4. Die Folgen

Wir haben gehört, dass die Staatsfinanzierung unabwendbar notwendig ist und welcher Mittel sich der Staat zu seiner Finanzierung bedient. Nicht die Tatsache, dass der Staat Steuern erhebt, ist zu diskutieren, sondern, dass er es in einer Weise tut, die von negativem Einfluss auf die Wirtschaft des Landes ist. Dass die Menschen eines Landes und der Staat von der Wirtschaft leben, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.

Jeder Eingriff des Staates in die Wirtschaft ist vom Übel. Er ist zu einem solchen Eingriff nur dann legitimiert, wenn es ordnungspolitisch notwendig oder im Sinne der "sozialen Marktwirtschaft" unabwendbar ist. Der Staat ist ganz sicher nicht gut beraten, zum Zwecke seiner eigenen Finanzie­rung, auf die Wirtschaft in der Weise einzuwir­ken, dass es zu erheblichen Preisverzerrungen kommt, die schließlich in eine wirtschaftliche Katastrophe einmün­den, nämlich den Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft des Standortes Deutschland, der Abwande­rung seiner In­dust­rie und der Massenarbeitslosigkeit von inzwischen 5 Millionen Menschen.

Unter dem Stichwort "Die Einkommensteuer" wurde bereits eingehend dargestellt, wie es zu den Preisverzerrungen speziell im Dienstleistungsbereich kommt, und welche Auswirkungen dies auf die Preise der Güter und Dienstlei­stungen hat.

Der Staat hat wegen der progressiven Besteuerung der Einkommen mit der Folge der ständig stei­genden Preise der Produkte der Wirtschaft scheinbar überproportional profitiert. Dass dies in Wirklichkeit nicht der Fall war, wurde bereits dargestellt. Er hat durch die nominell höheren Steu­ereinnahmen eben nicht an Kaufkraft gewonnen. Aber er hat dafür gesorgt, dass die Wirtschaft und das lange Zeit vorbildliche Sozialversicherungssystem in Deutschland geschädigt wurden. Man könnte vereinfachend sagen, dass auch die Sozialversicherungen darunter leiden, dass sie enorm hohe Preise zahlen müssen, die durch die Steuerüberwälzung verzerrt worden sind. (Lassen wir hier die verheerenden Wirkungen der Belastung der Sozialversicherungen mit an sich staatlichen Lasten, d.h. mit versiche­rungsfremden Aufgaben einmal außer Betracht!)

Exkurs:

Denken Sie doch bitte auch einmal über unsere Sozialversicherungssysteme nach. Auch hier zahlt der Versiche­rungspflichtige keine Beiträge, sondern nur der Betrieb. Er muss in diesem Falle sogar über das Bruttogehalt hin­aus einen weiteren Zuschuss in Höhe der Hälfte des Gesamtbei­trages (Arbeitgeberanteil) zahlen.

Der Arbeitnehmer dagegen zahlt nichts, denn der Arbeitnehmeranteil wird aus dem Bruttogehalt abgezweigt, das ja ohnehin der Arbeitgeber zu tragen hat. Beides: Bruttogehalt und zusätzliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversi­cherung kalkuliert der Betrieb in die Preise seiner Produkte ein, d.h. er "überwälzt" sie auf die Verbraucher.

Auch ohne die tragischen Folgen der Einbeziehung von Rentnern der ehemaligen DDR und der repatriierten Aus­landsdeutschen, die keinerlei Beiträge in unsere Sozialversiche­rungssysteme ein­gezahlt haben, sowie die Folgen der au­genblicklichen Rezession taumelte die Sozialversicherung einem strukturellen Ungleichgewicht infolge der Preis­verzerrungen und des Ausfalles von Bei­tragszah­lern entgegen. Nur sehr starke Anhebungen der Beitragsquoten und beachtliche Staatszu­schüsse konnten bisher ihren Bankrott verhindern.

Die preiserhöhende Wirkung der Überwälzung der direkten Steuern in die Preise hat jedoch inso­fern einnahmenerhöhende Wirkung für den Staat, als die Steuerbasis für die Umsatzsteuer na­türlich durch die preistreibende Wir­kung der direkten Steuern ständig angehoben wird. Der Staat hat, obwohl der MWSt-Satz im internationalen Ver­gleich noch immer vergleichsweise bescheiden aussieht, somit aus der Umsatzsteuer, die im wesentlichen die große Masse der Bevölkerung zahlt, ständig mehr Einnahmen, was in diesem Falle auch mehr Kaufkraft bedeutet. Das besonders Pikante an dieser Tatsache ist, dass es die Bevölkerung wohl merkt, aber nicht versteht, dass dies mit der ständig höheren direkten Besteuerung der Einkommen, insbesondere der "höheren Ein­kommen" zusammenhängt, die man ihnen doch immer als besonders "gerecht" verkauft!

Fassen wir zusammen:

1, Die Einkommensteuer treibt die Preise.

 

2. Die Sozialversicherungssysteme, deren Konstruktionen im Grunde genommen in Ordnung sind, werden durch das preistreibende Steuersystem in Mitleidenschaft gezogen. Dies gilt ins­besondere für die Systeme, bei denen Dienstleistungen im Vordergrund stehen, wie z.B. das Renten-, das Pflege- und das Kran­kenversicherungssystem. Sie benötigen sehr erhebliche Mittel, da z.B. we­gen des steigenden Lebenshaltungsindexes entsprechend hohe Renten, Ar­beitslosenunterstützungen, Arbeits­losenhilfen, Sozialhilfen, Bafög u. a. gezahlt werden müssen.

3. Wegen der in die Preise zu überwälzten direkten Steuern, insbesondere die Einkommensteuer, gewinnt dem Staat, wie vorn nachgewiesen wurde, keine zusätzliche Kaufkraft.

Aber der Staat gewinnt an der durch die hochgetriebenen Preise ständig steigende Umsatzsteuer (Mehr­wertsteuer) tatsächlich laufend an Einnahmen, ob­wohl bei ihr die Sätze im internationalen Vergleich scheinbar relativ bescheiden und im Großen und Ganzen stabil geblieben sind.

Wenn das so ist, wozu denn dann überhaupt die Einkommensteuer bzw. die direkten Steuern?

Zur Rechtfertigung der Einkommensteuer kann es nach diesen Erkenntnissen nur noch folgende wirklich stichhal­tige Gründe geben:

a) Wie wir erarbeitet haben, dient die Einkommensteuer für den Staat notwendigerweise zur Er­zielung von Ein­nahmen, um die durch das gleiche System erhöhten Preise selbst zahlen zu können. (Ohne die Einkommensteuer mit ihren progressiven Steuersätzen wäre die Preisstabilität größer, die Lohnpolitik der Gewerkschaften könnte moderater sein, die Abgabensätze der Sozialversiche­rungen niedriger.)

b) Das Einkommensteuersystem mit dem Schwergewicht auf dem Teilbereich "Lohnsteuer" ist die sicherste Ein­nahmequelle des Staates.
(Hier wird auf eine relativ einfache Steuerbasis schon vor der Auszahlung an den Berech­tigten zugegriffen. Überdies haftet der Arbeitgeber in vollem Umfange für die zutreffende Berechnung und die Abführung der Lohnsteuer. Der Staat hat hier also zwei Wirtschaftssubjekte, die sich ge­genseitig kontrollieren und die ihm seine Einnahmen sichern. Keine andere Steuerart bietet ihm solche überschaubare Erhebungsform.)

c) Die Entscheidungen der Wirtschaft und der wirtschaftlichen Entscheidungen der Menschen im Staate können und sollen durch die „Politik“ beeinflusst werden.

(Sie werden durch das Steuersystem beeinflusst und so veranlasst, Kapital in Projekte zu investie­ren, die vom Staat zwar erwünscht, aber nicht notwendi­gerweise auch "wirtschaftlich" sind (staatlich orga­nisierte Umverteilung). Der Staat hegt hiermit keineswegs für das Staatsvolk ne­gative Absichten, sondern er er­möglicht es, das Kapital dahin zu lenken, wo er es aus welchen guten Gründen auch immer, haben möchte. Das bereits gebrauchte Beispiel des "Sozialen Woh­nungsbaues" verdeutlicht sehr gut, worum es in diesem Falle geht: es sollen aus sozialer Für­sorge für kapitalschwache Bürger im Lande (die natürlich auch Wähler sind,) Sozialwoh­nungen bereitgestellt werden, die ohne steuerliche Einflussnahme eben nicht ge­baut werden würden.)

d) Die unbemerkte, aber ständige Erhöhung der Mehrwertsteuerbasis, um dem Staat permanent mehr Einnahmen zu verschaffen, ohne dass Parlamentarier darüber zu debattieren und unpopuläre Beschlüsse zu fassen hätten.

e) Erhaltung des sozialen Friedens durch den Glauben der Steuerpflichtigen an ein Steuersystem, das die Lei­stungsfähigkeit berücksichtigt,

Das Steuersystem mit seinen immanenten Steuerungsmechanismen ist für den Staat (aber auch nur für ihn) wegen der oben dargestellten Wirkungen scheinbar von Nutzen, für den Bürger (wahr­scheinlich auch für den größten Teil der Parlamentarier!) undurchsichtig und dem Einfluss der Bürger und ihrer gewählten Vertreter weitgehend entzo­gen. Es ist kontraproduktiv, da es sich nicht systemneutral zur Marktwirtschaft verhält, betriebswirtschaftliche Entscheidungen behindert oder beeinflusst, die Inflation anheizt und verwaltungsmäßig viel zu teuer ist.

Bedenken Sie den unverhältnismäßigen Aufwand, der in Betrieben und Ämtern für die Erfassung, Errechnung und Abführung der Einkommensteuer getrieben wird, an die gesamte "Industrie" von Personalabteilungen, Steuerab­teilungen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Steuerbevollmäch­tigten und an die eigens für diesen Zweck eta­blierte Gerichtsbarkeit, an den Aufwand, den jeder einzelne Steuerpflichtige bei Erstellung seiner Steuererklärung, seinen Einsprüchen gegen Be­scheide, seinen Prozessen vor den Finanzgerichten treiben muss, um "gerecht" veran­lagt zu wer­den.

Es genießt darüber hinaus nur noch geringe Akzeptanz in der Bevölkerung, die es millionenfach umgeht und hin­tergeht durch Geschäfte "ohne Rechnung", durch "Schwarzarbeit" und durch Ka­pitalflucht ins Ausland. Es dürfte nicht übertrieben sein, zu behaupten, dass ein großer Teil der "Steuerumgehungen" nicht einmal mehr ein echtes "Unrechtsbewusstsein" in der Bevölkerung er­zeugt.

Dass es auch, wie oben dargestellt, für die Wirtschaft, von der alle leben, verhängnisvolle Folgen zeitigt, dürfte für sich allein schon als Grund für seine Veränderung ausreichen.

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