5. Was kommt danach?

Hier wird es nun Zeit, darüber nachzudenken, was denn eigentlich „politisch machbar" wäre, wollte man wirklich eine Wende in der Steuerpolitik einleiten, die dem "Standort Deutschland" zugute kommen soll.

Wir haben als Ursache für den Schwund der deutschen Industrie und gewerblichen Wirtschaft all­gemein erkannt, dass unser Steuersystem den Produktionsfaktor "Arbeit" kostenmäßig zu stark belastet.

Wir kennen natürlich auch den in jedem Volke wohnenden "Neideffekt" und das Streben nach Ge­rechtigkeit. Auch sind die Gefühle von Menschen, die von ihrer Hände Arbeit leben, durchaus zu verstehen und als Politikum kei­neswegs zu unterschätzen, wenn sie sehen, dass andere Menschen von ererbten Reichtümern oder durch ohne gro­ßen Arbeitsaufwand anderweitig gewonnene Ein­künfte wesentlich besser leben, als sie selbst. Der Staat hat allen Grund, hier regulierend ein­zugreifen.

Welche Möglichkeiten hat er hierzu, wenn die Einkommensteuer - wie wir oben gefordert haben - abgeschafft oder wenigstens erheblich herabgesetzt wird? Die Mehrwertsteuer, aus der er dann seine Einnahmen erzielen müsste, lässt eine unterschiedliche Behandlung der Menschen nur sehr eingeschränkt zu, wie wir unten noch im einzel­nen erfahren werden.

Die Einkommensteuer unterscheidet 7 Einkunftsarten:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,

Einkünfte aus Kapitalvermögen,

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

Einkünfte aus sonstigen Bezügen und Spekulationsgeschäften.

Was wir in den vorangegangenen Kapiteln vor allen Dingen behandelt haben, sind die Wirkungen der Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger und aus selbständiger Arbeit. Hier wirkt die Einkommensteuer sehr negativ und führt zu den unerwünschten Folgen. Bei den anderen Ein­kunftsarten ist die Wirkung auch negativ. Auch hier werden die Preise der Produkte (welche das auch immer sein mögen) mit Kosten (Steuern) belastet und damit zu hoch. Die volkswirt­schaftli­chen Folgen sind hier aber weit weniger gefährlich. Natürlich hat ein Gewerbebetrieb die auf sei­nen eigenen Gewinn entfallende Steuer wiederum in die Preise seiner Produkte eingerechnet (sonst hätte er den besteuerten Gewinn ja nicht erzielt!), nur ist dies ein Bruchteil von den Beträ­gen, die er in Form der Lohn­steuer für seine Belegschaft zu zahlen hatte (die entsprechenden Grö­ßenver­hältnisse wurden oben in Kapital 3 bereits dargestellt).

Die Abschaffung oder die wesentliche Herabsetzung der Einkommensteuer für die anderen Ein­kunftsarten ist somit nicht im gleichen Maße zwingend.

Die große Mehrheit unseres Volkes lebt von "Arbeit". Deshalb ist diese Mehrheit ja auch von dem "Schwund" an Konkurrenzfähigkeit aus Kostengründen und damit von der Arbeitslosigkeit so stark betroffen. Nur ein kleiner Teil unserer Bevölkerung ist davon unabhängig, weil er von ande­ren Einkünften leben kann. Im Bereich dieser anderen Einkünfte besteht die prekäre Konkurrenz­situation nicht, weil hier die Preise nicht vergleichbar "verzerrt sind.

Beispielsweise sind die Zinsen eines Landes auf den internationalen Geldmärkten gleich oder fast gleich mit den inländischen Zinsen. Maßstab ist das "Rating" des Landes. Der Euro (ebenso wie alle übrigen konvertierbaren Währungen) hat für Schuldner in weniger entwickelten Län­dern einen höheren Preis als sonst in westlichen Ländern. Unter "ersten Adressen" haben gleiche Währun­gen eben normalerweise den gleichen Preis. Die Höhe der Inlands­zinsen hängt von der Marktsitu­ation in dem betreffenden Land (bzw. in der zusammengehörigen Ländergruppe) ab. Es ist wie bei ande­ren Märkten: Je freier der Handel, desto mehr gleichen sich Inlands- und Auslandszinsen einer Währung einander an.

Die Beibehaltung der Einkommensteuer auf Zinsen oder Mieteinnahmen, auf Unternehmensge­winne oder auf Ge­winne aus land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben kann gesamtwirtschaftlich einen vergleichbaren Schaden wie die Besteuerung der Arbeitseinkommen nicht anrichten, wenn sie nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit so moderat erfolgt, dass sie zwar möglichst viel für den Staat abwirft, dennoch aber für den Steuerpflichtigen keinen Grund abgibt, in ein anderes Land auszuweichen.

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpach­tung muss natürlich berücksichtigt werden, dass hier Menschen selbst tätig sind, die, ähnlich wie die Angestellten oder Selbständigen, Arbeit in erheblichem Ausmaß investieren, um ihren Betrieb zu führen. Man kann einen Bau­ern, der mit seiner Frau einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, einen Einzelhandelskaufmann, einen Hand­werksmeister, einen Gesellschafter-Ge­schäftsführer einer GmbH oder einen selbständigen Handelsvertreter nicht unbeschränkt besteuern, als wäre er ein "Nur-Kapitalist" oder Spekulant.
In diesen Fällen müssten Arbeitsverhältnisse zugelassen werden, bei denen die angemessenen "Unternehmerlöhne" wie die Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit behandelt werden. Die ausgefeilte Rechtspre­chung zum Thema "Verdeckte Gewinnausschüttung" kann in diesen Fällen herangezogen werden, um die Berech­tigung und Angemessenheit von "Unterneh­merlöhnen" beurteilen zu helfen.

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen muss durch angemessene Freibeträge sichergestellt wer­den, dass Zinsein­künfte aus erspartem "Arbeitseinkommen" unbedingt steuerfrei bleiben. Unsere derzeitige Zinsbesteuerung hat verheerende Wirkung auf die Steuermoral einer sehr breiten Schicht der Bevölkerung. Ganz negativ wird sich die jetzt durchgeführte Halbierung der Freibe­träge bei der Zinsabschlagsteuer auswirken, weil sie zeigt, dass auf die Politik kein Verlass ist. Eine weitere große Kapitalfluchtwelle ist zu erwarten.

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist ebenso darauf zu achten, dass bescheide­ner, aus Erspar­nissen angeschaffter Grundbesitz, der mehr oder weniger der Alterssicherung dient, verschont bleibt.

Das Problem der Besteuerung von Renten würde sich durch den Wegfall der Besteuerung der Ar­beitseinkommen von selbst lösen. Die Renten würden dem allgemeinen (gegenüber heute niedrige­ren) Lohnniveau angepasst mit ihrem Ertragsanteil wie Arbeitseinkünfte behandelt. Eine Addition der Rentenbezüge zu anderen (dann weiter steuerpflichtigen) Einkunftsarten käme nicht in Be­tracht. Die anderen Einkünfte eines Rentners würden jedoch nach den allgemein gültigen Grundsätzen besteuert.


Sollte es politisch nicht durchsetzbar sein, die Einkommensteuer (mit allen ihren Nebensteuern) abzuschaffen, dann sollten zumindest die Einkunftsarten:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

und aus den Einkünften aus Kapitalvermögen die Sozialversicherungsrenten

von der Einkommensbesteuerung ausgenommen werden. Bei den anderen Einkunftsarten müssen angemessene voll abzugsfähige Unternehmer-Arbeitsverhältnisse zugelassen werden. Außerdem sind durch entsprechende Freibe­träge Einkünfte aus zukunftssichernden Geldvermögen und Grundbesitz von Arbeitnehmern und Selbständigen freizustellen.

(Es ist übrigens durchaus der Überlegung wert, ob nicht die Sozialabgaben an die Stelle der Lohnsteuer treten sollten, nachdem aus unserer Sozialversicherung ein staatlich verordneter "Generationenvertrag" geworden ist. Handelt es sich nicht mehr um eine selbstverwaltete öffent­lich-rechtliche Versicherungseinrichtung, sondern um ein vom Staat reglementiertes "Amt", des­sen Regeln von der Regierung und vom Parlament aufgestellt und zu staatlich erwünschten und verordneten Leistungen für solche Bürger und Neubürger herangezogen werden, die nie Beiträge eingezahlt haben, dann handelt es sich bei den "Beiträgen" in Wirklichkeit um Steuern, und der Staat ist voll verantwortlicher Träger der Sozialeinrichtungen. Er ist in jedem Falle verpflichtet, Deckungslücken in den Haushalten der Sozialeinrichtungen aus eigenen Mitteln zu decken. Das unter Politikern beliebte Gerede über eine Senkung oder das „Einfrieren“ der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung ist unverantwortlich und hat keine Chance vor dem höchsten Deutschen Gericht zu bestehen.)

Verbrauchssteuern

In den beiden letzten Kapiteln wurde festgestellt:

Die direkten Steuern sind nicht geeignet, eine nach Maßgabe der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflich­tigen bemessene "Endbelastung" herzustellen. Alle vom Staat erhobenen direkten Steuern sind als Kostenbestand­teile der Betriebe in den Produkt-, sprich: in den Verbraucherprei­sen, wieder zu finden.
Die große Masse der Staatsbürger zahlt in den Preisen der Produkte die durchschnittliche Ein­kommensteuer aller Steuerpflichtigen. Der Beitrag jedes einzelnen ist, wie bei der Mehrwertsteuer, durch seinen persönlichen Ver­brauch begrenzt.

Da der Staat die Einkommensteuer im Grunde zu seiner Finanzierung nicht in der bisherigen Höhe braucht, ihre Wirkung auf die Wirtschaft durch die verdorbenen Preise negativ ist und weil der Staatsbürger im Ergebnis auch heute schon "Steuern auf seinen Verbrauch" zahlt (und zwar in Form der in den Verbraucherpreisen enthaltenen Anteile der direkten Steuern plus Mehrwert- bzw. Verbrauchssteuern), wäre es vernünftig, auf die direkten Steuern ganz oder in dem oben beschriebenen Umfang zu verzichten.

Der Staat würde damit die Rahmenbedingungen schaffen, um die Produktpreise zu senken, die Wirtschaft wieder konkurrenzfähig zu machen, die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, dem schwarzen Arbeitsmarkt den Boden zu entzie­hen, die Sozialversicherungssysteme zu sanieren und in- und ausländisches Kapital wieder ins Land (zurück) zu locken.

Die "Endbelastung" des Staatsbürgers würde ganz klar durchschaubar.

Der Staat finanziert sich im Wesentlichen nur noch über Verbrauchssteuern.

Die Staatsverschuldung

Die Preiselastizität in einer Marktwirtschaft hängt von Angebot und Nachfrage ab. Es ist daher anzunehmen, dass in einer rezessiven Konjunkturphase bei eintretender Kostenentlastung die Preise sehr schnell angepasst werden. Die Erhöhung der Staatsverschuldung hängt von der Ge­schwindigkeit dieser Anpassung ab.

Anpassung der Verbrauchssteuern

Der volle oder teilweise Wegfall der Einkommensteuer reißt ein spürbares temporäres Loch in die Staatsfinanzen. Der Einnahmenausfall kann nur teilweise durch Einsparungen z.B. bei den teuren kostenremanenten Finanzver­waltungen ausgeglichen werden. Auch die Länder- und Gemeindefi­nanzierung bedarf einer Neuregelung, da hier Steuereinnahmen wegfallen.

An einer angemessenen, teilweise auch nur vorübergehenden Erhöhung der wirtschaftsneutralen Mehrwertsteuer ist nicht vorbeizukommen.

Zur genauen Quantifizierung bedarf es einer gründlichen Untersuchung.
Der neue mittlere Steuersatz muss so gewählt werden, dass die Finanzierung des Staates bei stark gesenktem Etat auf insgesamt niedrigerer Basis der Verbraucherpreise sichergestellt ist.

Soziale Komponente

Die Mehrwertsteuer kann soziale Rücksichten nehmen. Obwohl dies die Steuerschätzung und die Abwicklung der Besteuerung wieder kompliziert, kann von unterschiedlichen Steuersätzen ausge­gangen werden.

Güter des täglichen Bedarfs können anders besteuert werden als z.B. Luxusgüter. Die Einstu­fung der Güter in sol­che Kategorien muss aber mit großer Vorsicht und Behutsamkeit vorgenom­men werden, da dies wiederum zu einem unerwünschten Eingriff der Steuerpolitik in die Wirt­schaft führen kann. Keinesfalls darf es zu einer Diskriminie­rung solcher Wirtschaftsbetriebe führen, die teure Güter für den gehobenen Bedarf herstellen. Es wäre nicht wün­schenswert, wenn diese In­dustrien einen neuen Grund hätten, abzuwandern.

Andere Güter, wie z.B. Mineralöl und Mineralölprodukte können mit besonderen Sätzen be­steuert werden, wenn dies zur Schonung der Umwelt beiträgt. Aber tut es dies wirklich? Auf kei­nen Fall darf es zu einem über dem Weltmarktpreis liegenden Energiepreis für die in Deutschland heimische Industrie führen. Warum sollte eine stark energieabhängige Industrie, wie z.B. die Che­mische In­dustrie, in Deutschland bleiben, wenn ihr überall sonst in der Welt die Energie billiger angeboten wird?

Der Verkehr mit Grundstücken muss nicht unbedingt mit 3,5% besteuert werden. Vielleicht sollte es ein Unter­schied sein, ob ein Grundstück zur Deckung des Eigenbedarfs erworben wird, oder ob es sich um eine Geldanlage oder gar eine Spekulation handelt.

Um auch in einem solchen System dem schwarzen Arbeitsmarkt den Boden zu entziehen, wäre es z.B. möglich, die reine Dienstleistung mit einem niedrigeren Satz oder überhaupt nicht zu besteuern. Damit wäre kompensie­rend berücksichtigt, dass die "offizielle" Dienstleistung auch mit Sozialabgaben belastet ist, die unter Umständen die positive Wirkung der Preisnormalisierung durch die Abschaffung der Einkommensteuer teilweise wieder aufheben würden. Der Schwarzar­beiter kostet eben keine Mehrwertsteuer, keine Einkommensteuer und auch keine Sozialab­gaben!




Privilegien

Alle auf dem System der Einkommensteuer beruhenden Steuervergünstigungen entfallen. Der Staat verzichtet auf die Investitions- und Wirtschaftssteuerung mit Hilfe der Einkommensteuer ganz oder beschränkt diese auf die ver­bleibenden Einkunftsarten.

Durch die Steuerfreiheit nicht zum Verbrauch bestimmter Einkommensteile der Masse der Bevöl­kerung gibt es einen allgemeinen Anreiz zum Sparen und zur Kapitalbildung für jedermann. Auch für Ausländer muss es wieder sehr interessant sein, in Deutschland zu investieren, wenn die aus­ländisches Kapital diskriminierende Einkom­mensbesteuerung wegfällt.

Natürlich sollte es der Staat auch unterlassen, unwirtschaftliche Betriebe zu subventionieren
(z.B. Landwirtschaft, Kohlebergbau, Werften). Aber wer sagt denn, dass die heute unwirtschaft­lich arbeitenden Be­triebe nicht bei Abschaffung der direkten Steuern, d.h. bei der "Entzerrung" ihrer Preise wieder wirtschaftlich er­folgreich sind?

Er sollte auch keine investitionshemmenden "Schutzgesetze" für bestimmte Bevölkerungsgrup­pen erlassen, die privates Kapital von Investitionen abhalten (z.B. die schon lange nicht mehr er­forder­lichen Mieterschutzgesetze in der derzeitigen Form).

Wenn der Staat bestimmte Investitionen, für die, aus welchen Gründen auch immer, privates Ka­pital nicht zur Verfügung steht, braucht, dann soll er mit Zustimmung des Parlaments eben selbst investieren.

Bundestag

Die Einnahmenerhöhung erfolgt nicht mehr, wie in der Vergangenheit, systemimmanent automa­tisch, sondern ist in Form von Erhöhungen von Steuersätzen oder in Form der Änderung der Ein­gruppierungen vom Parlament zu beschließen. Damit kehrt die Kontrolle der Exekutive in Sachen Staatsfinanzen wieder zum Parlament zurück, wo sie hingehört.

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