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ü b e r d a s S c h r e i b e n
Ich habe einen Vertrag bei einem Verlag erhalten. Im besten Fall kommt ja tatsächlich ab und zu mal eine Überweisung vom Verlag. Muß ich nun ein Gewerbe anmelden? Muß ich von dem Honorar irgend eine Steuer abführen? Was können Sie zu der steuerlichen Seite sagen?
Sie müssen kein Gewerbe anmelden, da schriftstellerische Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit ist. (Allerdings gibt es momentan Überlegungen, auch Freiberufler der Gewerbesteuerpflicht zu unterwerfen.)
Aber natürlich müssen Sie für Verlagshonorare wie für jedes andere Einkommen auch Steuern bezahlen. Es ist ein Nebeneinkommen, und ob Sie nebenher einen Wohnwagen vermieten, mit Aktien handeln oder Bücher schreiben ist dem Finanzamt egal: es will seinen Teil. Falls Sie noch keine Steuernummer haben, müssen Sie dann eine beantragen (formloser Brief ans Finanzamt) und künftig alljährlich eine Steuererklärung abgeben. Aber das machen Sie sicher sowieso, oder? Dann kommt bloß ein zusätzliches Formblatt dazu. Sagt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt, wenn Sie anrufen.
www.AndreasEschbach.com
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