Alle reden von Telearbeit, aber was bedeutet dieser Begriff eigentlich? Was passiert da? Gibt es das auch in Deutschland? Wem nützt sie eigentlich, die Telearbeit? Diese Fragen und viele mehr versuche ich in meinem Skript zur Telearbeit zu beantworten, desweiteren sollen dir die Links helfen, dich auch an anderer Stelle über das Thema zu informieren oder aber auch nur den Einstieg dazu zu finden.
©Bernd Wiedemann
[ George Orwell: 1984 ]
©Bernd Wiedemann
Ende 1995 wurde das Wort ´Multimedia´ von der Jury der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) zum Wort des Jahres erklärt. Der Gebrauch dieses Begriffes erfuhr eine Steigerung von 500 Prozent (1) und ist Ausdruck der Dynamik, die die kommunikationstechnologische Entwicklung bzw. die gesellschaftliche Debatte darüber innehat.(2) Die Möglichkeiten, die die jüngsten Technologieentwicklungen auf dem Kommunikationssektor eröffnen, legen die Vermutung nahe, den Beginn einer neuen gesellschaftlichen Epoche zu markieren. So gab auch das Bundesministerium für Wirtschaft einen Bericht der Bundesregierung mit dem vielsagenden Titel: “Info 2000 - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft³(3) in Auftrag und unterstrich damit die grundlegende Bedeutung der multimedialen Entwicklung für Deutschlands Zukunft.
Die vorliegende Arbeit widmet sich den Organisationslösungen im Bereich der Arbeitsökonomie und greift sich von daher einen sehr speziellen Bereich innerhalb der fast undenkbar großen multimedialen Themenvielfalt heraus. Gleichwohl nimmt die Veränderung der Arbeitsstrukturen innerhalb einer Gesellschaft Einfluß auf eventuelle Reformen derselben(4), und so dürften die Betrachtungen zukünftiger multimedialer Arbeitsorganisationsformen eine gewichtige, grundlegende Rolle für die Diskussion über eine mögliche, neue Gesellschaft spielen. Nicht zuletzt dies, und die innerhalb Deutschlands noch sehr eingeschränkten Erfahrungen mit den ´neuen Arbeitsformen´ unterstreichen die Wichtigkeit sich beizeiten mit dem Thema ´Telearbeit´ auseinanderzusetzen.
Die vorliegende Arbeit ordnet zuvörderst die Telearbeit in die vielseitige Begriffswelt der ´Multimedia´- Thematik ein, um sie daraufhin selbst zu definieren. Auf diese Weise geklärt, in welchem Zusammenhang der Terminus ´Telearbeit´ innerhalb dieser Arbeit zu verstehen ist, wird deren historische Entwicklung in aller Kürze beschrieben, um hernach im zweiten Kapitel den derzeitigen teils theoretischen teils praxisbezogenen Erkenntnisstand über die Formen der Telearbeit, die ihr vorgegebenen Rahmenbedingungen innerhalb Deutschlands und schließlich -in Kapitel 3- ihre Auswirkungen im Hinblick auf die soziale, betriebs- und volkswirtschaftliche Situation darzulegen. Am Ende der Arbeit sollen die in der Literatur zu diesem Thema vorwiegend euphorisch dargestellten Aspekte(5) des Nutzen der Telearbeit anhand kritischer Betrachtungen relativiert worden sein, um abschließend zu einem Ergebnis zu kommen, welches die Vor- und Nachteile einer verbreiteten Einführung der Telearbeit innerhalb Deutschlands im Überblick veranschaulicht.
©Bernd Wiedemann
“´Multimedia´ ist kein Rundfunk [...] (d.h. Massenkommunikation) oder Telefon (d.h. Individualkommunikation)[...]³, grenzte der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Dr. Jürgen Rüttgers, den Begriff ein und erklärte der Presse am 2. Mai 1996 bei der Vorstellung der Eckwerte für ein Multimediagesetz des Bundes weiter: “Bei Multimedia handelt es sich um erweiterte Formen der interaktiven Individualkommunikation, vielfältige Übergangsformen zwischen Individual- und Massenkommunikation sowie um elektronische Pressedienste. Sie bedienen sich der neuen technischen Möglichkeiten der Telekommunikation und ermöglichen damit dem Nutzer den individuellen Zugriff auf Informationen bzw. den Abruf von Waren und Dienstleistungen.³(6) Durch die Verschmelzung getrennter Kommunikationstechniken und die Integration von gesprochener Sprache, Text, Audio, Video, Telekommunikation, Unterhaltungselektronik und Computertechnik verändern sich die Formen menschlicher und medialer Kommunikation weitreichend und führen zugleich zu ganz neuen Angebots- und Nutzungsformen. Der Mythos ´Multimedia´ findet darin seinen Ursprung, daß vieles möglich, alles denkbar und im Vergleich dazu bisher wenig Erfahrung mit dem ´Neuen´ gemacht werden konnte. Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Forschung, Wissenschaft und Bildung durch z.B. Online-Zugriffe auf Datenbanken(7), interaktive Angebote im Unterhaltungs- und Informationssektor durch Online-Spiele, Video on Demand und Teleservices wie Telebanking, Reservierungen und Teleshopping, um nur wenige zu nennen, werden ebenso erwartet bzw. sind zum Teil schon vorhanden wie Tele-Operating in der Medizin oder Tele- Cooperation und Office-Telecommuting in der Wirtschaft.(8)
Mit Office-Telecommuting, zu deutsch Telearbeit, wird nach Expertenmeinung die nächste Generation der Arbeitswelt geschaffen, wodurch die Verbindung von Beruf und Familie neue Perspektiven erhalten wird (Zeitsouveränität). Das ´Center for the New West´, ein Forschungsunternehmen in Denver/Colorado schätzt, das heute bereits sechs Millionen berufstätige Amerikaner multimediale Fernpendler sind.(9)
©Bernd Wiedemann
Telearbeit (Teleworking, Tele-Commuting) ist eine spezielle Form der Telekooperation (Tele-Cooperation). Bezeichnet die Telekooperation(10) die dezentrale Leistungserbringung durch Zusammenarbeit räumlich verteilter Personen ganz allgemein, so kennzeichnet Telearbeit speziell die Leistung eines Mitarbeiters, die vom betrieblichen Arbeitsort unabhängig ist, also in räumlicher Distanz zur Unternehmenszentrale, in der Nähe zum Wohnort des Mitarbeiters, und unter Einsatz von Kommunikations-, Informations- und Telekommunikationstechnologien entsteht.(11) “...Telearbeit [bedeutet infolgedessen] nicht nur bloße Fernarbeit, also Arbeiten von einer Betriebsstätte entfernt [...]. Es geht dabei gerade im Sinne moderner Kommunikationstechnik und deren Ausbau um die gleichzeitige kommunikationstechnische Verbindung zur eigentlichen Betriebsstätte. Entscheidend ist [...] also, daß die Möglichkeit eines Informationsaustausches mit einer zentralen Betriebsstätte besteht und hierdurch ein Fernarbeiten zumindest z.T. erst möglich oder wesentlich verbessert wird. Dabei stellen die Möglichkeiten einer kommunikationstechnischen Verbindung zu anderen Telemitarbeitern und zu Kunden weitere Verbesserungen dar, sind aber nicht absolute Voraussetzung.³(12)
©Bernd Wiedemann
Vorweg sollte an dieser Stelle eindeutig geklärt werden: Heimarbeit und Telekommunikation sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe mit verschiedenen Inhalten. Die traditionelle Heimarbeit stellt heute nur noch eine Randerscheinung in der Arbeitswelt dar. Die Tele(heim)arbeit entspricht nicht mehr unbedingt der traditionellen Heimarbeit. Der wesentliche Unterschied liegt in einem möglichen Arbeitnehmerstatus für die Heimarbeiter.(13)
Aufgekommen war dezentralisierte Arbeit in den Vereinigten Staaten als Tele-Commuting ( Tele- oder Fernpendeln) in Kalifornien mit dem Ölschock von 1973, der auf vielen Gebieten die Suche nach energiesparenden Alternativen zum Individualverkehr beschleunigte. Das Schwergewicht lag auf dem Begriff ´Pendeln´, das durch Telekommunikation ersetzt werden sollte, indem Mitarbeiter fallweise oder ausschließlich ihre Arbeit zu Hause mit Unterstützung von Terminal oder Mikrocomputer erledigten.(14) Seit Anfang der 80er Jahre liegen in den USA konkrete Erfahrungen mit Telearbeit im Bereich Banken, Versicherungen, Dienstleistungen allgemein, aber auch insbesondere aus dem Bereich der Informationstechnik vor. Bereits die ersten Telearbeitsprojekte realisierten Arbeitsplätze für Text- und Datenerfassung ebenso wie für qualifizierte Softwareentwicklung und führten aufgrund ihrer positiven Erfahrungen zu einer Ausweitung der Unternehmen, die Telearbeitsprojekte starteten. Heute ist die USA das Land mit den längsten und umfangreichsten Erfahrungen im Bereich der Telearbeit.(15)
In Deutschland starteten ebenfalls in den 80er Jahren erste Telearbeitsprojekte. Hier beschränkte man sich aber vorwiegend auf die reine Teleheimarbeit, die den Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, 100% ihrer Arbeitszeit zu Hause zu verbringen, und alle Kontakte über das Telefon oder andere Kommunikationswege abzuwickeln. Eine weitere Abweichung zu den US-amerikanischen Projekten stellte die Beschränkung auf einfach strukturierte Tätigkeiten wie Texterfassung dar. Die Festlegung auf die Teleheimarbeit als Projektarbeitsform und der damit verbundene, fast vollständige Verzicht auf Kontakte zum Unternehmen und zu Kollegen führte zu Motivations- und Unternehmensidentifikationsverlusten bei den Mitarbeitern und somit schließlich zum Scheitern der ersten Projekte. Hinzu kam die im Vergleich zu den USA noch unterentwickelte deutsche informations- und kommunikationstechnologische Infrastruktur, die rentable wirtschaftliche Ergebnisse der Projekte verhinderte.(16)
Heute wird die Telearbeit dagegen als flexible Arbeitsform verstanden. Dies resultiert daraus, daß innovative Managementkonzepte und flexible Organisations- und Arbeitszeitmodelle in den Unternehmen als neue Chance gesehen werden, und die Arbeitsform der reinen Teleheimarbeit in der Praxis faktisch so gut wie keine Anwendung mehr findet. Flankiert werden die wachsenden unternehmerischen Dezentralisierungsmaßnahmen derzeit durch die rasanten Entwicklungen der Informations- und Telekommunikationstechniken.
©Bernd Wiedemann
Während, wie oben bereits beschrieben, die Teleheimarbeit in den 80er Jahren das Erscheinungsbild der Telearbeit in Deutschland bestimmte, tritt heutzutage vor allem die alternierende Telearbeit in den Vordergrund und sorgt für positive Erfolge bei der Umsetzung von Projekten. Die Erkenntnis, daß sich für verschiedene Unternehmen und unterschiedliche Aufgabengebiete der Mitarbeiter ebenso alternative Telearbeits-Erscheinungsformen anbieten, hat sich durchgesetzt. Die derzeitigen ´Konzepte´ für die Telearbeit, also ihre Organisationsformen und ihre organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen, gilt es im folgenden zu veranschaulichen.
©Bernd Wiedemann
Die klassische Teleheimarbeit wurde schon vorgestellt, bei ihr verfügt der Mitarbeiter nicht über einen Arbeitsplatz im Betrieb, sondern arbeitet im allgemeinen an einem vernetzten Computer bzw. Telekommunikationssendegerät zu Hause.
Dieser Arbeitsform, die von Soziologen aufgrund der sozialen Isolation der Arbeiter sehr kritisch gesehen wird,(17) gegenüber steht die alternierende Telearbeit. Sie verknüpft die Vorteile der flexiblen Arbeitsortswahl mit den nötigen Kommunikations- und Kontaktbedürfnissen zu Kollegen und Vorgesetzten. Bei dieser sozusagen ´Teilzeit-Telearbeit´ arbeiten die Mitarbeiter teils zu Hause(18) teils in der Firma, wobei die Arbeitszeitaufteilung zwischen Büro- und Telearbeitsplatz, je nach Art der Arbeitsaufgabe und des Unternehmenskonzeptes, sehr flexibel gestaltet werden kann. Meist teilen sich hierbei mehrere Telearbeiter eines Unternehmens einen Büroarbeitsplatz, um so Kosteneinsparungen bezüglich der Büroflächen und -arbeitsplatzausstattung der jeweiligen Betriebe zu erwirken (Resource-Sharing).(19)
Eine gesondert zu betrachtende Variante der alternierenden Telearbeit stellt die mobile Telearbeit dar. Sie bietet sich primär für Außendienst- und Servicepersonal an. Mit transportabler Informations- und Kommunikationstechnik (Mobile Computing) ausgestattet, haben die Telearbeiter ihr Büro stets dabei und können sei es vom Hotelzimmer, im Auto oder auch sonst an jedem beliebigen Ort arbeiten. Der Zugriff auf das Netzwerk der Firma sorgt nicht nur für den Austausch von E-Mail, sondern auch z.B. für sofortige Bearbeitung der Kundenaufträge. Freier und effektiver Einsatz des Mitarbeiters durch seinen Betrieb, Kostenersparnisse durch das Entfallen der Fahrten ins Büro und die damit verbundene Umweltentlastung sind einige der Vorteile dieser Arbeitsform.
Die bisher aufgeführten Telearbeitsformen hatten eine zumindest zeitweise individuelle Tätigkeit zur Grundlage. Bei den nun folgenden Formen handelt es sich allesamt um durchweg kollektive Telearbeitsvarianten (Fernabzentren)(20), also um Arbeitsverrichtungen mit der permanenten Möglichkeit zu sozialen Kontakten. Eine Erscheinungsform dieser sogenannten Fernabzentren verkörpern die Satellitenbüros bzw. Bürgerämter(21). Sie sind dezentrale Arbeits- oder Betriebsstätten -per Datenleitung mit der Zentrale verbunden, die ein Unternehmen für mehrere Mitarbeiter in Wohnortnähe einrichtet und betreibt. Vergleichbar sind sie mit Filialen oder Niederlassungen eines Unternehmens, wobei der grundlegende Unterschied hierzu in der Frage nach den Standortfaktoren zu suchen ist. Während für Filialen Absatz- oder Beschaffungsmärkte für die Auswahl des Standortes entscheidend zum Tragen kommen, sind es bei Satellitenbüros ganz gezielt die Wohnregionen der Mitarbeiter, die den entsprechenden Standort beeinflussen. Zuvörderst bei Raumproblemen (z.B. in teuren Citylagen) bieten Satellitenbüros eine kostengünstige Lösung.
Noch kostengünstiger, allerdings bezüglich der Datensicherheit problematisch, sind Nachbarschaftsbüros. Wie die Satellitenbüros liegen sie ebenfalls in den Wohnregionen der Mitarbeiter, sind aber im Unterschied dazu heterogene Fernabzentren, d.h. sie werden nicht von einem Unternehmen allein betrieben, sondern bestehen aus einer Kooperation von mehreren Betrieben. Die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur erfordert jedoch weitreichende Vereinbarungen und Regelungen in bezug auf Organisation, Datenschutz und -sicherheit. Telearbeitskonzepte in dieser Form sind daher weitgehend nur aus Pilotprojekten bekannt, insbesondere in den skandinavischen Ländern.
Da der Begriff Telearbeit verschiedene Formen des vernetzten Arbeitens in sich vereint, werden nun am Ende dieses Kapitels in aller Kürze noch weitere, weniger die Modi des Arbeitens, als vielmehr betriebliche Organisationsaspekte betreffende Varianten vorgestellt. Telearbeit als Dienstleistung wird von sogenannten Telecentern oder Computels angeboten. Computels sind Büroeinheiten, die mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet sind. Die Nutzung dieser technischen und räumlichen Infrastrukturen wird dabei von einem privaten Dienstleistungsunternehmen oder einer öffentlichen Organisation anderen Unternehmen angeboten, denen dadurch ein Verzicht auf aufwendige und kostenintensive Ausstattung und Vernetzung der Telearbeiter möglich wird. Daneben bieten Telecenter als Teleservicecenter auch eigene Dienste an, wie z.B. Schreib- und Sekretariatsdienste, Auftragsbearbeitung, Buchhaltung u.a., die von Unternehmen als Outsourcing benutzt werden können. Teleservicecenter sind somit die einzige Form der bisher aufgeführten unternehmerischen Arbeitsorganisationsverschiebung in Richtung Telearbeit, die eine konkrete Reduzierung des Stammpersonals eines Betriebes zur Folge haben.
Als Sonderform eines Unternehmens, das sich von seiner gesamten Organisationsweise auf den Online-Bereich ausgerichtet hat, sei an dieser Stelle auch noch das virtuelle Unternehmen(22) genannt, das als sehr flexible Firma, mit nur wenigen Angestellten und vielen Subunternehmern, als ein ´Unternehmen im Netz´ auch nur dort ansässig ist.
Abschließend werden hier nun die einzelnen Formen der Telearbeit, in ihren vielfältigen Variationen nochmals in der gedrängten Form eines Schaubildes aufgezeigt:
-Siehe Schaubild 1: Differenzierungen der Telearbeitsformen-
“Der Begriff Telearbeit umfaßt insgesamt Tätigkeiten, die durch Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt und räumlich entfernt vom Standort des Arbeits- oder Auftraggebers durchgeführt werden. Der Austausch der Arbeitsaufträge oder die Übermittlung der Arbeitsergebnisse (oder beide Wege des Datenaustausches) erfolgen dabei über Telekommunikationsnetze.³(23) Nachdem die Organisationsformen der Telearbeit vorgestellt wurden, stellt sich nun die Frage, welche Rahmenbedingungen in Deutschland für die wirtschaftliche Ausgestaltung dieser Arbeitsform vorzufinden sind.
©Bernd Wiedemann
Die ´Initiative Telearbeit der Bundesregierung´ des Bundesministeriums für Wirtschaft rechnet für Deutschland mit einem Potential von “etwa 5 - 10% der heute rund 35 Millionen Arbeitsplätze³ und stellt demgegenüber fest, “...daß Deutschland in der Nutzung der Möglichkeit der Telearbeit gegenüber anderen Staaten (z.B. USA, Großbritannien, Frankreich) zurückliegt³.(24) Sonach wird die Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen zur Einführung von Telearbeit unerläßlich.
©Bernd Wiedemann
Telearbeit erfordert die organisatorische Umgestaltung eines Unternehmens. Aufgaben und Arbeitsprozesse müssen weitgehend autonomisiert werden, die Schnittstellen (betreffend der Kommunikation und Zusammenarbeit) zwischen Telearbeiter und Unternehmen, sowie deren Aufgabenverteilung müssen genau organisiert sein, und nicht zuletzt die betriebliche Führungs- und Kontrollstrategie muß meist grundlegend von einer subjektiven verhaltens - und anwesenheitsorientierten Kontrolle hin zu einer objektiven ziel- und ergebnisorientierten Führungskultur transformiert werden (Management by Objectives).(25)
Gerade der zuletzt angesprochene Führungstilwandel bedarf eines innovativen Managements, das der in Deutschland noch weitverbreiteten hierarchischen Unternehmensorganisation mit strengen Befugnis- und Machtstrukturen reziprok gegenübersteht, und aufgrund dessen die Einführung von Telearbeit lähmt.(26)
Ein weiterer sehr gewichtiger Grund für die zurückhaltende Einstellung der Unternehmen gegenüber der Telearbeit ist die Ansicht der Führungskraft keine geeigneten Aufgaben dafür zu haben - immerhin haben sich so, laut einer Untersuchung der technischen Hochschule Darmstadt (Prof. Rüttinger), 26 Prozent der befragten Unternehmer geäußert.(27) Hier könnte allerdings bei entsprechender Organisation in vielfacher Weise Abhilfe geschaffen werden, denn die Aufgabenbereiche, die in Telearbeit bewältigt werden können, sind, wie man aus dem folgenden ersehen kann, vielgestaltig. Für die Implikation von Telearbeit in ein Unternehmen gilt:
- Je höher der Autonomiegrad (i.S. einer geringen Erfordernis an spontanen Kontakten und permanenter Anwesenheit),
- je geringer die Notwendigkeit zum Rückgriff auf umfangreiche schriftliche Unterlagen und zentrale Dokumentationsbestände,
- je mehr dispositativer und kreativer die Tätigkeit,
- und je größer die Möglichkeit zu ergebnisorientierter Bewertung ist,
desto geeigneter ist die Tätigkeit für irgendeine der Telearbeitsformen.(28)
Die Frage der Wirtschaftlichkeit von Telearbeit muß in diesem Zusammenhang ebenfalls gestellt werden. Während bei den Kostenfaktoren(29) nur bedingt Unterschiede im internationalen Vergleich bzw. im Vergleich zu adäquaten Büroarbeitsplätzen desselben Unternehmens zu finden sind, werden die in Deutschland vergleichsweise hohen Telefonkommunikationskosten als “ungünstig hoch³(30) empfunden und werden als Mitverursacher des zögerlichen Verhaltens bei der Entwicklung von Telearbeitsplätzen betrachtet.
©Bernd Wiedemann
Die technische Basisausstattung eines Telearbeitsplatzes umfaßt folgende Komponenten:
- Informationstechnik mit entsprechender Hardware und Anwendungssoftware
- Telekommunikationstechnik mit der Möglichkeit zur Sprach- und Datenkommunikation
- Telekommunikationsanschluß, d.h. analoges Fernsprechnetz, ISDN oder spezielle Datenübertragungsdienste (z.B. Datex-P, Standardfestverbindungen, Datendirektverbindungen).
Zur bewährten Grundausstattung der Telearbeitsplätze gehören mittlerweile die multifunktionalen PCs, die die notwendigen Kommunikationsdienste wie E-Mail, PC-Fax und ISDN-Anschluß unterstützen, und deren technische Entwicklung für immer kostengünstigere und dabei leistungsfähigere Lösungen sorgt. Für mobile Einsätze des Telearbeiters stehen Geräte des ´Mobile Computing´ zur Verfügung, wie z.B. Laptop oder Notebook. Für die Ausstattung technisch anspruchsvollerer Tätigkeiten (Software- oder CAD-Entwicklung) werden meist teurere Workstations benötigt, die unter Umständen die Wirtschaftlichkeit der Telearbeit in diesem Zusammenhang in Frage stellen können. Welche Software auf den PCs der Mitarbeiter zur Verfügung stehen soll, hängt im Grunde von den Aufgaben ab, die der Telearbeiter zu erledigen hat. Zur Basisausstattung können gehören: Integrierte Programmpakete für die Bürokommunikation, sowie Filetransfer-, Electronic Mail-, Telefax-, Remote-Access(32)- und Remote-Control(33)-Software. Weitere Kommunikationlösungen, die sehr hilfreich zur Überwindung der Isolations- und Motivationsprobleme, die die ´große Gefahr´ der Telearbeit verkörpern, eingesetzt werden können, sind: Voice-Mail-Systeme, Video- und Computer-Conferencing, sowie Joint-Working, Groupware- und Workflow-Systeme, um nur einige zu nennen.
Für den Telekommunikationsanschluß gilt, daß sich bei der Notwendigkeit von langen Verbindungszeiten gegenüber den klassischen Datendirektverbindungen die deutlich kostengünstigeren, digitalen Standardfestverbindungen durchsetzen. Für die weitaus verbreiteteren Fälle, also die die kürzere Verbindungszeiten benötigen, haben die ISDN-Telekommunikationsanlagen besondere Bedeutung. Sie bieten vielfältige Vernetzungsmöglichkeiten an, die, sei es intern im Unternehmen (Inhouse), oder aber auch über das öffentliche ISDN-Netz, die Mitarbeiter und Telearbeiter eines Unternehmen verbinden können.
Durch die flächendeckende Versorgung mit ISDN, LAN- und Intranet-Strukturen in den Unternehmen gehören die Telearbeit verneinenden Argumente der Wirtschaft, die mangelnde Kompatibilität, fehlende Standards, Engpässe beim Netzzugang oder Wartungsprobleme zum Inhalt hatten, der Vergangenheit an.(34) Daher stehen aus technischer Sicht, selbst unter Berücksichtigung der Datensicherheit(35) -auch dafür werden ausreichend technische Lösungsmöglichkeiten geboten, der Einführung von Telearbeit in Deutschland keine nennenswerten Hemmnisse im Weg. “Bei der Beurteilung der Übertragungstechnologie im Kontext zum Telearbeitsplatz ist als größtes Hindernis die Tatsache zu nennen, daß die Telekom das Netz- und Telefondienst-Monopol innehatte. Erst mit der Liberalisierung und dem dadurch möglichen Wettbewerb können sich neue, innovative Lösungen auf dem Markt durchsetzen, wie die Entwicklung bei den Komponenten Hard- und Software gezeigt haben. [... Es] muß betont werden, daß [-wie oben bereits erwähnt-] im Vergleich mit den anderen Industrieländern in Deutschland die Kommunikationskosten sehr hoch sind und damit die Einrichtung von Telearbeitsplätzen stark erschwert wird.³(36)
©Bernd Wiedemann
Vorab sei speziell zu diesem Unterkapitel gesagt, daß eine umfassende Darstellung aller rechtlichen Grundlagen, die die Telearbeit betreffen, an dieser Stelle nicht erbracht werden kann. Vielmehr gibt der Rahmen einer solchen Arbeit eine Beschränkung auf wesentliche, geltende Regelungen bzw. ihre Abwesenheit vor, da die zu behandelnden Themen von Aufwandserstattungen über Entgeltgestaltung und Mehrarbeit bis zum Zugangsrecht des Arbeitgebers, um nur wenige zu nennen, zu mannigfaltig sind.
Obwohl die Bundesregierung, die Wirtschaft, die Gewerkschaften und die Wissenschaft (u.a. der Rat für Forschung, Technologie und Innovation) die bestehenden, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen noch als ausreichend empfinden, bedürfen doch einzelne Rechtsfragen einer Klärung. “Dies betrifft u.a. die Bestimmung des rechtlichen Status der Personen, die Telearbeit ausüben, Weisungs- und Kontrollrechte, Haftungsfragen sowie Zugangsrechte des Arbeitgebers, des Betriebs- bzw. Personalrates sowie von Gewerkschaftsvertretern und Aufsichtsbeamten zum Telearbeitsplatz.³(38) Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung überprüft derzeit im Rahmen der bei ihm eingerichteten Arbeitsgruppe ´Arbeitsrecht´ des Petersberg-Kreises die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen um Rechtsunsicherheiten beiseite zu räumen.(39)
Zu den oben als klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfragen folgen nun einige Anmerkungen(40):
DER RECHTLICHE STATUS DES TELEARBEITERS
Vier Arten der Telearbeit können auftreten und müssen daher arbeitsrechtlich unterschieden werden:
- der Telearbeiter als Arbeitnehmer,
- der Heimarbeiter,
- der Telearbeiter als arbeitnehmerähnliche Person
- und schließlich der Telearbeiter als Selbständiger.(41)
Aus der Definition des §84 Abs.1 Satz 2 HGB (Handelsgesetzbuch), “[s]elbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann³, entwickelte das Bundesarbeitsgericht(42) (BAG) einen Kriterienkatalog, um zwischen selbständigen und unselbständigen Arbeitsverhältnissen zu unterscheiden. So ergibt sich für den Status des Telearbeiters, daß er nur anhand der tatsächlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses im Einzelfall ermittelt werden kann. Entscheidend dabei ist der allgemein so benannte Grad der vertraglich gestalteten, persönlichen Abhängigkeit.(43)
“Zu den Abgrenzungskriterien gehören:
- Weisungsgebundenheit des Dienstverpflichteten
- Fremdbestimmtheit des Orts der Arbeitsleistung
- Fremdbestimmtheit der Zeit der Arbeitsleistung
- Einbeziehung in eine fremde Arbeitsorganisation
- Zumindest überwiegende Inanspruchnahme der Arbeitskraft
- Pflicht zu regelmäßiger Berichterstattung
- Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall
- Art der Vergütung
- Bezeichnung des Rechtsverhältnisses.³(44)
Um aus diesen Kriterien auf eine nichtselbständige Tätigkeit zu schließen bedarf es nach der Interpretation des BAG(45) einer Gesamtschau der Tätigkeit, innerhalb derer die persönliche Abhängigkeit gegenüber der Selbständigkeit zu überwiegen hat. Dabei erweist sich das Kriterium der Weisungsgebundenheit als das weittragendste. So sind solche Telearbeiter unweigerlich als Arbeitnehmer einzustufen, deren technische Verbindung die Weisungserteilung möglich macht und eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers bewerkstelligt.(46)
Die wirtschaftliche Abhängigkeit des Telearbeiters von seinem Auftraggeber ist zudem ein wichtiger Faktor für die Bestimmung seines Status. Ist der Telearbeiter weder persönlich noch wirtschaftlich absolut von einem einzigen Unternehmen abhängig, wird er als echter Selbständiger betrachtet, womit er allein das Existenz- und Unternehmensrisiko trägt. Liegt eine wirtschaftliche Abhängigkeit vor, so entscheidet die Art der Tätigkeit über die Klassifizierung der Telearbeiter. Bei einfachen Angestelltentätigkeiten gelten sie als Heimarbeiter bzw. diesen gleichgestellt, gehen allerdings ihre Tätigkeiten darüber hinaus, im Sinne einer höher qualifizierten Beschäftigung, findet das Heimarbeitsgesetz (HAG) keine Anwendung mehr. Dieser Kreis der Telearbeiter zählt demgemäß zu den freien Mitarbeitern, die als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Die Unterscheidung zwischen Heimarbeiter und arbeitnehmerähnlichen Personen ist maßgeblich für den arbeitsrechtlichen Schutz, den diese genießen. Während erstere einen geringeren Schutz als Arbeitnehmer haben, werden die freien Mitarbeiter arbeitsrechtlich wie Selbständige behandelt, das meint, sie sind überhaupt nicht geschützt.(47)
Aus diesen Ausführungen läßt sich folglich ableiten, daß in vielen Fällen, selbst bei anderslautenden Arbeitnehmerstatusbezeichnungen innerhalb einer vertraglichen Gestaltung bezüglich des Verhältnisses vom Telearbeitenden zum auftraggebenden Unternehmen, der Telearbeiter derzeit immer dann vor Gericht den Arbeitnehmerstatus zugesprochen bekommen wird, wenn er:
- ausschließlich für das eine Unternehmen arbeitet (wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber),
- und/oder eine telekommunikationstechnische Anbindung an den Großrechner des Betriebes vorhanden ist (dies kann als Indiz für die jederzeitige Einflußmöglichkeit von Unternehmerseite gesehen werden).
Es kann also verallgemeinernd gesagt werden, daß mit der Zunahme an Telearbeitsplätzen in Deutschland nach momentanem Arbeitsrecht keine direkte Aushöhlung des Arbeitnehmerstatus zu erwarten ist. Dies bedeutet allerdings auch, daß aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Telearbeit mehrheitlich nicht zur Senkung der Lohnnebenkosten beiträgt, sofern die verteilten Aufgaben nicht so organisiert werden, daß sie die Art und Weise einer Auftragserledigung durch ´freie Mitarbeiter´ nach den geltenden Gesetzen rechtlich einwandfrei gestalten.
WEISUNGS- UND KONTROLLRECHTE
Hierbei gelten für den Telearbeitenden wie für den betrieblichen Arbeitnehmer die gleichen Bestimmungen, die aufgrund des Arbeitsvertrages festgelegt sind.(48) Bezüglich der Kontrollrechte ist bei allen Instrumentarien darauf zu achten, daß deren Ziel -nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit- allein die Überprüfung des betrieblichen Verhaltens und der betriebsbezogenen Leistung sein darf.
Die in diesem Zusammenhang vieldiskutierte Frage, wie die Leistung des Telearbeiters zu erfassen und zu messen sei, aber auch wie dessen geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist, stellt weniger ein rechtliches als ein personalpolitisches Problem dar.(49)
Letztlich ist auch der Telearbeitsplatz -im Sinne eines erweiterten betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsgesetzes- Teil des Betriebes und fällt insoweit unter den räumlichen Geltungsbereich wie auch der Telearbeiter selbst in den persönlichen Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fällt.(50)
HAFTUNGSFRAGEN
Zuletzt genanntes läßt sich auch auf die Frage der Haftung übertragen, nur daß durch die telearbeitsspezifische Auslagerung der Arbeit hin zu betriebsexternen Räumlichkeiten Ergänzungen hilfreich sein können, um eventuellen Unsicherheiten der betroffenen Arbeitnehmer entgegenzuwirken. Diese Erweiterungen eines ´normalen´ Arbeitsvertrages betreffen die Schäden an den Arbeitsmitteln durch den Telearbeiter und Dritte sowie die Schäden, die Dritte in Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte erleiden.
Tatsächlich jedoch sind sie nicht nötig. Das Bundesarbeitsgericht entwickelte Grundsätze zur Haftungsbeschränkung, die für all diejenigen Schäden gelten, die der Arbeitnehmer -also auch der Telearbeiter- dem Arbeitgeber bei allen durch den Betrieb veranlaßten und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleisteten Arbeiten verursacht. In vollem Umfang haftet der Arbeitnehmer demnach nur bei grober Fahrlässigkeit, bei sogenannter normaler Fahrlässigkeit werden die Kosten geteilt, und bei leichter Fahrlässigkeit trägt ausschließlich der Arbeitgeber die Kosten.(51)
ZUGANGSRECHTE DES ARBEITGEBERS, DES BETRIEBS- BZW. PERSONALRATES SOWIE VON GEWERKSCHAFTSVERTRETERN UND AUFSICHTSBEAMTEN ZUM TELEARBEITSPLATZ
Das Grundproblem für den Arbeitgeber, dessen Vertreter sowie für die Arbeitnehmervertreter und die staatlichen Aufsichtsbeamten im Zusammenhang mit dem Zutrittsrecht zur Arbeitsstätte des Telearbeiters(52) ist dergestalt, daß laut Art. 13 GG (Grundgesetz) Abs. 1 die Wohnung als unverletzlich gilt. Dies besagt letztlich in diesem Zusammenhang, daß die bezeichnete Personengruppe ohne besonderen Grund(53) keine Zutrittsrechte für die in der eigenen Wohnung des Telearbeiters befindliche Arbeitsstätte geltend machen kann. Aufgrund der strengen Auflagen für den Hersteller im Rahmen der Gerätesicherheit als auch der Tatsache, daß andere Betriebsangehörige durch den Telearbeiter nicht gefährdet werden können, kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß vom Telearbeitsplatz keine Gefährdung im Sinne eines besonderen Grundes ausgeht.(54) Die Frage nach der Sicherheit des Telearbeiters selbst beantwortet sich mit einem Verweis auf seine Selbstverantwortung, die er ja auch für den von ihm benutzten privaten Fernsehapparat übernimmt. Diesem Rechtsverständnis folgend kann also auch für die Arbeitgeber- bzw. die Arbeitnehmervertreter davon ausgegangen werden, daß sie kein Zutrittsrecht ohne Einwilligung des Telearbeiters zu dessen Heimarbeitsstätte haben. Es kann dementsprechend nicht davon ausgegangen werden, daß ein Telearbeiter mit seiner Einwilligung zur Errichtung eines Telearbeitsplatzes, auf Kosten des Betriebes, sozusagen als Korrelat hierfür seine Zustimmung zum Zutritt für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gegeben hat.(55)
Im Zweifel hat das vom Grundgesetz garantierte Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung Vorrang. Daraus folgt aber auch, daß für den Arbeitgeber, abgesehen von seiner Belehrungs- und Hinweispflicht auf arbeitsschutzrechtliche und ergonomische Bestimmungen, keine Verpflichtung besteht, die Einhaltung etwaiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen zu kontrollieren und sicherzustellen.
Infolge dieser eindeutigen, gesetzlichen Regelung sind Zutrittsrechte für die Heimarbeitsstätte des Telearbeiters, mit der meist vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung, nur in gegenseitigem Einvernehmen zu realisieren und bedürfen somit dem Vertrauen des Arbeitgebers bzw. der anderen oben bereits genannten Personengruppen auf die Bereitschaft des entsprechenden Telearbeiter den Zutrittswünschen nachzukommen.
©Bernd Wiedemann
Die Telearbeit wirkt in verschiedene Richtungen, diese wiederum lassen sich grob auf drei Gruppen kanalisieren: die Gesellschaft, die Betriebe und die Volkswirtschaft. Mit dieser Unterteilung der Auswirkungen auf die drei Gruppen ist die Basis für eine interessensspezifische Beurteilung der Telearbeit wie folgt gelegt:
Erste behandelt die möglichen bzw. erwarteten Veränderungen und die neuen Anforderungen bezüglich der Arbeitnehmerschaft, ihres persönlichen Umfeldes (Familie) sowie der Arbeitnehmervertreter. Die Betrachtung der zweiten Gruppe, der Betriebe und Unternehmer, greift die Fragen nach dem unternehmerischen Nutzen, also der vor- und nachteiligen Auswirkungen auf die betriebswirtschaftlichen Ziele, auf. Und schließlich nicht zuletzt vereint die dritte Gruppe all die Effekte der Telearbeit, die eine volkswirtschaftliche Dimension einnehmen, und in deren Zusammenhang im Hinblick auf die öffentliche Diskussion der Telearbeit die geläufigsten hehren Argumente der Telearbeitbefürworter genannt werden.
©Bernd Wiedemann
Die individuellen Lebensentwürfe und sozialen Beziehungen des einzelnen in der heutigen Industriegesellschaft werden in starkem Maße von dem Umstand geprägt, wo man Erwerbstätigkeit findet bzw. gefunden hat. Ein Großteil der Menschen, die auf Erwerbstätigkeit zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes angewiesen sind, entwickeln dort ihre Lebensperspektive, wo sie auch arbeiten können, obwohl viele umgekehrt dort gern arbeiten würden, wo sie auch leben möchten.(56) Hier könnte Telearbeit mit der Möglichkeit zur Verlagerung von Arbeitsplätzen in beliebige Regionen Abhilfe schaffen. Und so stellt gerade diese Flexibilität der neuen Arbeitsweise einen gewichtigen Vorteil gegenüber herkömmlicher, industriezeitaltlicher Arbeit dar, da sich Beruf und Privatleben besser vereinen lassen. Auch bezüglich der Arbeitszeiten ergeben sich neue, freiere Wahlmöglichkeiten, die es dem Telearbeiter erlauben, nicht mehr nach sturen Büroarbeitszeiten seiner Beschäftigung nachzugehen, sondern seine persönliche Zeiteinteilung nach eigenem Tagesrhythmus und seiner individuellen Leistungskurve flexibel zu gestalten. Natürlich stehen diesen ´Freiheiten´ die Probleme verschiedenster, neuer Ansprüche an den Arbeitnehmer gegenüber: Freie Arbeitszeiteinteilung erfordert eben auch eine vermehrte Selbstdisziplin; die Zusammenlegung von Arbeits- und Wohnstätte ermöglicht zwar im richtigen Moment Zeit für Familienleben und Partnerschaft zu haben, bedarf aber auch neuen ´Familienvereinbarungen´. Regelungen müssen gefunden werden, z.B. in bezug auf die Ansprechbarkeit des Telearbeiters für seine Familie, die vor allem für die Kinder einen enormen Lernprozeß und einen gesteigerten Organisationsaufwand für den Arbeitnehmer, aber auch dessen Partner bedeuten.(57) Nicht zu vergessen sind die Gefahren der sozialen Isolation, die durch neue Kontakte in Wohnortnähe wie Vereine, Nachbarn aufgefangen werden können, aber unter Umständen eine Umgestaltung des Bekanntenkreises erzwingen. Desweiteren führt der Mangel an oder die Reduzierung der informellen Kontakte/n, z.B. das Gespräch in der Firmenkantine dazu, daß sich der Telearbeiter nicht mehr mit seinem Unternehmen identifiziert oder aber den Bezug zu seinen Mitarbeitern verliert. Hier bedarf es zum einen der gezielten Anwendung von technischen Kommunikationsmitteln wie E-Mail oder ähnliches seitens des Telearbeiters und seiner Kollegen, um mit den jeweils anderen Firmenangehörigen in persönlichem Kontakt zu bleiben. Zum anderen hat sich die Mischform der alternierenden Telearbeit als besonders erfolgreich bewährt, Integrationsverlusten durch zeitweise Anwesenheit in der Firma vorzubeugen. Auch für die Befürchtung der mangelnden Karrierechancen, die sich auf die häufige Abwesenheit des Telearbeiters von der Betriebsstätte seines Unternehmens begründen kann, bieten sich Problemlösungen an, die sich dergestalt zeigen, daß bereits in den betrieblichen Arbeitsverträgen(58) für die Telearbeiter Chancengleichheit gegenüber den betriebsinternen Arbeitern verankert werden. Dies setzt natürlich voraus, daß ein innerbetrieblicher Umdenkungsprozeß hinsichtlich der Bewertung der Mitarbeiter von der puren persönlichen Anwesenheit hin zu tatsächlich erbrachter Leistung in Gang gesetzt worden ist.(59)
Für drei spezielle gesellschaftliche Gruppen erweist sich die Telearbeit als außerordentlich attraktiv im Sinne der Möglichkeit trotz ihrer besonderen Lebenslage einer Erwerbstätigkeit nachzugehen: “Personen, die [Kinder oder sonstige] Familienangehörige zu pflegen bzw. zu versorgen haben. [...Desweiteren] Behinderte, vor allem für die Behinderten, die zu Hause über spezielle Einrichtungen verfügen, die für sie wichtig sind und am Arbeitsplatz nicht aufgestellt werden können oder für die [..., die nicht in der Lage sind zu einem externen Arbeitsplatz zu gelangen, und schließlich die] dritte gesellschaftliche Gruppe [...der] Strafgefangenen, die durch Telearbeit die Möglichkeit zur Resozialisierung und Qualifizierung erhalten.³(60) Doch gerade für diese Gruppen können die Negativfolgen, wie die soziale Isolation und die eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen, besondere Wirkung entfalten und führen dadurch unter Umständen die möglichen Chancen dieses Personenkreises durch die Telearbeit ad absurdum.
Kritische Betrachtung im Hinblick auf die sozialen Auswirkungen der Telearbeit verdient ebenso die drohende Gefahr der Entmachtung der Betriebsräte bzw. der Gewerkschaften durch eine nicht auszuschließende Verlagerung der Rechtsform der Arbeitsverhältnisse von der Festanstellung hin zu ergebnisorientierten Arbeitsformen, wie Werkverträgen oder bedarfsbezogener Beschäftigung von freien Mitarbeitern. Hier könnte sich ein Kräfteungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen entwickeln, das für gravierende Veränderungen hinsichtlich der sozialen Sicherheit und des Wohlstandes sowie der Arbeitsschutzbestimmungen innerhalb Deutschlands sorgen würde.
©Bernd Wiedemann
Die Wirtschaftlichkeit (Produktivität) eines Unternehmens errechnet sich -ganz allgemein ausgedrückt- aus dem Verhältnis von Faktorertrag (Output) zur Faktoreinsatzmenge (Input). Betrachtet man die Telearbeit, stehen demnach seitens des Inputs den Einsparungsmöglichkeiten im Bereich Personal und Büroraum die Mehrkosten durch einmalige Investitionen und laufende Ausgaben gegenüber, während bezüglich des Outputs vor allem die Effizienzsteigerungen beim Faktor Arbeit den Negativauslastungen des Faktor Kapitals (z.B. technische Ausstattung) entgegenstehen.
Die einzelnen Größen, die die betriebliche Produktivitätsrechnung beeinflussen, sind in den Schaubildern 2 und 3 aufgeführt und werden im folgenden näher erklärt:
Die Telearbeit bringt den Unternehmen neben den Kosten, verursacht durch hohe einmalige Investitionen, wie z.B. die Anschaffung der Hardware, die Ausstattung mit geeigneter Software sowie die Kosten für die Umstrukturierungsprozesse, erhöhte Planungs- Organisations- und Kontrollaufwendungen, auch Kostenreduzierungen mit sich. Diese lassen sich in qualitative und quantitative Größen aufteilen, wobei zuerst genannte sich vor allem in Form von Produktionssteigerungen und Qualitätsverbesserungen ausdrückt. Die quantitative Kostenersparnis äußert sich vorwiegend in der Reduzierung des festbeschäftigten, betrieblichen Personals, da durch Telearbeit zum einen -wie bereits in Kapitel 2.2. dieser Arbeit erwähnt- bedingt Arbeitsverhältnisse aufgeweicht werden können oder aber zum anderen weniger festes, betriebliches Personal benötigt wird, weil Produktionsspitzen durch freie Mitarbeiter ausgeglichen werden können. Weitere kostensenkende Faktoren sind Einsparungen im Bereich der Raumkosten ebenso wie direkte oder indirekte Gehaltskürzungen fußend auf Zuschußeinsparungen in den Bereichen Essen- und Fahrtkostenerstattung als auch Beschäftigungen unter Ausnutzung von Tarifgefällen, um nur einige zu nennen. Die bereits erwähnten hohen Investitionen in die technische Ausstattung werden desweiteren gerade in Deutschland gesteigert durch die im internationalen Vergleich doch relativ überteuerten Telekommunikationskosten(61). Einer besser ausgenutzten betrieblichen Datenverarbeitung (DV) durch einen über den ganzen Tag verteilten, möglichen Einsatz der Telearbeiter steht auf der anderen Seite die geringe Hardwareauslastung eines Telearbeitsplatzes durch nur einen Beschäftigten bei alternierender Telearbeit oder Teleheimarbeit gegenüber.
Kostenanalytisch betrachtet kann gesagt werden, daß die Mehrausgaben, die die Telearbeit verursacht, mögliche Einsparungen überwiegen, zieht man dann noch die Gefahren, die sich aus der mangelnden Datensicherheit ergeben in Betracht, gibt es in dieser Hinsicht keinen Grund Telearbeit einzuführen.
-Siehe Schaubild 2: Betriebliche Kosten-Faktoren der Telearbeit (62)-
-Siehe Schaubild 3: Betriebliche Nutzen-Faktoren der Telearbeit (63-67)-
Telearbeit rechnet sich erst dann, wenn man die Arbeitnehmerseite betrachtet: Hier haben die in der Praxis gemachten Erfahrungen gezeigt, “[...]daß die Zusatzkosten der doppelten Arbeitsplatzausstattung (zu Hause und in der Zentrale) und die Leitungskosten erheblich von dem Produktivitätszuwachs der Telearbeiter (i.d.R. 20 % bis 50 %) überkompensiert werden³(68). Diese Produktivitätssteigerung seitens der beschäftigten Telearbeiter hat neben einer effizienteren Arbeitsorganisation und einer erhöhten Arbeitsintensität auch sozialpolitisch fragwürdige Ursachen in bezug auf die unentgeltliche Ausdehnung der Arbeitszeit:
- Da durch den leistungsbezogenen, neuen Führungsstil lediglich das Erreichen der Vorgaben kontrolliert wird, ist es durchaus wahrscheinlich, daß viele Telearbeiter weniger ihrer tatsächlich geleisteten Arbeitszeit verrechnen um einen besseren Eindruck zu hinterlassen.(69)
- Kurzzeitige Arbeiten, wie das Abrufen von E-Mails, werden nicht als Arbeitszeit festgehalten um nicht als kleinlich zu gelten.(70)
- Oft wird im Krankheitsfalle ´ein wenig gearbeitet´, da sich der Telearbeiter zwar nicht gut genug fühlen würde, ins Büro zu fahren, jedoch nicht direkt arbeitsunfähig ist.(71)
©Bernd Wiedemann
“Die Arbeitsgruppe des ZVEI/VDMA schätzt für die Bundesrepublik 30.000 Telearbeitsplätze (1994), die sich bis zum Jahr 2000 auf ca. 800.000 (2% der Erwerbstätigen) erhöhen soll. [...] Investitionen von 15000 DM/Arbeitsplatz angenommen, ergebe sich in Deutschland daraus ein Investitionsvolumen von 12 Mrd. DM bis zur Jahrtausendwende. Legt man für den Betrieb des Telearbeitsplatzes 300 DM/Monat Netzkosten zugrunde (das ist die Kosten-Zielvorstellung des ZVEI/VDMA), so bedeutet das für die Netzbetreiber einen jährlichen Umsatz von über 2 Mrd. DM/Jahr (noch ohne Anschlußkosten). Die 800.000 Telearbeiter würden bei 3 Telearbeitstagen in der Woche und durchschnittlicher Entfernung zum Betrieb von 15 km pro Mitarbeiter 4000 km/Jahr Fahrstrecke, das sind 3.2 Mrd. km insgesamt, einsparen.³(72)
Mittelfristig geht der Fachverband Informationstechnik im VDMA und ZVEI 1996 sogar noch weiter und schätzt das Gesamtpotential der Telearbeitsplätze in Deutschland auf vier Millionen Beschäftigte. Dies käme dann einem Investitionsvolumen von 60 Milliarden DM für die technischen Systeme und deren Anwendung sowie jährlichen Netzgebühren von 14,4 Milliarden DM gleich.(73)
Betrachtet man diese durchaus positive Einschätzung, so wird deutlich, daß allgemein in bezug auf die Telearbeit von positiven Effekten in den Bereichen Arbeitsmarkt, Verkehr und Umwelt für die Volkswirtschaft ausgegangen wird. Doch bei näherer und vor allem kritischerer Betrachtung verlieren viele Effekte ihre eindeutig positive Ausrichtung:
DER ARBEITSMARKT
Zwar könnten 800.000 Menschen im Jahr 2000 als Telearbeiter beschäftigt sein, doch ist dies nicht gleichzusetzen mit einer Aufstockung der Beschäftigtenzahl insgesamt in Deutschland. Vielmehr wird die Einführung der Telearbeit mit erheblichen Rationalisierungsmaßnahmen einhergehen, deren Folge der Abbau von Arbeitsplätzen sein wird.(74) Desweiteren besteht unbestritten die Gefahr des Arbeitsplatzexportes in Billiglohnländer. Von daher gilt es realistische Beschäftigungsprognosen zu entwickeln und entsprechend den Ergebnissen geeignete arbeitsmarktpolitische Schritte einzuleiten.(75) Zusätzliche, neue Arbeitsplätze werden nur dann durch Telearbeit entstehen können, wenn neben der Arbeitsplatzflexibilisierung (resource-sharing) auch Arbeitsformen des Job-Splitting genutzt werden.(76) Hierin liegt der Vorteil der Telearbeit. Sie minimiert die Eintrittsbarrieren in die Teilzeitarbeitsmärkte durch die ihr immanente Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeiten.
Dem positiven Effekt der Harmonisierung, also der Ausweitung des regionalen zum überregionalen Arbeitsmarkt mit den sich daraus bedingenden Entwicklungschancen für strukturschwächere Regionen, steht eine Polarisierung des Arbeitsmarktes in qualifizierte und dequalifizierte Arbeit negativ gegenüber. Polarisierung deshalb, da davon auszugehen ist, daß aufgrund der rasanten Entwicklungen in der Kommunikations- und Informationstechnik neue Arbeitsplätze vor allem mit höheren Qualifikationsanforderungen entstehen werden, während andere Beschäftigungen durch Tätigkeitsvermischungen und Rationalisierungen eine Dequalifizierung erfahren werden.
VERKEHR UND UMWELT
Das Grundprinzip, die Substitution physischer Transporte durch elektronischen Transfer, ist es, welches viele Befürworter der Telearbeit vorrangig positiv bewerten. Eine telearbeitsbezogene Reduzierung des Pendelverkehrs bis zum Jahr 2000 um 4000 Kilometer pro Jahr käme einer jährlichen Verringerung des Spritverbrauchs von 250 Millionen Liter gleich.(77) Desweiteren, so die einhellige Meinung, würden die dezentral angeordneten Telearbeitsplätze für eine Entschärfung der Verkehrssituation in den Ballungszentren sorgen.
Selten allerdings finden in dieser volkswirtschaftlichen Nutzenrechnung Faktoren wie der erhöhte Stromverbrauch oder aber die steigende Entsorgungslast der vermehrt anfallenden Endgeräte Berücksichtigung. Genausowenig wird der Entlastung der Straßen und der Umwelt durch die Reduzierung des Pendelverkehrs die Zunahme des privaten Verkehrs, z.B. durch Fahrten um Aufgaben zu bewerkstelligen, die zuvor auf der Fahrt zur Arbeitsstätte erledigt wurden, gegengerechnet. Unter Berücksichtigung auch dieser Negativgrößen kommt das Freiburger Öko-Institut, als einer der wenigen, in seiner Studie ´Umweltschutz im Cyberspace´ entgegen der allgemeinen Prognosen zu dem Schluß, daß ein Telearbeitsplatz sogar mehr Energie kostet, als er einspart.(78)
WEITERE VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESICHTSPUNKTE DER TELEARBEIT
Die Telearbeit eröffnet neue Chancen für regionale Srukturpolitik vor allem in den Gebieten, die aufgrund industrieller Unterrepräsentenz im Vergleich niedrigere Tariflöhne auf sich vereinen. Damit besteht die Chance für die Arbeitnehmer, ihre Wohnortwünsche zu verwirklichen, aber auch für die Arbeitgeber, neue Arbeitsmarktressourcen zu erschließen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht bietet sich damit die Möglichkeit die Bevölkerungsdichte der Ballungszentren zu entschärfen und der in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit verbreiteten ´Landflucht´ entgegenzuwirken. Ein weiterer positiver Effekt liegt in der Möglichkeit der eingeschränkten Weiterbeschäftigung während Zeiten der Betreuung von Kindern oder anderen hilfsbedürftigen Personen eines Haushaltes. Aus volkswirtschaftlicher Sicht begründet sich hierin ein Einsparungspotential hinsichtlich der später notwendigen und teuren Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Beruf. Die“... Weiterentwicklung von Qualifikationen während den Erziehungszeiten bedeutet [nicht zuletzt aber auch] unter frauenpolitischen Aspekten die Chancen zu Veränderungen in einem immer noch traditionell männlichen Rollenverhalten und dem Rollenverständnis der Gesellschaft als Ganzem.³(79) Telearbeit kann in diesem Zusammenhang die Angleichung der Bildungsdifferenz zwischen Männer und Frauen bedeuten und den Wertewandel zugunsten von mehr Freizeit und Familie, Lebensqualität und Autonomie unterstützen. Oft eröffnet die Telearbeit überhaupt erst den Zugang zum Arbeitsmarkt für manche Randgruppen der Gesellschaft, wie z.B. Behinderte, durch die Bereitstellung der häuslichen Arbeitsplätze.
©Bernd Wiedemann
Die Frage, ob Telearbeit die Arbeitsorganisation im ´Multimediazeitalter´ sein wird, läßt sich zu diesem Zeitpunkt nicht eindeutig beantworten. Zwar bieten sich eine Vielzahl heutiger, traditioneller Arbeitsplätze zur Umgestaltung an, desweiteren gibt es große Anstrengungen bei den politisch Verantwortlichen im Hinblick auf die strukturelle als auch finanzielle Förderung(80) der Telearbeit in Deutschland, doch steht und fällt diese ´neue´ Arbeitsorganisationsform mit der Akzeptanz der Unternehmen. Diese müssen den derzeit vagen betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Analysen, die sich immer noch zum größten Teil auf Pilotprojekte stützen, vertrauen, um den enormen Investitionskosten der betrieblichen Umgestaltung die möglichen Einsparungen und Produktivitätssteigerungen entgegenzustellen. Die gestiegene Einsicht, daß “...eine völlige Trennung der Mitarbeiter von den Unternehmen [...] nicht realisierbar ...³(81) ist, verschiebt das Abwägen zwischen den möglichen Kosten und Nutzen nicht unbedingt zugunsten der Telearbeit.
Auf Seiten der Arbeitnehmer herrscht insofern eine zwiespältige Meinung, als daß die jüngeren, die den neuen Techniken gegenüber aufgeschlossener sind, gerade in der Telearbeit eine Chance sehen, ihre Erwartungen in bezug auf eigenverantwortliches Arbeiten und die Verbindung von Beruf und Privatleben zu verwirklichen, während andererseits ältere Arbeitnehmer und die Gewerkschaften die Aushöhlung des Arbeitsrechtes und die Negativfolgen, wie z.B. die soziale Isolation, vordergründig mit der Telearbeit verbinden.
Bei allen tatsächlichen Gefahren, die mit der Installation der Telearbeit einhergehen, darf man ihre positiven Effekte für die Arbeitnehmer, die Unternehmen und auch die Gesellschaft als Ganzes nicht aus den Augen verlieren. Schaffen es die Vertreter der Politik arbeitsrechtliche Strukturen zu gestalten, die die Negativauswirkungen der Telearbeit verhindern, und finden die Wirtschaftsvertreter und die Gewerkschaften Vereinbarungen, die ihrem Klientel Rechnung tragen, so wird sich die Telearbeit insgesamt positiv auswirken können. Ansätze für die gemeinsamen Anstrengungen der positiven Ausgestaltung der Telearbeit sind in Deutschland bereits auszumachen. Und so ist es verfrüht, bereits heute schon, die Telearbeit hochzujubeln oder zu verteufeln. Letztlich wird sie, wenn auch die Prognosen, bezogen auf die Zahl der in naher Zukunft etablierten Telearbeitsplätze, zum großen Teil als übertrieben gelten können,(82) künftig als eine weitere Arbeitsorganisationsform innerhalb des Arbeitsmarktes an Bedeutung gewinnen.
©Bernd Wiedemann