Sie machen sich die völlig überflüssige Sorge, ein Verlag könnte Ihren Roman "stehlen". Das brauchen Sie nicht. Kein Verlag wird das tun. Aus dem einfachen Grund, daß Sie ihn, täte er es, mit einer Urheberrechtsklage in den wirtschaftlichen Ruin treiben könnten.
Offen gestanden: Ich habe keine Ahnung, ob es in Deutschland überhaupt so etwas gibt wie die Möglichkeit, ein Copyright anzumelden. Ich habe das jedenfalls nie gemacht. Das Urheberrecht (lesen Sie es einmal; es gibt preisgünstige Taschenbuchausgaben des Textes bei dtv, glaube ich, oder Becks, und es ist nicht schwer zu verstehen) besagt, daß Ihr Copyright (=Urheberrecht) an einem Text, den Sie verfassen, in dem Moment automatisch entsteht und erst 70 Jahre nach Ihrem Tod wieder erlischt. Da brauchen Sie nichts weiter dazu zu tun. Im Streitfall müßten Sie nur beweisen können, daß Sie den Roman verfaßt haben, und da reichen ein paar Zeugen, die das Manuskript gelesen haben usw. Mir ist auch kein Fall bekannt, daß ein Verlag jemals das Manuskript eines begabten Jungautors gestohlen hätte. Ich würde mal sagen, das ist seit 150 Jahren nicht mehr passiert. Wozu auch? Ein Autor bekommt wenig genug ab vom Erlös, und er wird ja erst dann richtig wertvoll für einen Verlag, wenn er viel schreibt und es dem Verlag gelingt, ihn sich als Stammautor zu erhalten.
Also, nochmal: Machen Sie sich nicht Sorgen, ein Verlag könnte Ihr Manuskript stehlen. Machen Sie sich lieber Sorgen, er könnte es ablehnen; das sind viel begründetere Sorgen.