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ü b e r d a s S c h r e i b e n
Was macht man, wenn der Verlag eine Änderung verlangt, mit der man nicht einverstanden ist? Den Vertrag künden? Muss eine Kündigungsmöglichkeit definiert sein? Was ist hier üblich?
In Verlagsverträgen sind Kündigungsklauseln nicht üblich, da in aller Regel Bücher auch veröffentlicht werden. Es gibt bestimmte Gepflogenheiten, wie man mit Unstimmigkeiten umgeht, und üblich wäre, daß man miteinander spricht und sagt, "hören Sie, anscheinend werden wir uns nicht einig über den Text, lassen wir es doch lieber", und vielleicht eine Aufhebungsvereinbarung trifft.
www.AndreasEschbach.com
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