5. Was kommt danach?
Hier
wird es nun Zeit, darüber nachzudenken, was denn eigentlich „politisch
machbar" wäre, wollte man wirklich eine Wende in der Steuerpolitik
einleiten, die dem "Standort Deutschland" zugute kommen soll.
Wir
haben als Ursache für den Schwund der deutschen Industrie und gewerblichen
Wirtschaft allgemein erkannt, dass unser Steuersystem den Produktionsfaktor
"Arbeit" kostenmäßig zu stark belastet.
Wir
kennen natürlich auch den in jedem Volke wohnenden "Neideffekt" und
das Streben nach Gerechtigkeit. Auch sind die Gefühle von Menschen, die von
ihrer Hände Arbeit leben, durchaus zu verstehen und als Politikum keineswegs
zu unterschätzen, wenn sie sehen, dass andere Menschen von ererbten Reichtümern
oder durch ohne großen Arbeitsaufwand anderweitig gewonnene Einkünfte
wesentlich besser leben, als sie selbst. Der Staat hat allen Grund, hier
regulierend einzugreifen.
Welche
Möglichkeiten hat er hierzu, wenn die Einkommensteuer - wie wir oben gefordert
haben - abgeschafft oder wenigstens erheblich herabgesetzt wird? Die Mehrwertsteuer, aus der er dann seine
Einnahmen erzielen müsste, lässt eine unterschiedliche Behandlung der Menschen
nur sehr eingeschränkt zu, wie wir unten noch im einzelnen erfahren werden.
Die
Einkommensteuer unterscheidet 7 Einkunftsarten:
Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte
aus Gewerbebetrieb,
Einkünfte
aus selbständiger Arbeit,
Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte
aus Kapitalvermögen,
Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung,
Einkünfte
aus sonstigen Bezügen und Spekulationsgeschäften.
Was
wir in den vorangegangenen Kapiteln vor allen Dingen behandelt haben, sind die
Wirkungen der Besteuerung der Einkünfte
aus nichtselbständiger und aus selbständiger Arbeit. Hier wirkt die
Einkommensteuer sehr negativ und führt zu den unerwünschten Folgen. Bei den
anderen Einkunftsarten ist die Wirkung auch negativ. Auch hier werden die
Preise der Produkte (welche das auch immer sein mögen) mit Kosten (Steuern)
belastet und damit zu hoch. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind hier aber
weit weniger gefährlich. Natürlich hat ein Gewerbebetrieb die auf seinen
eigenen Gewinn entfallende Steuer wiederum in die Preise seiner Produkte eingerechnet
(sonst hätte er den besteuerten Gewinn ja nicht erzielt!), nur ist dies ein
Bruchteil von den Beträgen, die er in Form der Lohnsteuer für seine
Belegschaft zu zahlen hatte (die entsprechenden Größenverhältnisse wurden
oben in Kapital 3 bereits dargestellt).
Die
Abschaffung oder die wesentliche Herabsetzung der Einkommensteuer für die
anderen Einkunftsarten ist somit nicht im gleichen Maße zwingend.
Die
große Mehrheit unseres Volkes lebt von "Arbeit". Deshalb ist diese
Mehrheit ja auch von dem "Schwund" an Konkurrenzfähigkeit aus
Kostengründen und damit von der Arbeitslosigkeit so stark betroffen. Nur ein
kleiner Teil unserer Bevölkerung ist davon unabhängig, weil er von anderen
Einkünften leben kann. Im Bereich dieser anderen Einkünfte besteht die prekäre
Konkurrenzsituation nicht, weil hier die Preise nicht vergleichbar
"verzerrt sind.
Beispielsweise
sind die Zinsen eines Landes auf den internationalen Geldmärkten gleich oder
fast gleich mit den inländischen Zinsen. Maßstab ist das "Rating" des
Landes. Der Euro (ebenso wie alle übrigen konvertierbaren Währungen) hat für
Schuldner in weniger entwickelten Ländern einen höheren Preis als sonst in
westlichen Ländern. Unter "ersten Adressen" haben gleiche Währungen
eben normalerweise den gleichen Preis. Die Höhe der Inlandszinsen hängt von
der Marktsituation in dem betreffenden Land (bzw. in der zusammengehörigen
Ländergruppe) ab. Es ist wie bei anderen Märkten: Je freier der Handel, desto
mehr gleichen sich Inlands- und Auslandszinsen einer Währung einander an.
Die
Beibehaltung der Einkommensteuer auf Zinsen oder Mieteinnahmen, auf
Unternehmensgewinne oder auf Gewinne aus land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieben kann gesamtwirtschaftlich einen vergleichbaren Schaden wie die
Besteuerung der Arbeitseinkommen nicht anrichten, wenn sie nach Maßgabe der
Leistungsfähigkeit so moderat erfolgt, dass sie zwar möglichst viel für den
Staat abwirft, dennoch aber für den Steuerpflichtigen keinen Grund abgibt, in
ein anderes Land auszuweichen.
Bei den
Einkünften aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft,
Vermietung und Verpachtung muss natürlich berücksichtigt werden, dass hier
Menschen selbst tätig sind, die, ähnlich wie die Angestellten oder
Selbständigen, Arbeit in erheblichem Ausmaß investieren, um ihren Betrieb zu
führen. Man kann einen Bauern, der mit seiner Frau einen landwirtschaftlichen
Betrieb führt, einen Einzelhandelskaufmann, einen Handwerksmeister, einen
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder einen selbständigen
Handelsvertreter nicht unbeschränkt besteuern, als wäre er ein
"Nur-Kapitalist" oder Spekulant.
In diesen Fällen müssten Arbeitsverhältnisse zugelassen werden, bei denen die
angemessenen "Unternehmerlöhne" wie die Einkünfte aus
nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit behandelt werden. Die ausgefeilte
Rechtsprechung zum Thema "Verdeckte Gewinnausschüttung" kann in
diesen Fällen herangezogen werden, um die Berechtigung und Angemessenheit von
"Unternehmerlöhnen" beurteilen zu helfen.
Bei
den Einkünften aus Kapitalvermögen muss durch angemessene Freibeträge
sichergestellt werden, dass Zinseinkünfte aus erspartem
"Arbeitseinkommen" unbedingt steuerfrei bleiben. Unsere derzeitige
Zinsbesteuerung hat verheerende Wirkung auf die Steuermoral einer sehr breiten
Schicht der Bevölkerung. Ganz negativ wird sich die jetzt durchgeführte
Halbierung der Freibeträge bei der Zinsabschlagsteuer auswirken, weil sie
zeigt, dass auf die Politik kein Verlass ist. Eine weitere große
Kapitalfluchtwelle ist zu erwarten.
Bei
den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist ebenso darauf zu achten, dass
bescheidener, aus Ersparnissen angeschaffter Grundbesitz, der mehr oder
weniger der Alterssicherung dient, verschont bleibt.
Das
Problem der Besteuerung von Renten würde sich durch den Wegfall der Besteuerung
der Arbeitseinkommen von selbst lösen. Die Renten würden dem allgemeinen
(gegenüber heute niedrigeren) Lohnniveau angepasst mit ihrem Ertragsanteil wie
Arbeitseinkünfte behandelt. Eine Addition der Rentenbezüge zu anderen (dann
weiter steuerpflichtigen) Einkunftsarten käme nicht in Betracht. Die anderen
Einkünfte eines Rentners würden jedoch nach den allgemein gültigen Grundsätzen
besteuert.
Sollte
es politisch nicht durchsetzbar sein, die Einkommensteuer (mit allen ihren
Nebensteuern) abzuschaffen, dann sollten zumindest die Einkunftsarten:
Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit und
Einkünfte
aus selbständiger Arbeit
und
aus den Einkünften aus Kapitalvermögen die Sozialversicherungsrenten
von
der Einkommensbesteuerung ausgenommen werden. Bei den anderen Einkunftsarten
müssen angemessene voll abzugsfähige Unternehmer-Arbeitsverhältnisse zugelassen
werden. Außerdem sind durch entsprechende Freibeträge Einkünfte aus
zukunftssichernden Geldvermögen und Grundbesitz von Arbeitnehmern und
Selbständigen freizustellen.
(Es ist übrigens durchaus der Überlegung
wert, ob nicht die Sozialabgaben an die Stelle der Lohnsteuer treten sollten,
nachdem aus unserer Sozialversicherung ein staatlich verordneter
"Generationenvertrag" geworden ist. Handelt es sich nicht mehr um
eine selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung,
sondern um ein vom Staat reglementiertes "Amt", dessen Regeln
von der Regierung und vom Parlament aufgestellt und zu staatlich erwünschten
und verordneten Leistungen für solche Bürger und Neubürger herangezogen werden,
die nie Beiträge eingezahlt haben, dann handelt es sich bei den
"Beiträgen" in Wirklichkeit um Steuern, und der Staat ist voll
verantwortlicher Träger der Sozialeinrichtungen. Er ist in jedem Falle
verpflichtet, Deckungslücken in den Haushalten der Sozialeinrichtungen aus
eigenen Mitteln zu decken. Das unter Politikern beliebte Gerede über eine
Senkung oder das „Einfrieren“ der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung ist unverantwortlich
und hat keine Chance vor dem höchsten Deutschen Gericht zu bestehen.)
Verbrauchssteuern
In
den beiden letzten Kapiteln wurde festgestellt:
Die
direkten Steuern sind nicht geeignet,
eine nach Maßgabe der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
bemessene "Endbelastung" herzustellen. Alle vom Staat erhobenen
direkten Steuern sind als Kostenbestandteile der Betriebe in den Produkt-,
sprich: in den Verbraucherpreisen, wieder zu finden.
Die große Masse der Staatsbürger zahlt in den Preisen der Produkte die
durchschnittliche Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen. Der Beitrag jedes
einzelnen ist, wie bei der Mehrwertsteuer, durch seinen persönlichen Verbrauch
begrenzt.
Da
der Staat die Einkommensteuer im Grunde zu seiner Finanzierung nicht in der
bisherigen Höhe braucht, ihre Wirkung auf die Wirtschaft durch die verdorbenen
Preise negativ ist und weil der Staatsbürger im Ergebnis auch heute schon
"Steuern auf seinen Verbrauch" zahlt (und zwar in Form der in den
Verbraucherpreisen enthaltenen Anteile
der direkten Steuern plus Mehrwert- bzw. Verbrauchssteuern), wäre es
vernünftig, auf die direkten Steuern ganz oder in dem oben beschriebenen
Umfang zu verzichten.
Der
Staat würde damit die Rahmenbedingungen schaffen, um die Produktpreise zu
senken, die Wirtschaft wieder konkurrenzfähig zu machen, die Arbeitslosigkeit
zu beseitigen, dem schwarzen Arbeitsmarkt den Boden zu entziehen, die
Sozialversicherungssysteme zu sanieren und in- und ausländisches Kapital wieder
ins Land (zurück) zu locken.
Die
"Endbelastung" des Staatsbürgers würde ganz klar durchschaubar.
Der
Staat finanziert sich im Wesentlichen nur noch über Verbrauchssteuern.
Die Staatsverschuldung
Die Preiselastizität
in einer Marktwirtschaft hängt von Angebot und Nachfrage ab. Es ist daher
anzunehmen, dass in einer rezessiven Konjunkturphase bei eintretender
Kostenentlastung die Preise sehr schnell angepasst werden. Die Erhöhung der
Staatsverschuldung hängt von der Geschwindigkeit dieser Anpassung ab.
Anpassung der Verbrauchssteuern
Der
volle oder teilweise Wegfall der Einkommensteuer reißt ein spürbares temporäres
Loch in die Staatsfinanzen. Der Einnahmenausfall kann nur teilweise durch
Einsparungen z.B. bei den teuren kostenremanenten Finanzverwaltungen
ausgeglichen werden. Auch die Länder- und Gemeindefinanzierung bedarf einer
Neuregelung, da hier Steuereinnahmen wegfallen.
An
einer angemessenen, teilweise auch nur vorübergehenden Erhöhung der wirtschaftsneutralen
Mehrwertsteuer ist nicht vorbeizukommen.
Zur
genauen Quantifizierung bedarf es einer gründlichen Untersuchung.
Der neue mittlere Steuersatz muss so gewählt werden, dass die Finanzierung des
Staates bei stark gesenktem Etat auf insgesamt niedrigerer Basis der
Verbraucherpreise sichergestellt ist.
Soziale Komponente
Die
Mehrwertsteuer kann soziale Rücksichten nehmen. Obwohl dies die Steuerschätzung
und die Abwicklung der Besteuerung wieder kompliziert, kann von
unterschiedlichen Steuersätzen ausgegangen werden.
Güter des täglichen Bedarfs können anders besteuert
werden als z.B. Luxusgüter. Die
Einstufung der Güter in solche Kategorien muss aber mit großer Vorsicht und
Behutsamkeit vorgenommen werden, da dies wiederum zu einem unerwünschten
Eingriff der Steuerpolitik in die Wirtschaft führen kann. Keinesfalls darf es
zu einer Diskriminierung solcher Wirtschaftsbetriebe führen, die teure Güter
für den gehobenen Bedarf herstellen. Es wäre nicht wünschenswert, wenn diese
Industrien einen neuen Grund hätten, abzuwandern.
Andere
Güter, wie z.B. Mineralöl und Mineralölprodukte können mit besonderen
Sätzen besteuert werden, wenn dies zur Schonung der Umwelt beiträgt. Aber tut
es dies wirklich? Auf keinen Fall darf es zu einem über dem Weltmarktpreis
liegenden Energiepreis für die in Deutschland heimische Industrie führen. Warum
sollte eine stark energieabhängige Industrie, wie z.B. die Chemische Industrie,
in Deutschland bleiben, wenn ihr überall sonst in der Welt die Energie billiger
angeboten wird?
Der Verkehr mit Grundstücken muss nicht
unbedingt mit 3,5% besteuert werden. Vielleicht sollte es ein Unterschied
sein, ob ein Grundstück zur Deckung des Eigenbedarfs
erworben wird, oder ob es sich um eine Geldanlage
oder gar eine Spekulation handelt.
Um
auch in einem solchen System dem schwarzen Arbeitsmarkt den Boden zu entziehen,
wäre es z.B. möglich, die reine
Dienstleistung mit einem niedrigeren Satz oder überhaupt nicht zu besteuern.
Damit wäre kompensierend berücksichtigt, dass die "offizielle"
Dienstleistung auch mit Sozialabgaben belastet ist, die unter Umständen die
positive Wirkung der Preisnormalisierung durch die Abschaffung der
Einkommensteuer teilweise wieder aufheben würden. Der Schwarzarbeiter kostet
eben keine Mehrwertsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Sozialabgaben!
Privilegien
Alle
auf dem System der Einkommensteuer beruhenden Steuervergünstigungen entfallen. Der Staat verzichtet auf die
Investitions- und Wirtschaftssteuerung mit Hilfe der Einkommensteuer ganz oder
beschränkt diese auf die verbleibenden Einkunftsarten.
Durch
die Steuerfreiheit nicht zum Verbrauch bestimmter Einkommensteile der Masse der
Bevölkerung gibt es einen allgemeinen Anreiz zum Sparen und zur Kapitalbildung
für jedermann. Auch für Ausländer muss es wieder sehr interessant sein, in
Deutschland zu investieren, wenn die ausländisches Kapital diskriminierende
Einkommensbesteuerung wegfällt.
Natürlich
sollte es der Staat auch unterlassen, unwirtschaftliche Betriebe zu subventionieren
(z.B. Landwirtschaft, Kohlebergbau, Werften). Aber wer sagt denn, dass die
heute unwirtschaftlich arbeitenden Betriebe nicht bei Abschaffung der
direkten Steuern, d.h. bei der "Entzerrung" ihrer Preise wieder
wirtschaftlich erfolgreich sind?
Er
sollte auch keine investitionshemmenden
"Schutzgesetze" für bestimmte Bevölkerungsgruppen erlassen, die
privates Kapital von Investitionen abhalten (z.B. die schon lange nicht mehr erforderlichen
Mieterschutzgesetze in der
derzeitigen Form).
Wenn
der Staat bestimmte Investitionen, für die, aus welchen Gründen auch immer,
privates Kapital nicht zur Verfügung steht, braucht, dann soll er mit
Zustimmung des Parlaments eben selbst investieren.
Bundestag
Die
Einnahmenerhöhung erfolgt nicht mehr, wie in der Vergangenheit, systemimmanent
automatisch, sondern ist in Form von Erhöhungen von Steuersätzen oder in Form
der Änderung der Eingruppierungen vom Parlament zu beschließen. Damit kehrt
die Kontrolle der Exekutive in Sachen Staatsfinanzen wieder zum Parlament
zurück, wo sie hingehört.
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