4. Die Folgen
Wir haben gehört, dass die Staatsfinanzierung unabwendbar
notwendig ist und welcher Mittel sich der Staat zu seiner Finanzierung bedient.
Nicht die Tatsache, dass der Staat Steuern erhebt, ist zu diskutieren, sondern,
dass er es in einer Weise tut, die von negativem Einfluss auf die Wirtschaft
des Landes ist. Dass die Menschen eines Landes und der Staat von der Wirtschaft
leben, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.
Jeder Eingriff des Staates in die Wirtschaft ist vom Übel. Er
ist zu einem solchen Eingriff nur dann legitimiert, wenn es ordnungspolitisch
notwendig oder im Sinne der "sozialen Marktwirtschaft" unabwendbar ist.
Der Staat ist ganz sicher nicht gut beraten, zum Zwecke seiner eigenen Finanzierung,
auf die Wirtschaft in der Weise einzuwirken, dass es zu erheblichen
Preisverzerrungen kommt, die schließlich in eine wirtschaftliche Katastrophe
einmünden, nämlich den Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft des
Standortes Deutschland, der Abwanderung seiner Industrie und der
Massenarbeitslosigkeit von inzwischen 5 Millionen Menschen.
Unter dem Stichwort "Die Einkommensteuer" wurde
bereits eingehend dargestellt, wie es zu den Preisverzerrungen speziell im
Dienstleistungsbereich kommt, und welche Auswirkungen dies auf die Preise der
Güter und Dienstleistungen hat.
Der Staat hat wegen der progressiven Besteuerung der Einkommen
mit der Folge der ständig steigenden Preise der Produkte der Wirtschaft
scheinbar überproportional profitiert. Dass dies in Wirklichkeit nicht der Fall
war, wurde bereits dargestellt. Er hat durch die nominell höheren Steuereinnahmen
eben nicht an Kaufkraft gewonnen. Aber er hat dafür gesorgt, dass die
Wirtschaft und das lange Zeit vorbildliche Sozialversicherungssystem in
Deutschland geschädigt wurden. Man könnte vereinfachend sagen, dass auch die
Sozialversicherungen darunter leiden, dass sie enorm hohe Preise zahlen müssen,
die durch die Steuerüberwälzung verzerrt worden sind. (Lassen wir hier die
verheerenden Wirkungen der Belastung der Sozialversicherungen mit an sich
staatlichen Lasten, d.h. mit versicherungsfremden Aufgaben einmal außer
Betracht!)
Exkurs:
Denken Sie doch bitte auch einmal über unsere Sozialversicherungssysteme nach. Auch hier zahlt der Versicherungspflichtige keine Beiträge, sondern nur der Betrieb. Er muss in diesem Falle sogar über das Bruttogehalt hinaus einen weiteren Zuschuss in Höhe der Hälfte des Gesamtbeitrages (Arbeitgeberanteil) zahlen.
Der Arbeitnehmer dagegen
zahlt nichts, denn der Arbeitnehmeranteil wird aus dem Bruttogehalt abgezweigt,
das ja ohnehin der Arbeitgeber zu tragen hat. Beides: Bruttogehalt und
zusätzliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung kalkuliert der Betrieb
in die Preise seiner Produkte ein, d.h. er "überwälzt" sie auf die
Verbraucher.
Auch ohne die tragischen Folgen der Einbeziehung von Rentnern
der ehemaligen DDR und der repatriierten Auslandsdeutschen, die keinerlei
Beiträge in unsere Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben, sowie die
Folgen der augenblicklichen Rezession taumelte die Sozialversicherung einem
strukturellen Ungleichgewicht infolge der Preisverzerrungen und des Ausfalles
von Beitragszahlern entgegen. Nur sehr starke Anhebungen der Beitragsquoten
und beachtliche Staatszuschüsse konnten bisher ihren Bankrott verhindern.
Die preiserhöhende Wirkung der Überwälzung der direkten
Steuern in die Preise hat jedoch insofern einnahmenerhöhende Wirkung für den
Staat, als die Steuerbasis für die
Umsatzsteuer natürlich durch die preistreibende Wirkung der direkten
Steuern ständig angehoben wird. Der Staat hat, obwohl der MWSt-Satz im
internationalen Vergleich noch immer vergleichsweise bescheiden aussieht,
somit aus der Umsatzsteuer, die im wesentlichen die große Masse der Bevölkerung
zahlt, ständig mehr Einnahmen, was
in diesem Falle auch mehr Kaufkraft
bedeutet. Das besonders Pikante an dieser Tatsache ist, dass es die Bevölkerung
wohl merkt, aber nicht versteht, dass dies mit der ständig höheren direkten
Besteuerung der Einkommen, insbesondere der "höheren Einkommen"
zusammenhängt, die man ihnen doch immer als besonders "gerecht"
verkauft!
Fassen wir zusammen:
1, Die Einkommensteuer treibt die Preise.
2. Die Sozialversicherungssysteme, deren Konstruktionen im
Grunde genommen in Ordnung sind, werden durch das preistreibende
Steuersystem in Mitleidenschaft gezogen. Dies gilt insbesondere für die
Systeme, bei denen Dienstleistungen im Vordergrund stehen, wie z.B. das
Renten-, das Pflege- und das Krankenversicherungssystem. Sie benötigen sehr
erhebliche Mittel, da z.B. wegen des steigenden Lebenshaltungsindexes
entsprechend hohe Renten, Arbeitslosenunterstützungen, Arbeitslosenhilfen,
Sozialhilfen, Bafög u. a. gezahlt werden müssen.
3. Wegen der in die Preise zu überwälzten direkten Steuern, insbesondere die Einkommensteuer, gewinnt dem Staat, wie vorn nachgewiesen wurde, keine zusätzliche Kaufkraft.
Aber der Staat gewinnt an der durch die hochgetriebenen Preise
ständig steigende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) tatsächlich laufend an
Einnahmen, obwohl bei ihr die Sätze im internationalen Vergleich scheinbar
relativ bescheiden und im Großen und Ganzen stabil geblieben sind.
Wenn das so ist, wozu denn dann überhaupt die Einkommensteuer
bzw. die direkten Steuern?
Zur Rechtfertigung
der Einkommensteuer kann es nach diesen Erkenntnissen nur noch folgende
wirklich stichhaltige Gründe geben:
a) Wie wir erarbeitet haben, dient die Einkommensteuer für den
Staat notwendigerweise zur Erzielung von Einnahmen, um die durch das
gleiche System erhöhten Preise selbst zahlen zu können. (Ohne die Einkommensteuer mit ihren
progressiven Steuersätzen wäre die Preisstabilität größer, die Lohnpolitik der
Gewerkschaften könnte moderater sein, die Abgabensätze der Sozialversicherungen
niedriger.)
b) Das Einkommensteuersystem mit dem Schwergewicht auf dem
Teilbereich "Lohnsteuer" ist die sicherste Einnahmequelle des
Staates.
(Hier wird auf eine relativ einfache
Steuerbasis schon vor der Auszahlung an den Berechtigten zugegriffen. Überdies
haftet der Arbeitgeber in vollem Umfange für die zutreffende Berechnung und die
Abführung der Lohnsteuer. Der Staat hat hier also zwei Wirtschaftssubjekte, die
sich gegenseitig kontrollieren und die ihm seine Einnahmen sichern. Keine
andere Steuerart bietet ihm solche überschaubare Erhebungsform.)
c) Die Entscheidungen der Wirtschaft und der wirtschaftlichen Entscheidungen der Menschen im Staate können und sollen durch die „Politik“ beeinflusst werden.
(Sie werden durch das
Steuersystem beeinflusst und so veranlasst, Kapital in Projekte zu investieren,
die vom Staat zwar erwünscht, aber nicht notwendigerweise auch
"wirtschaftlich" sind (staatlich organisierte Umverteilung).
Der Staat hegt hiermit keineswegs für das Staatsvolk negative Absichten,
sondern er ermöglicht es, das Kapital dahin zu lenken, wo er es aus welchen
guten Gründen auch immer, haben möchte. Das bereits gebrauchte Beispiel des
"Sozialen Wohnungsbaues" verdeutlicht sehr gut, worum es in diesem
Falle geht: es sollen aus sozialer Fürsorge für kapitalschwache Bürger im
Lande (die natürlich auch Wähler sind,) Sozialwohnungen bereitgestellt werden,
die ohne steuerliche Einflussnahme eben nicht gebaut werden würden.)
d) Die unbemerkte, aber ständige Erhöhung der Mehrwertsteuerbasis, um dem Staat permanent mehr Einnahmen zu verschaffen, ohne dass Parlamentarier darüber zu debattieren und unpopuläre Beschlüsse zu fassen hätten.
e) Erhaltung des sozialen Friedens durch den Glauben der
Steuerpflichtigen an ein Steuersystem, das die Leistungsfähigkeit
berücksichtigt,
Das Steuersystem mit seinen immanenten Steuerungsmechanismen ist für den Staat
(aber auch nur für ihn) wegen der oben dargestellten Wirkungen scheinbar
von Nutzen, für den Bürger (wahrscheinlich auch für den größten Teil der
Parlamentarier!) undurchsichtig und dem Einfluss der Bürger und ihrer gewählten
Vertreter weitgehend entzogen. Es ist kontraproduktiv, da es sich nicht
systemneutral zur Marktwirtschaft verhält, betriebswirtschaftliche
Entscheidungen behindert oder beeinflusst, die Inflation anheizt und
verwaltungsmäßig viel zu teuer ist.
Bedenken Sie den unverhältnismäßigen Aufwand, der in Betrieben
und Ämtern für die Erfassung, Errechnung und Abführung der Einkommensteuer
getrieben wird, an die gesamte "Industrie" von Personalabteilungen,
Steuerabteilungen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten
und an die eigens für diesen Zweck etablierte Gerichtsbarkeit, an den Aufwand,
den jeder einzelne Steuerpflichtige bei Erstellung seiner Steuererklärung,
seinen Einsprüchen gegen Bescheide, seinen Prozessen vor den Finanzgerichten
treiben muss, um "gerecht" veranlagt zu werden.
Es genießt darüber hinaus nur noch geringe Akzeptanz in der
Bevölkerung, die es millionenfach umgeht und hintergeht durch Geschäfte
"ohne Rechnung", durch "Schwarzarbeit" und durch
Kapitalflucht ins Ausland. Es dürfte nicht übertrieben sein, zu
behaupten, dass ein großer Teil der "Steuerumgehungen" nicht einmal
mehr ein echtes "Unrechtsbewusstsein" in der Bevölkerung erzeugt.
Dass es auch, wie oben dargestellt, für die Wirtschaft, von
der alle leben, verhängnisvolle Folgen zeitigt, dürfte für sich allein schon
als Grund für seine Veränderung ausreichen.
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