Ja. Nebenrechte sind alle Rechte "neben" der Herausgabe des eigentlichen Buches - Verfilmungen, Abdruck in Zeitschriften (meist auszugsweise), Bearbeitung als Hörspiel, Theaterstück usw., und eben auch das Recht, ein Buch übersetzt in eine andere Sprache herauszubringen. Dieses Recht nutzt der Verlag meist nicht selber, sondern vergibt es weiter an einen ausländischen Verlag. Da entsteht dann eine Dreiecksbeziehung: Der ausländische Verlag bezahlt für dieses Recht an den Originalverlag (das ist der, der das "Hauptrecht" hält), dieser dann an Sie.
Im Idealfall hat Ihr Verlag jemanden, der sich um die Nutzung der Nebenrechte kümmert. Der kontaktiert dann in Frage kommende ausländische Verlage und sagt, schaut her, wir haben was, was Euch interessieren könnte. Und wenn der ausländische Verlag sagt, ja, sieht super aus, nehmen wir, kommt ein Vertrag zwischen diesen beiden Verlagen zustande. Irgendwann erscheint die fremdsprachige Ausgabe (die Übersetzung besorgt ein Übersetzer im Auftrag des ausländischen Verlages; damit haben Sie nichts zu tun - außer daß dieser Übersetzer Sie in Zweifelsfällen evtl. kontaktiert), Geld fließt von dem ausländischen Verlag zu Ihrem Verlag, und das muß dann entsprechend dem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Verlag geteilt werden.
Was Sie beachten müssen, ist der Verteilungsschlüssel für die Erlöse, die aus den Nebenrechten anfallen. Da sollte für einen Anfänger mindestens 50:50 stehen, d.h. von allem Geld, was hereinkommt, kriegen Sie die Hälfte und Ihr Verlag die andere Hälfte. Das ist für den Anfang fair. Später, wenn sich ein Autor einen Namen gemacht hat und es keine sonderliche Arbeit mehr ist, die Nebenrechte loszuschlagen, ändert sich das auf 60:40 zugunsten des Autors, manchmal gar 70:30.