B. 26% der
heutigen Bruttorente) auf eine nicht
mehr steuerpflichtige Nettorente umgestellt. Damit bleiben auch bei ihnen
der Nettobetrag und damit die Kaufkraft im wesentlichen gleich. Die damit
erreichte Senkung der Bruttorenten kommt natürlich den Rentenversicherungen
zugute, deren Defizite schneller abgebaut werden.
Hier
hat der Staat aus aktueller Finanznot ab 2005 eine einschneidende Änderung eingeführt.
Der in Zukunft zu versteuernde Anteil der Sozialversicherungsrente steigt von
50% bei „Altrenten“ bis auf 100% bei den in den folgenden Jahren
festzusetzenden „Neurenten“. Abgesehen von einer weiteren starken Aufblähung
der Bürokratie durch die Pflicht aller Rentner, in Zukunft eine
Einkommensteuererklärung abzugeben, ist diese Änderung auch völlig ungeeignet,
den Staatshaushalt zu entlasten, weil die verminderte Nachfrage der
Rentnerhaushalte den Umsatz der Wirtschaft beeinträchtigen und damit die Einnahmen
des Staates aus der Mehrwertsteuer senken wird. In Bezug auf das von uns jetzt
skizzierte Modell ist dies alles jedoch unerheblich, weil die
Sozialversicherungsrenten in ihm ohnehin steuerlich freigestellt werden.
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