<<Vorige Frage
Nächste Frage>>
Übersicht Gesamtübersicht
Home
News
Bücherbord
Pinwand
Schublade
Kalender
Tagebuch
Privates
Mail
|

ü b e r d a s S c h r e i b e n
Ich bin mir unschlüssig, ob ich ein (noch ausstehendes) Angebot des XY-Verlages annehmen soll. Dürfte ich Ihnen bei Erhalt eine Kopie des Vertrages zusenden, falls noch Frage offen sind ?
Damit würde ich Ihnen eine Rechtsberatung geben, ohne Rechtsanwalt zu sein, und mich strafbar machen - haben Sie also bitte Verständnis dafür, daß ich in derlei Dingen allgemein bleiben muß.
Die wichtigsten Dinge, auf die man achten muß, sind:
- keine Optionen auf künftige Bücher mit unterschreiben (steht meistens in einem der letzten Punkte, etwa "Folgende Werke müssen zuerst dem Verlag zu den gleichen Konditionen dieses Vertrages angeboten werden" oder so) - das ist höchst gefährlich.
- Die Tantiemen und Vorauszahlungen müssen mit dem übereinstimmen, was man ausgehandelt hat. Und als Berechnungsgrundlage sollte der NETTO-LADENVERKAUFSPREIS dienen, *nicht* der Umsatz! (Denn der ist nur etwa die Hälfte davon.)
- Nebenrechte sollten mindestens 50:50 geteilt werden.
Eine empfehlenswerte Lektüre ist das "Urheber- und Verlagsrecht", erschienen in der Reihe "Beck-Texte" im dtv-Verlag, darin ist auch ein Muster-Verlagsvertrag enthalten. (ISBN 3-423-05538-3, DM 19,90 - sollte jede große Buchhandlung vorrätig haben.)
In Zweifelsfällen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit Verlagsrecht auskennt (zu erfragen bei der örtlichen Anwaltskammer).
www.AndreasEschbach.com
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung.
|