6. Die Umsetzung

Wie kann die Umstellung der Wirtschaft bei Freistellung der Arbeitseinkünfte von der Einkom­mensteuer funktio­nieren, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn die Tarifpartner in der Um­stellungsphase frei sind, die Löhne und Gehälter nach ihrem Belieben festzusetzen?

Wir werden uns später über Maßnahmen zur Überleitung äußern können, wenn wir zunächst die Frage stellen, was denn erforderlich ist, damit die Umstellung erfolgreich vor sich gehen kann.

Ziel der geplanten Steueränderung muss es sein, das Preisniveau im gesamten Land zu senken und die Verzerrung der Preise zuungunsten der Arbeit bzw. der Dienstleistungen zu be­seitigen.

Es geht also nicht darum, die Nettoeinkünfte der Arbeitnehmer zu Lasten des Staates zu erhöhen!

Dies würde geschehen, wenn die Bruttolöhne nach der Freistellung der Arbeitseinkünfte gleich hoch blieben. In diesem Falle würde nur der bisherige Anteil des Staates an den Arbeitnehmer um­verteilt. Damit würde der Staat seine Einnahmen aus den Einkünften aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit verlieren, ohne dass sich das Preisniveau im Lande sofort verändern würde. Im Gegenteil: die größere Kaufkraft der breiten Masse der Bevölke­rung würde vorübergehend eher zu preistreibender höherer Nachfrage führen.

Der Nachfrage nach Arbeitskräften würde diese höhere Kaufkraft erst zeitversetzt zugute kom­men, weil die Nach­frage zunächst auf solche Importprodukte ausgedehnt würde, die eben in Deutschland nicht mehr kostengünstig hergestellt werden konnten.

Die schnelle Absenkung des Preisniveaus kann nur funktionieren, wenn ein staatlicher Zwang auf die Tarifpartner in Richtung des erwünschten Zieles ausgeübt werden kann. Das bedeutet, dass die entfallende Lohnsteuer nicht den Anteil des Arbeitnehmers am Bruttolohn erhöht, sondern dass der Bruttolohn um den entfallenden Staatsanteil gesenkt werden muss. Nur auf diese Weise kann der Verzicht des Staates zweckentsprechend wirken und relativ schnell das verzerrte Preisni­veau in Ordnung bringen.

Weitere Gesichtspunkte sind zu beachten:

Auch der gleich bleibende Nettolohn bedeutet eine starke Erhöhung der Kaufkraft der breiten Masse der Bevölke­rung. Infolge des Verzichtes des Staates auf die Lohnsteuer (gemeint ist hiermit die Einkommensteuer auf Arbeit­seinkommen), in deren Folge die Bruttolöhne dementsprechend sinken müssen, erfahren die Arbeitgeber (Unternehmer) eine deutliche Kostenentlastung. Dies macht Preissenkungen, insbesondere bei arbeitsintensiven Produktionen und im reinen Dienstleis­tungsbereich, möglich.

Solche Preissenkungen werden natürlich nur erfolgen, wenn das Unternehmen ohne Preissenkun­gen weniger Pro­dukte absetzen würde. Notwendig ist deshalb auch in der Marktwirtschaft ein Druck auf die Preise, ohne den solche Preissenkungen eben nicht sofort vorgenommen werden würden. Dieser Druck auf die Preise muss vom Markt her kommen. Erst wenn die Kunden preis­bewusster werden, wird das Angebot reagieren.

Beim Staat entsteht wegen des Wegfalls der Einnahmen aus Einkommensteuer auf Arbeitsein­künfte zunächst eine Deckungslücke im Haushalt. Diese Lücke wird erst ausgeglichen, wenn der Staat die für ihn notwendigen Leistun­gen zu niedrigeren Preisen einkaufen kann. Sind die Preise der neuen Situation voll angepasst, sinkt der Etat des Staates so weit, dass der Einnahmenausfall keine negativen Wirkungen mehr auf die Leistungsfähigkeit des Staates hat. Sollte dies auch dann noch nicht der Fall sein, muss er sich die noch fehlenden Einnahmen aus anderen Quel­len beschaf­fen. Auf jeden Fall wird die Staatsverschuldung in der Übergangsphase bis zur endgültigen Anpas­sung der Preise tendenziell ansteigen.

Will man an der Freiheit der Menschen in Bezug auf die Festsetzung von Löhnen und Preisen fest­halten, dann sind wiederum Steuern das Lenkungsinstrument des Staates, um bestimmte Wirkun­gen in der Volkswirtschaft durchzu­setzen. Der Einsatz dieses Lenkungsinstruments darf seinerseits aber nicht wieder zu Preise oder Löhne verzerren­den Kostenerhöhungen führen.

Die Kaufkraft der Bevölkerung wird nach dem Erlass der Steuern und der darauf folgenden Preis­senkung steigen, weil ja die Nettolöhne gleich bleiben, während der Steueranteil der früheren Bruttolöhne aus den Kosten der Pro­dukte verschwindet. Die Staatseinnahmen werden dagegen sofort deutlich sinken. Da auch der Staat von den fal­lenden Preisen profitiert, wirkt sich der Ein­nahmenausfall im Staatshaushalt nicht so stark aus, wie es dem Brutto-Geldverlust entsprechen würde, würden die Preise nicht fallen. Dennoch bleibt eine Deckungslücke im Staatshaus­halt, die geschlossen werden muss.

Das Mittel, die an sich unerwünschte Zunahme der Kaufkraft der Bevölkerung abzuschöpfen und damit den Haus­halt des Staates zu decken, ist die kompensierende Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie bewirkt, dass die Preise, die der Endverbraucher zu zahlen hat, wirtschaftsneutral wiederum steigen, so dass es schließlich bei der ursprüngli­chen Kaufkraft der Bevölkerung, wie sie vor der Steuersenkung bestand, bleibt.

Zusammenfassung:

Die Freistellung der Arbeitseinkünfte von der Einkommensteuer erfordert, soll sie erfolgreich und zielgerichtet ausgeführt werden, folgende Maßnahmen:

1.      Die Freistellung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Bruttolöhne um den Betrag der er­sparten Steuern fallen. Maßgeblich ist in jedem Einzelfall die letzte gültige Lohnsteu­ertabelle. Das heißt: Neuer Brutto­lohn ist gleich Alter Bruttolohn minus darauf entfallende Lohnsteuer laut letzter gültiger Lohnsteuerta­belle. Etwaige Sonderzahlungen wie 13. Mo­natsgehalt oder Jahresabschlussvergütungen usw. werden auf gleicher Basis angepasst. Dementsprechend beträgt nach der Umstellung ein 13. Monatsgehalt einem neuen Brutto­gehalt. Die Nettolöhne bleiben gleich. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf das neue Bruttoentgelt bezogen, d.h. die Beitragssätze steigen, während die absolute Höhe gleich bleibt. Hierin steckt eine starke Unterstützung der Sozialversicherungen, die natür­lich auch, wie alle anderen, von den Preissenkungen profitieren werden. Auf diese Weise sollte bereits nach kurzer Zeit eine Sanierung der So­zialversicherungen erfolgt sein.

2.      Die Mehrwertsteuer wird zur Abschöpfung der gestiegenen Kaufkraft angemessen an­gehoben. Damit wird das zu erwartende Defizit des Staatshaushaltes ausgeglichen. Die Kaufkraft wird eingeschränkt, da­mit die Nachfrage auf keinen Fall ansteigt, sondern eher sinkt. Auf diese Weise wird die Kostenentlastung der Unternehmen schnell an den Markt weitergegeben. Eine einheitliche Preissenkung kann den Unter­nehmen wegen der je nach Art der Produktion bzw. Dienstleistung unterschiedlichen und völlig unüber­sichtlichen Be­lastung mit "Arbeitskosten" nicht vorgeschrieben werden.

3.      Nach Durchführung der Maßnahmen unter 1. und 2. wird es wieder dem Markt und den Ta­rifparteien überlassen, Löhne und Preise "auszuhandeln". Die freie und soziale Markt­wirtschaft wird weiterhin garantiert.

4.      Der Staat wird die Mehrwertsteuer so bald als möglich senken. Maßstab wird der Erfolg des Haushaltsaus­gleiches sein.

5.      Da auch den Sozialversicherungen die Preissenkungen zugute kommen, sind die Beitrags­sätze ein Jahr nach Einführung angemessen zu senken.

6.      Sozialversicherungsrenten werden dem Arbeitseinkommen gleichgestellt. Sie werden mit dem individuel­len Satz ihres steuerpflichtigen Ertragsanteils (z.B. 26% der heutigen Bruttorente) auf eine nicht mehr steuerpflichtige Nettorente umgestellt. Damit bleiben auch bei ihnen der Netto­betrag und damit die Kaufkraft im wesentli­chen gleich. Die damit erreichte Senkung der Bruttorenten kommt natürlich den Rentenversicherungen zugute, deren Defizite schneller abgebaut werden.

Hier hat der Staat aus aktueller Finanznot ab 2005 eine einschneidende Änderung ein­ge­führt. Der in Zukunft zu versteuernde Anteil der Sozialversicherungsrente steigt von 50% bei „Altrenten“ bis auf 100% bei den in den folgenden Jahren festzusetzenden „Neuren­ten“. Abgesehen von einer weiteren starken Aufblähung der Bürokratie durch die Pflicht aller Rentner, in Zukunft eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ist diese Änderung auch völlig ungeeignet, den Staatshaushalt zu entlasten, weil die verminderte Nachfrage der Rentnerhaushalte den Umsatz der Wirtschaft beeinträchtigen und damit die Einnah­men des Staates aus der Mehrwertsteuer senken wird. In Bezug auf das von uns jetzt skiz­zierte Modell ist dies alles jedoch unerheblich, weil die Sozialversicherungsren­ten in ihm ohnehin steuerlich freigestellt werden. 

 

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