3. Die Einkommensteuer
Bitte gehen Sie einmal von einem Arbeiter oder Angestellten
(also einem Arbeitnehmer) aus, der in einem produzierenden Betrieb arbeitet
und lohnsteuerpflichtig ist. Sein Arbeitgeber zahlt für ihn einen Bruttolohn,
aus dem neben den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung auch die Einkommensteuer*)
bezahlt wird.
Anmerkung: *)
»Der Begriff
Einkommensteuer wird hier verwendet, um die Unabhängigkeit der Wirkung von der
Art der Produktion bzw. Leistung durch
Arbeiter/Angestellte/Freiberufler/Unternehmer oder sonstige
Einkommensteuerpflichtige herauszustellen. Es ist dabei auch nicht von
Bedeutung, ob die Steuer im Abzugsverfahren oder durch individuelle Veranlagung
erhoben wird. Gemeint ist demnach je nach der beschriebenen Situation
Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, immer einschließlich
Solidaritätszuschlag. Im Folgenden wird zur Veranschaulichung oft der Lohn für
"nichtselbständige Arbeit" herangezogen, weil bei ihm die
Verhältnisse am einfachsten, und daher bequem darstellbar sind.
Wichtig an dieser Situation ist: Keiner der Mitarbeiter
trägt im wirtschaftlichen Ergebnis seine Steuer wirklich selbst. Auch wenn
ihm der Abzug der Lohnsteuer persönlich weh tut, auch wenn er unter der Last
seiner "Steuern und Abgaben" stöhnt, auch wenn diese Last mit der
Zeit so schwer wird, dass er möglicherweise selbst schon keine Lust zur
"Leistung" mehr hat, auch wenn er davon überzeugt ist, dass er z.B.
als "Besserverdienender" entsprechend der Steuerprogression enorm
viel an den Staat zu zahlen hat: er trägt im wirtschaftlichen Ergebnis diese
enorme Steuer überhaupt nicht!
Wenn Sie jetzt sagen: "Was für ein Unsinn ist das! Ich
werde wohl am besten wissen, ob und wie viel Steuern ich bezahle. Es ist ein
Jammer zu sehen, wie wenig von meinem schönen Bruttogehalt für mich selbst
übrig bleibt. Ich kämpfe doch jedes Jahr mit dem Finanzamt, um noch ein paar
Werbungskosten anerkannt zu bekommen, damit meine Steuerlast wenigstens etwas
erträglicher wird. Und nun kommt einer und behauptet, ich zahlte überhaupt
keine Einkommensteuer!"..., dann ist das nur zu verständlich. Die meisten
Menschen denken so wie Sie.
Aber überlegen Sie einmal folgendes:
Kann es sein, dass Ihre Einkommensteuer, die dem Staat zweifellos nur einmal zufließt, bei zwei Erwerbstätigen Kosten darstellt?
Einmal steckt die Einkommensteuer in Ihrem Bruttogehalt, das Ihnen Ihr Arbeitgeber zahlt. Falls Sie daran zweifeln, fragen Sie doch einen Buchhalter Ihrer Firma, ob er die Brutto- oder die Nettogehälter in die Kosten seiner Firma bucht! Er antwortet Ihnen natürlich: die Bruttogehälter. Das
bedeutet, dass alles, was das Bruttogehalt abdeckt, also Ihre
Einkommensteuer, Ihre Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) und
das an Sie ausgezahlte Nettogehalt bei Ihrem Arbeitgeber in den Kosten
verrechnet wird. Da alle diese Beiträge und Steuern nur einmal anfallen können,
zahlt eben er und nicht Sie. Bei Ihnen sind diese Positionen dann nur
"durchlaufende Posten", die Sie nicht wirklich tragen, weil Sie sie
vom Arbeitgeber in Ihrem Bruttogehalt ersetzt bekommen.
Um es noch etwas deutlicher zu machen:
Nehmen Sie einmal an, dass ein Arbeitnehmer ausschließlich von
seinem "Arbeitseinkommen" lebt. Er hat keine anderen Einkünfte. Woher
sonst sollte er denn das Geld nehmen, um in dieser Situation seine
Einkommensteuer zu bezahlen, wenn nicht aus diesem Arbeitslohn? Das will sagen,
dass derjenige, der ihm das Arbeitseinkommen verschafft, auch automatisch die
daraus resultierenden Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen trägt. Er muss
die Steuern und Sozialversicherungsabgaben, die seine Mitarbeiter aus ihren
Bruttolöhnen oder -gehältern zu zahlen haben, in seinem Betrieb
erwirtschaften.
Dass auch in Ihrem Privathaushalt Steuern und Beiträge Kosten sind, hat volkswirtschaftliche Bedeutung in der Weise, dass sich hiernach die Höhe Ihres Lohnes (d.h. Ihres Bruttolohnes!) richten muss. Dies ist der Preis, für den Sie bereit sind, für den Unternehmer zu arbeiten.
Kein Unternehmer und kein Arbeitnehmer kann seine Produkte
oder Leistungen auf Dauer "unter Preis" verkaufen. Für denjenigen,
der seine Arbeitsleistung anbietet, bedeutet das, dass er auf jeden Fall die
mit dieser Arbeitsleistung gesetzlich verbundenen Kosten hereinholen muss.
Darüber hinaus möchte er vom Preis für seine Arbeit natürlich auch selbst und
evtl. sogar mit seiner Familie leben.
Natürlich macht dem Arbeitgeber niemand eine solche Kostenrechnung auf. Ob gewerkschaftlich gebunden oder nicht, die Arbeitnehmer verlangen einen "Marktpreis" für ihre Arbeit, ebenso wie die Unternehmer einen Marktpreis für ihre Produkte von ihren Kunden verlangen. Aber das ändert nichts daran, dass in diesem Marktpreis alle Kostenbestandteile des Anbieters abgedeckt sind.
Der jeweilige Anbieter muss alle seine Kosten über den Preis
wieder "hereinholen". Damit steht sein "Mindestpreis" fest:
Es ist die Summe aller in Verbindung mit der Produktion stehenden Kosten. Die
Bruttogehälter und die Sozialversicherungsabgaben (Arbeitgeberanteile) sind
hiervon wichtige Teile.
Es ist immer der
Betrieb, der die Kosten trägt.
Die Steuern, die er für seine Mitarbeiter nach Maßgabe der
Lohn- oder Einkommensteuertabellen abzuführen hat, sind für ihn Teile des
"Bruttolohns", denn darin sind sie enthalten. Die Lohnsteuertabelle
ist für ihn der Aufteilungsmaßstab,
nach dem er den Bruttolohn bei der Auszahlung aufzuteilen hat: die Lohnsteuer an das Finanzamt, die Sozialversicherungsbeiträge zusammen
mit den bei ihm zusätzlich anfallenden "Arbeitgeberanteilen" an die
Krankenkasse und den Rest als Nettolohn
an den Arbeitnehmer. Was er insgesamt zu tragen hat, ändert sich durch die
exakte Aufteilung nicht. Es ist der Bruttolohn zuzüglich Arbeitgeberanteile
zur Sozialversicherung. Im Bruttolohn "ersetzt" der Betrieb dem
Arbeitnehmer sowohl die Einkommensteuer als auch die Arbeitnehmeranteile an
den Sozialversicherungsbeiträgen. Das bedeutet, dass der Betrieb durch progressive
Steuern, je nach Höhe des Bruttolohnes, "belastet" wird, wenn er in
Deutschland Mitarbeiter beschäftigt. Je höher er seine Mitarbeiter bezahlt,
umso höher (progressiv!) fällt die "Belastung" für ihn aus.
Es geht also nicht (was gegen diese Argumentation schon
eingewandt worden ist) um eine auf Freiwilligkeit basierende Abwälzung von
Arbeitnehmerkosten auf den Arbeitgeber, sondern um ein System, in dem die
Übernahme der Kostenlast durch den Arbeitgeber von vorn herein festgeschrieben
ist.
Es gibt in Deutschland
kein einziges offizielles Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitgeber nicht alle
damit verbundenen Kosten (gemeint sind Steuern und Abgaben des Arbeitnehmers)
im Rahmen des "Bruttogehalts" zuzüglich der gesetzlichen
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung trägt.
Der volle Bruttolohn geht in jedem Falle in die Kosten und
damit auch zum Zwecke der Preisfindung in die Kostenrechnung des Betriebes
ein.
So wie für Arbeiter oder Angestellte gilt diese Erkenntnis
auch für alle anderen Einkommensteuerpflichtigen, für freiberufliche
Tätigkeiten, für Gewerbetreibende, für Land- und Forstwirte, für Leute mit
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, ja sogar auch für Menschen mit
Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkommensteuer, die sie alle selbst oder
für ihre Mitarbeiter zu zahlen haben, muss in ihren Preisen, Honoraren, Mieten,
Zinssätzen usw. wieder "hereingeholt" werden.
Dieser erste Gedankengang macht jedem Leser erfahrungsgemäß
die größten Schwierigkeiten, ihn wirklich zu verstehen. Bitte lesen Sie
nicht weiter, bevor Sie ihn nicht wirklich nachvollziehen können. Machen
Sie sich die Mühe und lesen Sie die ersten Absätze bis hier her noch einmal
Wort für Wort. Da steht möglicherweise etwas ganz anderes drin, als Sie bisher
verstanden haben?
Sind Sie jetzt so weit? -- dann lesen Sie weiter:
Somit können wir festhalten:
Der Betrieb ist wirtschaftlich durch die Steuern seiner
Mitarbeiter belastet. Er muss in jedem Falle die vollen Bruttolöhne zahlen, in
denen dessen Komponenten wie Einkommensteuer, Sozialversicherung und Nettolohn
eingeschlossen sind. Um diese Belastung zu überstehen, bleibt ihm nichts
anderes übrig, als die vollen Bruttolöhne in die Kalkulation seiner Produkte
einzubeziehen (d.h. die Kosten in die Preise zu "überwälzen"). Täte
er es nicht, bekäme er keine volle Kostendeckung mit den daraus entstehenden
Folgen, die wir in Form von Insolvenzanmeldungen täglich in den Zeitungen
lesen können.
Wollen Sie konkrete Zahlen hierzu wissen?
Die gesamten Steuereinnahmen betrugen 2004: 479.495 Mrd. €.
Davon entfielen auf die Einkommensteuer 205.718 Mrd. €, wovon wiederum
166.988 Mrd. € (= 81%) Lohnsteuer war. Das bedeutet, dass Freiberufler und
Unternehmer nur 37.382 Mrd. € (= 19%) Steuern auf ihre eigenen Gewinne bzw. ihr
Einkommen zahlen (ESt, KSt und KapErtrSt). Die Masse der von ihnen aufzubringenden
Einkommensteuer wird ihnen aber dadurch auferlegt, dass sie in ihren Betrieben
Mitarbeiter beschäftigen.
Alle Betriebe, die steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen,
sind je nach Arbeitsintensität der Produktion mit mehr oder weniger zu
überwälzender Einkommensteuer ihrer Arbeitnehmer belastet. Ein E-Werk trägt,
gemessen an seinem Umsatz, relativ wenig Einkommensteuer, ein Montagebetrieb
mit großem Dienstleistungsanteil trägt relativ viel Einkommensteuer. Da alle
Betriebe die vollen Bruttolöhne in die Preise ihrer Produkte einkalkulieren
müssen, hat dies zur Folge, dass die
Preise der Produkte zuungunsten der arbeitsintensiven Produktionen verzerrt
sind.
Sie selbst wissen seit langem ganz genau, dass es sich so verhält, denn Sie gehen zu einem Handwerker doch nur, wenn es nicht anders geht. Ihre Autoinspektion mit wie viel? --€ 30,- bis € 50,-? Stundenlohn für den Automechaniker tut Ihnen doch schon lange weh. Bringen Sie Ihren Wagen wirklich noch zu allen vorgeschriebenen Inspektionen?
Oder wie ist es mit dem Maler? Klettern Sie nicht lieber selber auf die Leiter, ehe Sie € 35,-- oder noch mehr für die Gesellenstunde zahlen?
Hat Ihre Frau eine Haushaltungshilfe, die sie schon lange
braucht? Oder ist die etwa zu teuer? Oder sollten Sie in der gesetzwidrigen
Lage sein, einen zuverlässigen Freizeithandwerker zu kennen, der Preise ohne
Steuern kalkuliert? Dann kennen Sie ja auch genau den Unterschied zwischen
seinen und den offiziellen Preisen!
Die Betriebe sind wegen der natürlichen Kaufzurückhaltung der
Kunden seit langem zu harter Rationalisierung gezwungen, wenn sie auf dem
Markt bestehen wollen. Hier liegt ein wesentlicher Grund für
Rationalisierungserfolge der Unternehmen, leider aber auch für die ständig
steigende Arbeitslosigkeit.
Folge des derzeitigen Einkommensteuersystems ist ein zu hohes
Preisniveau auf allen Gebieten, insbesondere
aber bei arbeitsintensiven Produktionen, was ein Abwandern der Betriebe
in Regionen mit niedrigeren Kosten für den Produktionsfaktor
"Arbeit", oder aber das Aufblühen eines schwarzen Arbeitsmarktes zur
Folge hat. Der Unternehmer hat in vielen Fällen nur noch die Wahl zwischen
Abwanderung oder Schließung. Dies gilt sowohl für multinationale Großbetriebe,
als neuerdings auch für mittelständische Unternehmen. Deutschland ist als Produktionsstandort
für arbeitsintensive Herstellungen gegenüber Industriestandorten mit
geringerer Steuerbelastung des Produktionsfaktors "Arbeit" nicht
mehr konkurrenzfähig.
Machen wir uns die Verhältnisse an einigen Zahlen klar:
Die volkswirtschaftliche Leistung wird als
Bruttoinlandsprodukt ausgewiesen. Dieses betrug im Jahre 2004: 2.215,65 Mrd. €.
Das Aufkommen an direkten Steuern, also an Ertragsteuern, wie Einkommensteuer
einschl. Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer (einschließlich
Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer (ohne Vermögen- und Erbschaftsteuer)
betrug 205,718 Mrd. €, und erfasste rd. 9,28% des Bruttoinlandsproduktes. Der
Anteil des Staates aus der Lohnsteuer betrug 2004: 166.988 Mrd. €; der Anteil
der Lohnsteuer an den gesamten Ertragsteuern beträgt 81,2%. Die Steuern auf
den Produktionsfaktor "Arbeit" (Lohnsteuer) stellen mit etwa 4/5 den
"Löwenanteil" der gesamten direkten Steuern. Auch die direkt
veranlagte Einkommensteuer von 5.394 Mrd. € enthält noch einen großen Teil der
Belastung des Faktors "Arbeit", zumindest in den von Selbständigen
und solchen Unternehmern gezahlten Einkommensteuern, die selbst in ihren
Kanzleien, Praxen oder Unternehmen mitarbeiten. In dem "Rest" der
direkten Steuern von insgesamt 33.690 Mrd. € entfallen 12.700 Mrd. € auf nicht
veranlagte Einkommensteuer, auf die Körperschaftsteuer, 13.845 Mrd. €, auf die
Kapitalertragsteuer 7.145 Mrd. € (Quellen:
Statistisches Bundesamt und Bundesbank).
Alle diese Steuern finden sich in den Preisen der
verschiedensten Produkte unserer Volkswirtschaft wieder.
Haben wir die Bedeutung und den Grund für die
Preisverzerrungen in Deutschland gefunden, dann müssten sich auch Mittel und
Wege finden lassen, dieses Übel zu beseitigen und die alte Wettbewerbsfähigkeit
des Standortes mit seinem traditionell guten Namen "made in germany"
wieder herzustellen.
Wehren Sie sich bitte innerlich jetzt nicht, sondern lassen
Sie es sich gefallen, dass wir uns ausdenken, was wohl geschähe, wenn wir die Einkommensteuer ganz abschaffen würden.
Klar ist aus dem bisher Betrachteten, dass sich ganz allmählich das gesamte Preisniveau zurückbilden, dass
es "schrumpfen" würde. Dies würde sich ganz besonders intensiv auf
der Dienstleistungsseite auswirken, wo die Preise heute besonders überhöht
sind.
Der Einwand: die Einnahmen wären für den Staat aber doch
unverzichtbar, kann nicht ziehen, wenn bedacht wird, dass der Staat der
größte Abnehmer von Gütern, vor allem aber von Dienstleistungen unserer
Volkswirtschaft ist. Er muss nämlich die heute "verzerrten"
Preise dieser Güter und Dienstleistungen selbst auch bezahlen. Der
Staatsverbrauch 2004 betrug 412,76 Mrd. €. Darin stecken, wie wir oben
festgestellt haben mindestens etwa 9,28% = 38,3 Mrd. € direkte Steuern, die
der Staat selbst auch bezahlen muss. Er braucht heute also Einnahmen aus der
Einkommensteuer in der heutigen Höhe nur deshalb, weil er selbst die in die
Höhe getriebenen Preise zahlen muss!!
Es ist leicht einzusehen, dass der Staat im Falle der
Abschaffung der Einkommensteuer diese Einnahmen deshalb nicht mehr in der derzeitigen Höhe braucht, weil die Preise, die er
fortan für die von ihm benötigten Güter und Dienstleistungen zu bezahlen hätte,
niedriger wären als die heutigen.
Bitte erlassen Sie es uns, auf Finanzierungsschwierigkeiten
für den Staat während der Übergangsphase einzugehen. Wir sehen diese natürlich
auch. Lassen wir ruhig einmal die Finanzwissenschaft Mittel und Wege
herausfinden, um einen gangbaren Weg für die Übergangszeit zu finden.
Dennoch geht kein Weg an der Notwendigkeit vorbei, die
"überwälzbaren" direkten Steuern bzw. Ertragsteuern, mit deren
Ausgestaltung und Höhe Deutschland ohnehin im internationalen Vergleich allein
dasteht, wesentlich zurückzuschrauben, oder besser ganz abzuschaffen. Nur auf
diese Weise kann das Überleben des Industriestandortes Deutschland langfristig
gesichert werden.
Lassen Sie uns noch einige Überlegungen zur "Steuergerechtigkeit" anstellen:
Die progressive Besteuerung der Einkommen "nach der Leistungsfähigkeit" trifft diejenigen nicht, die sie eigentlich treffen
sollte: die Einkommensbezieher. Da der
Betrieb seinen Arbeitnehmern, wie wir vorher gesehen haben, die Steuer mit dem
Bruttolohn "ersetzt" und sie dann in die Preise seiner Produkte
einkalkuliert, und da der freiberuflich tätige Arzt, Rechtsanwalt oder
Steuerberater, seine Steuern in den Honoraren auf seine Klientel weiterwälzt,
da auch der Vermieter seine Steuern sämtlich an den Mieter in Form
entsprechend hoher Mieten weiterwälzt usw. usw...., bewirkt die progressive
Einkommensteuer im Endeffekt eine Anhebung der Preise.
Von "Steuergerechtigkeit" kann bei diesem System
nicht gesprochen werden.
Kein anderes Steuersystem kann es in diesem Punkt mit dem unserer Einkommensteuer aufnehmen. Nicht nur, dass die Steuer nur scheinbar nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben wird, begünstigt sie auch noch in starkem Maße die Leistungsfähigen. Sie dient dem Staat als "Umverteilungsinstrument".
Ein Arbeitnehmer erhält einen relativ geringen Nettolohn für seine Arbeit, da ein großer Teil seines Bruttolohnes einbehalten wird.
Ein sehr gut bezahlter "Leitender Angestellter" erhält im ersten Schritt relativ gesehen und wegen der ESt-Progression noch weniger, ist aber möglicherweise in der Lage, die Einkommensteuer, wenn er will, legal gänzlich zu vermeiden, da es ihm möglich ist, steuerlich begünstigte Investitionen zu tätigen, um über steuerliche Abschreibungen sein steuerpflichtiges Einkommen so zu mindern, dass er alle vorher abgezogenen Steuern wieder zurückbekommt.
Es ist dem "Besserverdiener" somit möglich, steuerbegünstigt Kapital zu bilden
und die Einkommensteuer legal
teilweise oder ganz zu vermeiden.
Der Betrieb hingegen
muss in jedem Falle das volle Bruttogehalt zahlen und in seine Kosten einkalkulieren.
Ihm kommen Steuerermäßigungen, die seine Mitarbeiter gegebenenfalls vom
Finanzamt direkt erstattet bekommen, nicht zugute. Dies gilt auch dann, wenn
der Arbeitnehmer sich einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt.
Der Saat hilft auf diese Weise dem "Reichen" reicher
zu werden. Dieser erhält gegebenenfalls vom Finanzamt die Steuern zurück,
die sein Betrieb für ihn bezahlt hat.
Es handelt sich dabei um nichts anderes, als um eine Umverteilung von
Einkommen zugunsten derjenigen Steuerpflichtigen, die staatlicherseits
erwünschte Investitionen tätigen.
Dass die Steuerbegünstigung z.B. des Wohnungsbaues auch den
"Kleinen" zugute kommt, ist klar. Dies beruht aber auf der besonderen
Betonung des sozialen Aspektes in unserem Staatswesen: Wohnungsbau, bei dem aus
sozialen Gründen Mieterschutzgesetze erlassen werden, die den Eigentümer,
sobald er investiert hat, quasi "enteignen", hat in einem
privatwirtschaftlichen Umfeld praktisch keine Chance. Sollen in diesem Umfeld
überhaupt Wohnungen gebaut werden, dann nur wegen der staatlichen
Steuerbegünstigungen! In dieser Hinsicht ist es auch notwendig, über die
gewaltigen Kapitalfehlleitungen nachzudenken, die durch solche staatlichen
"Investitionslenkungen" entstehen.
Beide, der "Besserverdiener" und der "Normalverdiener" zahlen auf dem Markt für die Produkte den gleichen Preis, in welchen alle von den Betrieben zu tragende Kosten (also auch die Steuern) einkalkuliert worden sind. Die Masse der Produkte wird von den "Normalverdienern" und nicht von den so genannten "Besserverdienenden" gekauft. Die "Normalverdiener" tragen somit im Endergebnis nach Maßgabe ihres Verbrauchs die Masse der in die Preise überwälzten Einkommensteuer, und zwar auch die Masse derjenigen Steuern, die mit progressiven Sätzen von den "Besserverdienenden" erhoben worden sind!
Es trägt keineswegs zu größerer Steuergerechtigkeit bei,
höhere Einkommen progressiv höher zu besteuern. Alle Steuern, die der Betrieb
als Kostenbestandteile zu überwälzen hat, erhöhen die Preise der Produkte, die
dann vor allem von der Masse der "normal" verdienenden "kleinen
Leute" bezahlt werden.
Konnten Sie bis hierher folgen?
Fassen wir noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse zusammen:
1. Die Einkommensteuer wird wirtschaftlich nicht von den
Steuerpflichtigen selbst getragen, sondern vom Betrieb /Arbeitgeber/
Unternehmer, der sie in die Preise seiner Produkte einkalkuliert
("überwälzt"). Der Preis enthält folglich alle Steuern, die der
Betrieb im Rahmen seiner Bruttolöhne zu zahlen und zu tragen hatte. Das sind
auch die progressiv höheren Steuern der "Besserverdienenden", die
der Betrieb diesen im Bruttogehalt ja auch ersetzt. Dabei bleibt es auch dann,
wenn der einzelne Steuerpflichtige Steuern infolge von Begünstigungen vom Finanzamt
später zurückbekommt.
2. Das Preisniveau in Deutschland ist wegen seiner
hohen Einkommensteuerbelastung überhöht, insbesondere bei den arbeitsintensiven
Produktionen und Dienstleistungen. Deutschland ist zurzeit auf dem Weltmarkt
nicht mehr konkurrenzfähig, was zur Abwanderung der Betriebe und erhöhter
struktureller Arbeitslosigkeit geführt hat und weiter führen wird.
3. Die Preise der Produkte zahlt die große Masse der
Bevölkerung. Damit steht fest, dass die Belastung der Bevölkerung nicht nach
Maßgabe der Leistungsfähigkeit durch die Besteuerung der Einkommen erfolgt,
sondern nach Maßgabe des persönlichen "Verbrauchs". Die so
genannte "höhere Belastung der Besserverdienenden" ist eine bei den
Politikern beliebte Farce. Sie bewirkt, dass das Preisniveau weiter in die Höhe
getrieben wird. "Steuergerechtigkeit" im Sinne von endgültig höherer
Belastung von Einkommensstärkeren gegenüber Einkommensschwächeren kann damit
nicht bewirkt werden.
4. Die künstlich hochgetriebenen Preise der Produkte zahlen
auch der Staat bzw. die "Öffentliche Hand" als größte Nachfrager nach
Gütern und nach Dienstleistungen.
5. Der Staat braucht Einnahmen in der vollen Höhe der
heutigen Einkommensteuer nicht, wenn das Preisniveau in Deutschland ohne
Einkommensteuer wieder normalisiert ist.
6. Die Arbeitslosigkeit ist eine Folge des
preistreibenden Einkommensteuersystems; der "Schwarze
Arbeitsmarkt" ebenso. Eine weitere verhängnisvolle Folge ist die Abwanderung
des Kapitals aus Deutschland. Das Einkommensteuersystem inkriminiert
zudem einen großen Teil der Bevölkerung, der wegen der Zinsbesteuerung sein
Geld aus Deutschland abzieht.
Verhängnisvoll ist auch die abschreckende Wirkung des Systems auf
ausländische Investoren. Es hat zudem destabilisierende Wirkungen
auch auf das Rentenversicherungssystem, das Krankenversicherungswesen u. a.
m..
7. Der größere Teil der Finanzbeamten und sonstigen
Bediensteten der Finanzverwaltungen (z.B. Außenprüfer u. a.), sowie die
wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe, ferner die Personal- und
Steuerabteilungen aller Betriebe, Wissenschaftler, Abgeordnete und viele
Privatleute beschäftigen sich mit Problemen der Einkommensteuer. Wie viel
billiger und vernünftiger wäre es für den Staat und die Wirtschaft, gäbe es
diese Probleme nicht! Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe würde sich sicherlich
auch dadurch deutlich verbessern, dass betriebliche Entscheidungen in Zukunft
nicht mehr nach steuerlichen Gesichtspunkten getroffen würden, sondern nach
betriebswirtschaftlichen!
Geradezu gefährlich sind die Substanzsteuern (Grundsteuer, und Erbschaftsteuer). Die letztere bedeutet in vielen Fällen das Ende von Betrieben. Zurzeit wird beim Gesetzgeber darüber nachgedacht, ob man nicht die betriebliche Erbschaften von der Erbschaftsteuer ausnehmen sollte.
Leider wird zurzeit aus Finanznot auch wieder über die Wiedereinführung der gerade abgeschafften Substanzsteuern Vermögensteuer und Gewerbekapitalsteuer diskutiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen erkannt, dass die
Vermögensteuer, verfassungswidrig und deshalb abzuschaffen ist. (Leider
beruht die Entscheidung des BVG nicht auf der volkswirtschaftlich vernünftigen
Erkenntnis der Unzulässigkeit einer Substanzbesteuerung, sondern auf der
Mangelhaftigkeit der bisher zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe.)
Verstehen und teilen Sie die Bedenken gegen unser heutiges
Steuersystem?
Es wäre für den Standort Deutschland hilfreich, wenn sich mehr
Menschen mit "gesundem Menschenverstand" über diese Themen Gedanken
machen und eine Diskussion hierüber im Internet oder anderswo beginnen würden.
Vielleicht verstehen Sie jetzt auch, dass angesichts dieser
wirklich sehr bedeutenden Probleme kaum mehr zu ertragen ist, wenn sich hoch
bezahlte Politiker darüber streiten, ob die Kilometerpauschalen von
Arbeitnehmern in Zukunft € 0.20, € 0,25 oder € 0,30 betragen sollen.
Wenn auch Sie das jetzt schon ähnlich empfinden, haben Sie
bereits ein gutes Stück auf dem Wege zum Verständnis unserer Steuersituation
zurückgelegt!
Vielleicht lohnt es sich dann auch, weiter zu lesen?
Dann lesen Sie bitte weiter.
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