Nein, es gibt meines Wissens sogar das Recht, darauf zu bestehen, mit einem gewählten Künstlernamen angesprochen zu werden. Wenn z.B. eine Zeitschrift ein Interview mit Sting veröffentlicht und ihn darin hartnäckig als Mr. Gordon Sumner bezeichnet, dann könnte er sie verklagen.
Man kann einen Künstlernamen sogar im Personalausweis eintragen lassen. Schauen Sie mal auf die Rückseite Ihres Ausweises - es gibt eine eigene Rubrik dafür. Danach darf man sogar Verträge mit diesem Namen unterzeichnen, soweit ich weiß, und muß seinen "richtigen" Namen nur noch in ganz begrenzten Ausnahmefällen verwenden - beim Heiraten, gegenüber der Polizei, dem Meldeamt usw.
Und Sie befänden sich in bester Gesellschaft. Jede Menge Autorennamen, die Sie kennen, sind Pseudonyme. Mark Twain. Stefan Heym. Novalis. Karl May. Jean Paul. Truman Capote. Lewis Carroll. Joseph Conrad. Jack London. Utta Danella. Heinz G. Konsalik. Anna Seghers. Peter Bamm. Hans Fallada. George Orwell. Françoise Sagan. Oscar Wilde. Und so weiter...