3. Die Einkommensteuer

 

Bitte gehen Sie einmal von einem Arbeiter oder Angestellten (also einem Arbeitnehmer) aus, der in einem produ­zierenden Betrieb arbeitet und lohnsteuerpflichtig ist. Sein Arbeitgeber zahlt für ihn einen Bruttolohn, aus dem neben den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung auch die Ein­kommensteuer*) bezahlt wird.


Anmerkung: *)

»Der Begriff Einkommensteuer wird hier verwendet, um die Unabhängigkeit der Wirkung von der Art der Produk­tion bzw. Leistung durch Arbeiter/Angestellte/Freiberufler/Unternehmer oder sonstige Einkommensteuerpflichtige herauszustellen. Es ist dabei auch nicht von Bedeutung, ob die Steuer im Abzugsverfahren oder durch individuelle Veranlagung erhoben wird. Gemeint ist demnach je nach der beschriebenen Situation Lohnsteuer, Einkommen­steuer, Körperschaftsteuer, immer einschließlich Solidaritätszuschlag. Im Folgenden wird zur Veranschaulichung oft der Lohn für "nichtselbständige Arbeit" herangezogen, weil bei ihm die Verhältnisse am einfachsten, und daher bequem darstellbar sind.


Wichtig an dieser Situation ist: Keiner der Mitarbeiter trägt im wirtschaftlichen Ergebnis seine Steuer wirklich selbst. Auch wenn ihm der Abzug der Lohnsteuer persönlich weh tut, auch wenn er unter der Last seiner "Steuern und Abgaben" stöhnt, auch wenn diese Last mit der Zeit so schwer wird, dass er möglicherweise selbst schon keine Lust zur "Leistung" mehr hat, auch wenn er davon überzeugt ist, dass er z.B. als "Besserverdienender" entsprechend der Steuerprogression enorm viel an den Staat zu zahlen hat: er trägt im wirtschaftlichen Ergebnis diese enorme Steuer überhaupt nicht!

Wenn Sie jetzt sagen: "Was für ein Unsinn ist das! Ich werde wohl am besten wissen, ob und wie viel Steuern ich bezahle. Es ist ein Jammer zu sehen, wie wenig von meinem schönen Bruttogehalt für mich selbst übrig bleibt. Ich kämpfe doch jedes Jahr mit dem Finanzamt, um noch ein paar Werbungskosten anerkannt zu bekommen, damit meine Steuerlast wenigstens etwas erträglicher wird. Und nun kommt einer und behauptet, ich zahlte überhaupt keine Einkommensteuer!"..., dann ist das nur zu verständlich. Die meisten Menschen denken so wie Sie.

Aber überlegen Sie einmal folgendes:

Kann es sein, dass Ihre Einkommensteuer, die dem Staat zweifellos nur einmal zufließt, bei zwei Erwerbstätigen Kosten darstellt?

Einmal steckt die Einkommensteuer in Ihrem Bruttogehalt, das Ihnen Ihr Arbeitgeber zahlt. Falls Sie daran zwei­feln, fragen Sie doch einen Buchhalter Ihrer Firma, ob er die Brutto- oder die Net­togehälter in die Kosten seiner Firma bucht! Er antwortet Ihnen natürlich: die Bruttogehälter. Das

bedeutet, dass alles, was das Bruttogehalt ab­deckt, also Ihre Einkommensteuer, Ihre Sozialversi­cherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) und das an Sie ausge­zahlte Nettogehalt bei Ihrem Arbeit­geber in den Kosten verrechnet wird. Da alle diese Beiträge und Steuern nur einmal anfallen kön­nen, zahlt eben er und nicht Sie. Bei Ihnen sind diese Positionen dann nur "durchlaufende Posten", die Sie nicht wirklich tragen, weil Sie sie vom Arbeitgeber in Ihrem Bruttogehalt ersetzt bekom­men.

Um es noch etwas deutlicher zu machen:

Nehmen Sie einmal an, dass ein Arbeitnehmer ausschließlich von seinem "Arbeitseinkommen" lebt. Er hat keine anderen Einkünfte. Woher sonst sollte er denn das Geld nehmen, um in dieser Situa­tion seine Einkommensteuer zu bezahlen, wenn nicht aus diesem Arbeitslohn? Das will sagen, dass derjenige, der ihm das Arbeitseinkommen ver­schafft, auch automatisch die daraus resultierenden Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen trägt. Er muss die Steuern und Sozialversicherungsab­gaben, die seine Mitarbeiter aus ihren Bruttolöhnen oder -gehältern zu zah­len haben, in seinem Betrieb erwirtschaften.

Dass auch in Ihrem Privathaushalt Steuern und Beiträge Kosten sind, hat volkswirt­schaftliche Be­deu­tung in der Weise, dass sich hiernach die Höhe Ihres Lohnes (d.h. Ihres Brutto­lohnes!) richten muss. Dies ist der Preis, für den Sie bereit sind, für den Unternehmer zu arbeiten.

Kein Unternehmer und kein Arbeitnehmer kann seine Produkte oder Leistungen auf Dauer "unter Preis" verkaufen. Für denjenigen, der seine Arbeitsleistung anbietet, bedeutet das, dass er auf jeden Fall die mit dieser Arbeitsleistung gesetzlich verbundenen Kosten hereinholen muss. Darüber hin­aus möchte er vom Preis für seine Arbeit natürlich auch selbst und evtl. sogar mit seiner Familie leben.

Natürlich macht dem Arbeitgeber niemand eine solche Kostenrechnung auf. Ob gewerkschaftlich gebunden oder nicht, die Arbeitnehmer verlangen einen "Marktpreis" für ihre Arbeit, ebenso wie die Unternehmer einen Markt­preis für ihre Produkte von ihren Kunden verlangen. Aber das ändert nichts daran, dass in diesem Marktpreis alle Kostenbestandteile des Anbieters abgedeckt sind.

Der jeweilige Anbieter muss alle seine Kosten über den Preis wieder "hereinholen". Damit steht sein "Mindestpreis" fest: Es ist die Summe aller in Verbindung mit der Produktion stehenden Kosten. Die Bruttogehälter und die Sozi­alversicherungsabgaben (Arbeitgeberanteile) sind hiervon wichtige Teile.

Es ist immer der Betrieb, der die Kosten trägt.

Die Steuern, die er für seine Mitarbeiter nach Maßgabe der Lohn- oder Einkommensteuertabellen abzuführen hat, sind für ihn Teile des "Bruttolohns", denn darin sind sie enthalten. Die Lohnsteu­ertabelle ist für ihn der Auftei­lungsmaßstab, nach dem er den Bruttolohn bei der Auszahlung auf­zuteilen hat: die Lohnsteuer an das Finanzamt, die Sozialversicherungsbeiträge zusammen mit den bei ihm zusätzlich anfallenden "Arbeitgeberanteilen" an die Kran­kenkasse und den Rest als Netto­lohn an den Arbeitnehmer. Was er insgesamt zu tragen hat, ändert sich durch die exakte Auftei­lung nicht. Es ist der Bruttolohn zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Im Brutto­lohn "ersetzt" der Betrieb dem Arbeitnehmer sowohl die Einkommensteuer als auch die Arbeit­nehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Das bedeutet, dass der Betrieb durch progres­sive Steuern, je nach Höhe des Bruttolohnes, "belastet" wird, wenn er in Deutschland Mit­arbeiter beschäftigt. Je höher er seine Mitarbeiter bezahlt, umso höher (progressiv!) fällt die "Be­lastung" für ihn aus.

Es geht also nicht (was gegen diese Argumentation schon eingewandt worden ist) um eine auf Freiwilligkeit basie­rende Abwälzung von Arbeitnehmerkosten auf den Arbeitgeber, sondern um ein System, in dem die Übernahme der Kostenlast durch den Arbeit­geber von vorn herein festge­schrieben ist.

Es gibt in Deutschland kein einziges offizielles Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitgeber nicht alle damit verbundenen Kosten (gemeint sind Steuern und Abgaben des Arbeitneh­mers) im Rahmen des "Bruttogehalts" zuzüglich der gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung trägt.

Der volle Bruttolohn geht in jedem Falle in die Kosten und damit auch zum Zwecke der Preisfin­dung in die Ko­stenrechnung des Betriebes ein.

So wie für Arbeiter oder Angestellte gilt diese Erkenntnis auch für alle anderen Einkommensteu­erpflichtigen, für freiberufliche Tätigkeiten, für Gewerbetreibende, für Land- und Forstwirte, für Leute mit Einkünften aus Vermie­tung und Verpachtung, ja sogar auch für Menschen mit Einkünf­ten aus Kapitalvermögen. Die Einkommensteuer, die sie alle selbst oder für ihre Mitarbeiter zu zahlen haben, muss in ihren Preisen, Honoraren, Mieten, Zinssätzen usw. wieder "hereingeholt" werden.

Dieser erste Gedankengang macht jedem Leser erfahrungsgemäß die größten Schwierigkeiten, ihn wirklich zu verstehen. Bitte lesen Sie nicht weiter, bevor Sie ihn nicht wirklich nachvollziehen können. Machen Sie sich die Mühe und lesen Sie die ersten Absätze bis hier her noch einmal Wort für Wort. Da steht möglicherweise etwas ganz anderes drin, als Sie bisher verstanden haben?

Sind Sie jetzt so weit? -- dann lesen Sie weiter:

Somit können wir festhalten:

Der Betrieb ist wirtschaftlich durch die Steuern seiner Mitarbeiter belastet. Er muss in jedem Falle die vollen Brut­tolöhne zahlen, in denen dessen Komponenten wie Einkommensteuer, Sozialversi­cherung und Nettolohn einge­schlossen sind. Um diese Belastung zu überstehen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als die vollen Bruttolöhne in die Kalkulation seiner Produkte einzubeziehen (d.h. die Kosten in die Preise zu "überwälzen"). Täte er es nicht, be­käme er keine volle Kostendeckung mit den daraus entstehenden Folgen, die wir in Form von Insolvenzanmeldun­gen täglich in den Zeitun­gen lesen können.

Wollen Sie konkrete Zahlen hierzu wissen?

Die gesamten Steuereinnahmen betrugen 2004: 479.495 Mrd. €. Davon entfielen auf die Ein­kom­mensteuer 205.718 Mrd. €, wovon wiederum 166.988 Mrd. € (= 81%) Lohnsteuer war. Das be­deutet, dass Freiberufler und Unternehmer nur 37.382 Mrd. € (= 19%) Steuern auf ihre eigenen Gewinne bzw. ihr Einkommen zahlen (ESt, KSt und KapErtrSt). Die Masse der von ihnen aufzu­bringenden Einkommensteuer wird ihnen aber dadurch auferlegt, dass sie in ihren Betrieben Mitar­beiter beschäftigen.

Alle Betriebe, die steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, sind je nach Arbeitsintensität der Produktion mit mehr oder weniger zu überwälzender Einkommensteuer ihrer Arbeitnehmer be­lastet. Ein E-Werk trägt, gemessen an seinem Umsatz, relativ wenig Einkommensteuer, ein Mon­tagebetrieb mit großem Dienstleistungsanteil trägt relativ viel Einkommensteuer. Da alle Betriebe die vollen Bruttolöhne in die Preise ihrer Produkte einkalkulieren müssen, hat dies zur Folge, dass die Preise der Produkte zuungunsten der arbeitsintensiven Produktionen verzerrt sind.

Sie selbst wissen seit langem ganz genau, dass es sich so verhält, denn Sie gehen zu einem Hand­werker doch nur, wenn es nicht anders geht. Ihre Autoinspektion mit wie viel? --€ 30,- bis € 50,-? Stun­denlohn für den Automechaniker tut Ihnen doch schon lange weh. Bringen Sie Ihren Wagen wirk­lich noch zu allen vorgeschriebenen Inspektionen?

Oder wie ist es mit dem Maler? Klettern Sie nicht lieber selber auf die Leiter, ehe Sie €  35,-- oder noch mehr für die Gesellenstunde zahlen?

Hat Ihre Frau eine Haushaltungshilfe, die sie schon lange braucht? Oder ist die etwa zu teuer? Oder sollten Sie in der gesetzwidrigen Lage sein, einen zuverlässigen Freizeit­handwerker zu ken­nen, der Preise ohne Steuern kalkuliert? Dann kennen Sie ja auch genau den Unterschied zwischen seinen und den offiziellen Preisen!

Die Betriebe sind wegen der natürlichen Kaufzurückhaltung der Kunden seit langem zu harter Ra­tionalisierung gezwungen, wenn sie auf dem Markt bestehen wollen. Hier liegt ein wesentlicher Grund für Rationalisierungser­folge der Unternehmen, leider aber auch für die ständig steigende Arbeitslosigkeit.

Folge des derzeitigen Einkommensteuersystems ist ein zu hohes Preisniveau auf allen Gebieten, insbesondere aber bei arbeitsintensiven Produktionen, was ein Abwandern der Betriebe in Regio­nen mit niedrigeren Kosten für den Produktionsfaktor "Arbeit", oder aber das Aufblühen eines schwarzen Arbeitsmarktes zur Folge hat. Der Unter­nehmer hat in vielen Fällen nur noch die Wahl zwischen Abwanderung oder Schließung. Dies gilt sowohl für mul­tinationale Großbetriebe, als neuerdings auch für mittelständische Unternehmen. Deutschland ist als Produktions­standort für arbeitsintensive Herstellungen gegenüber Industriestandorten mit geringerer Steuerbelastung des Pro­duktionsfaktors "Arbeit" nicht mehr konkurrenzfähig.

Machen wir uns die Verhältnisse an einigen Zahlen klar:

Die volkswirtschaftliche Leistung wird als Bruttoinlandsprodukt ausgewiesen. Dieses betrug im Jahre 2004: 2.215,65 Mrd. €. Das Aufkommen an direkten Steuern, also an Ertragsteuern, wie Einkommensteuer einschl. Körper­schaftsteuer, Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszu­schlag) und Gewerbesteuer (ohne Vermögen- und Erbschaftsteuer) betrug 205,718 Mrd. €, und erfasste rd. 9,28% des Brutto­inlandsproduktes. Der Anteil des Staates aus der Lohnsteuer betrug 2004: 166.988 Mrd. €; der Anteil der Lohnsteuer an den gesamten Ertragsteuern be­trägt 81,2%. Die Steuern auf den Produktionsfaktor "Arbeit" (Lohnsteuer) stellen mit etwa 4/5 den "Löwenan­teil" der gesamten direkten Steuern. Auch die direkt veranlagte Einkommensteuer von 5.394 Mrd. € enthält noch einen großen Teil der Belastung des Faktors "Arbeit", zumin­dest in den von Selb­ständigen und solchen Un­ternehmern gezahlten Einkommensteuern, die selbst in ihren Kanzleien, Praxen oder Unternehmen mitarbeiten. In dem "Rest" der direkten Steuern von insgesamt 33.690 Mrd. € entfallen 12.700 Mrd. € auf nicht veranlagte Einkommensteuer, auf die Körperschaftsteuer, 13.845 Mrd. €, auf die Kapi­talertragsteuer 7.145 Mrd. €  (Quellen: Statistisches Bundesamt und Bun­des­bank).

Alle diese Steuern finden sich in den Preisen der verschiedensten Produkte unserer Volkswirt­schaft wieder.

Haben wir die Bedeutung und den Grund für die Preisverzerrungen in Deutschland gefunden, dann müssten sich auch Mittel und Wege finden lassen, dieses Übel zu beseitigen und die alte Wettbe­werbsfähig­keit des Standortes mit sei­nem traditionell guten Namen "made in germany" wieder herzustellen.

Wehren Sie sich bitte innerlich jetzt nicht, sondern lassen Sie es sich gefallen, dass wir uns ausden­ken, was wohl geschähe, wenn wir die Einkommensteuer ganz abschaffen würden.

Klar ist aus dem bisher Betrachteten, dass sich ganz allmählich das gesamte Preisniveau zu­rückbilden, dass es "schrumpfen" würde. Dies würde sich ganz besonders intensiv auf der Dienstleistungsseite auswirken, wo die Preise heute besonders überhöht sind.

Der Einwand: die Einnahmen wären für den Staat aber doch unverzichtbar, kann nicht zie­hen, wenn bedacht wird, dass der Staat der größte Abnehmer von Gütern, vor allem aber von Dienstleistungen unserer Volkswirtschaft ist. Er muss nämlich die heute "verzerrten" Preise dieser Güter und Dienstleistungen selbst auch bezahlen. Der Staatsverbrauch 2004 betrug 412,76 Mrd. €. Darin stecken, wie wir oben festgestellt haben mindestens etwa 9,28% = 38,3 Mrd. € direkte Steu­ern, die der Staat selbst auch bezahlen muss. Er braucht heute also Einnahmen aus der Einkom­mensteuer in der heutigen Höhe nur deshalb, weil er selbst die in die Höhe getriebenen Preise zah­len muss!!

Es ist leicht einzusehen, dass der Staat im Falle der Abschaffung der Einkommensteuer diese Ein­nahmen deshalb nicht mehr in der derzeitigen Höhe braucht, weil die Preise, die er fortan für die von ihm benötigten Güter und Dienstleistungen zu bezahlen hätte, niedriger wären als die heu­tigen.

Bitte erlassen Sie es uns, auf Finanzierungsschwierigkeiten für den Staat während der Übergangs­phase einzugehen. Wir sehen diese natürlich auch. Lassen wir ruhig einmal die Finanzwissenschaft Mittel und Wege herausfinden, um einen gangbaren Weg für die Übergangszeit zu finden.

Dennoch geht kein Weg an der Notwendigkeit vorbei, die "überwälzbaren" direkten Steuern bzw. Ertragsteuern, mit deren Ausgestaltung und Höhe Deutschland ohnehin im internationalen Ver­gleich allein dasteht, wesentlich zurückzuschrauben, oder besser ganz abzuschaffen. Nur auf diese Weise kann das Überleben des Industriestandor­tes Deutschland langfristig gesichert werden.

Lassen Sie uns noch einige Überlegungen zur "Steuergerechtigkeit" anstellen:

Die progressive Besteuerung der Einkommen "nach der Leistungsfähigkeit" trifft diejenigen nicht, die sie ei­gentlich treffen sollte: die Einkommensbezieher. Da der Betrieb seinen Arbeit­nehmern, wie wir vorher gesehen haben, die Steuer mit dem Bruttolohn "ersetzt" und sie dann in die Preise seiner Produkte einkalkuliert, und da der freiberuflich tätige Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater, seine Steuern in den Honoraren auf seine Klientel wei­terwälzt, da auch der Ver­mieter seine Steuern sämtlich an den Mieter in Form entsprechend hoher Mieten weiter­wälzt usw. usw...., bewirkt die progressive Einkommensteuer im Endeffekt eine Anhebung der Preise.

Von "Steuergerechtigkeit" kann bei diesem System nicht gesprochen werden.

Kein anderes Steuersystem kann es in diesem Punkt mit dem unserer Einkommensteuer aufneh­men. Nicht nur, dass die Steuer nur scheinbar nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben wird, begün­stigt sie auch noch in starkem Maße die Leistungsfähigen. Sie dient dem Staat als "Umverteilungsinstrument".

Ein Arbeitnehmer erhält einen relativ geringen Nettolohn für seine Arbeit, da ein großer Teil seines Brutto­lohnes einbehalten wird.

Ein sehr gut bezahlter "Leitender Angestellter" erhält im ersten Schritt relativ gesehen und wegen der ESt-Progres­sion noch weniger, ist aber möglicherweise in der Lage, die Einkommensteuer, wenn er will, legal gänzlich zu vermeiden, da es ihm möglich ist, steuerlich begünstigte Investi­tionen zu tätigen, um über steuerliche Abschrei­bungen sein steuerpflichtiges Einkommen so zu mindern, dass er alle vorher abgezogenen Steuern wieder zurückbe­kommt.

Es ist dem "Besserverdiener" somit möglich, steuerbegünstigt Kapital zu bilden und die Ein­kommensteuer legal teilweise oder ganz zu vermeiden.

Der Betrieb hingegen muss in jedem Falle das volle Bruttogehalt zahlen und in seine Kosten einkalkulieren. Ihm kommen Steuerermäßigungen, die seine Mitarbeiter gegebenenfalls vom Finanzamt direkt erstattet bekommen, nicht zugute. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer sich einen Freibetrag in die Lohnsteu­erkarte eintragen lässt.

Der Saat hilft auf diese Weise dem "Reichen" reicher zu werden. Dieser erhält gegebenenfalls vom Finanzamt die Steuern zurück, die sein Betrieb für ihn bezahlt hat. Es handelt sich dabei um nichts anderes, als um eine Um­verteilung von Einkommen zugunsten derjenigen Steuerpflichtigen, die staatlicher­seits erwünschte Investitionen tätigen.

Dass die Steuerbegünstigung z.B. des Wohnungsbaues auch den "Kleinen" zugute kommt, ist klar. Dies beruht aber auf der besonderen Betonung des sozialen Aspektes in unserem Staatswesen: Wohnungsbau, bei dem aus sozialen Gründen Mieterschutzgesetze erlassen werden, die den Ei­gentümer, sobald er investiert hat, quasi "enteignen", hat in einem privatwirtschaftlichen Umfeld praktisch keine Chance. Sollen in diesem Umfeld überhaupt Wohnungen gebaut werden, dann nur wegen der staatlichen Steuerbegünstigungen! In dieser Hinsicht ist es auch notwendig, über die gewalti­gen Kapi­talfehlleitungen nachzudenken, die durch solche staatlichen "Investitionslenkun­gen" entstehen.

Beide, der "Besserverdiener" und der "Normalverdiener" zahlen auf dem Markt für die Pro­dukte den gleichen Preis, in welchen alle von den Betrieben zu tragende Kosten (also auch die Steuern) einkalkuliert worden sind. Die Masse der Produkte wird von den "Normalverdie­nern" und nicht von den so genannten "Besserverdienenden" gekauft. Die "Normalverdie­ner" tragen somit im Endergebnis nach Maßgabe ihres Verbrauchs die Masse der in die Preise überwälzten Einkommensteuer, und zwar auch die Masse derjenigen Steuern, die mit pro­gressiven Sätzen von den "Besserverdienenden" erhoben worden sind!

Es trägt keineswegs zu größerer Steuergerechtigkeit bei, höhere Einkommen progressiv höher zu besteuern. Alle Steuern, die der Betrieb als Kostenbestandteile zu überwälzen hat, erhöhen die Preise der Produkte, die dann vor allem von der Masse der "normal" verdienenden "kleinen Leute" bezahlt werden.


Konnten Sie bis hierher folgen?

Fassen wir noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse zusammen:

1. Die Einkommensteuer wird wirtschaftlich nicht von den Steuerpflichtigen selbst getragen, son­dern vom Betrieb /Arbeitgeber/ Unternehmer, der sie in die Preise seiner Produkte einkalkuliert ("überwälzt"). Der Preis enthält folg­lich alle Steuern, die der Betrieb im Rahmen seiner Brutto­löhne zu zahlen und zu tragen hatte. Das sind auch die progressiv höheren Steuern der "Besser­verdienenden", die der Betrieb diesen im Bruttogehalt ja auch ersetzt. Dabei bleibt es auch dann, wenn der einzelne Steuerpflichtige Steuern infolge von Begünstigungen vom Finanzamt später zurückbekommt.

2. Das Preisniveau in Deutschland ist wegen seiner hohen Einkommensteuerbelastung überhöht, insbesondere bei den arbeitsintensiven Produktionen und Dienstleistungen. Deutschland ist zurzeit auf dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig, was zur Abwanderung der Betriebe und er­höhter struktureller Arbeitslosigkeit geführt hat und weiter führen wird.

3. Die Preise der Produkte zahlt die große Masse der Bevölkerung. Damit steht fest, dass die Be­lastung der Bevölke­rung nicht nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit durch die Besteuerung der Einkommen erfolgt, sondern nach Maßgabe des persönlichen "Verbrauchs". Die so genannte "hö­here Belastung der Besserverdienenden" ist eine bei den Politikern beliebte Farce. Sie bewirkt, dass das Preisniveau weiter in die Höhe getrieben wird. "Steuergerechtigkeit" im Sinne von end­gültig höherer Belastung von Einkommensstärkeren gegenüber Einkom­mensschwächeren kann damit nicht bewirkt werden.

4. Die künstlich hochgetriebenen Preise der Produkte zahlen auch der Staat bzw. die "Öffentliche Hand" als größte Nachfrager nach Gütern und nach Dienstleistungen.

5. Der Staat braucht Einnahmen in der vollen Höhe der heutigen Einkommensteuer nicht, wenn das Preisniveau in Deutschland ohne Einkommensteuer wieder normalisiert ist.

6. Die Arbeitslosigkeit ist eine Folge des preistreibenden Einkommensteuersystems; der "Schwarze Arbeitsmarkt" ebenso. Eine weitere verhängnisvolle Folge ist die Abwanderung des Kapitals aus Deutschland. Das Einkommen­steuersystem inkriminiert zudem einen großen Teil der Bevölkerung, der wegen der Zinsbesteuerung sein Geld aus Deutschland abzieht.
Verhängnisvoll ist auch die abschreckende Wirkung des Systems auf ausländische Investoren. Es hat zudem desta­bilisierende Wirkungen auch auf das Rentenversicherungssystem, das Krankenver­sicherungswesen u. a. m..

7. Der größere Teil der Finanzbeamten und sonstigen Bediensteten der Finanzverwaltungen (z.B. Außenprüfer u. a.), sowie die wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe, ferner die Perso­nal- und Steuerabteilungen aller Betriebe, Wissenschaftler, Abgeordnete und viele Privatleute be­schäftigen sich mit Problemen der Einkommen­steuer. Wie viel billiger und vernünftiger wäre es für den Staat und die Wirtschaft, gäbe es diese Probleme nicht! Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe würde sich sicherlich auch dadurch deutlich verbessern, dass betriebliche Ent­scheidungen in Zu­kunft nicht mehr nach steuerlichen Gesichtspunkten getroffen würden, sondern nach betriebs­wirt­schaftlichen!

Geradezu gefährlich sind die Substanzsteuern (Grundsteuer, und Erb­schaftsteuer). Die letztere bedeutet in vielen Fällen das Ende von Betrieben. Zurzeit wird beim Gesetzgeber darüber nachge­dacht, ob man nicht die betriebliche Erbschaften von der Erbschaftsteuer ausnehmen sollte.

Leider wird zurzeit aus Finanznot auch wieder über die Wiedereinführung der gerade abgeschaff­ten Substanzsteuern Vermögensteuer und Gewerbekapitalsteuer diskutiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen erkannt, dass die Ver­mögensteuer, ver­fassungswid­rig und deshalb abzuschaffen ist. (Leider beruht die Entscheidung des BVG nicht auf der volkswirt­schaftlich vernünftigen Erkenntnis der Unzulässigkeit einer Substanz­besteuerung, son­dern auf der Mangelhaftig­keit der bisher zugrunde gelegten Bewertungsmaß­stäbe.)
 

Verstehen und teilen Sie die Bedenken gegen unser heutiges Steuersystem?

Es wäre für den Standort Deutschland hilfreich, wenn sich mehr Menschen mit "gesundem Men­schenverstand" über diese Themen Gedanken machen und eine Diskussion hierüber im Internet oder anderswo beginnen würden.

Vielleicht verstehen Sie jetzt auch, dass angesichts dieser wirklich sehr bedeutenden Probleme kaum mehr zu ertra­gen ist, wenn sich hoch bezahlte Politiker darüber streiten, ob die Kilometer­pauschalen von Arbeitnehmern in Zu­kunft € 0.20, € 0,25 oder € 0,30 betragen sollen.

Wenn auch Sie das jetzt schon ähnlich empfinden, haben Sie bereits ein gutes Stück auf dem Wege zum Verständ­nis unserer Steuersituation zurückgelegt!

Vielleicht lohnt es sich dann auch, weiter zu lesen?

Dann lesen Sie bitte weiter.

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