Dies ist keine Seite einer offiziellen Stelle! Alle hier gemachten Angaben sind Meinungen oder Interpretationen des Autors, die von mir nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden. Bitte lesen Sie das Vorwort!

Copyright © 1997 - 99   Hans-Christian Müller
Für Quereinsteiger:    Zur Version mit Frames

 

 


[Post an mich]hans-christian.mueller@rentenseiten.de 
Zum Gästebuch  Mein Gästebuch  

 


 

Zur Hompage Seitenübersicht Vorwort (Bitte lesen!) Der Verfasser
Generationenvertrag Alternativmodelle Rentenreform Rehabilitation
Renten Krankenversicherung Zusatzleistungen Der Versorgungsausgleich
Rechtsmittel Tips und Tricks Gesetze Ihre Kritike
Rente-Online History  

 


 

          

Ist der Generationenvertrag tot?


Immer öfter hört man in der letzten Zeit Argumente, die den Generationenvertrag totsagen. Der Grundgedanke dieser Argumentationen lautet, der Generationenvertrag ist überholt, nicht mehr zeitgerecht, nicht mehr finanzierbar.

Oh Ihr Kritiker, sagt mir doch bitte, was ist denn überhaupt der Generationenvertrag, den Ihr so verteufelt. Sagt mir doch bitte, wie soll eine menschliche Gesellschaft ohne den Generationenvertrag funktionieren. Ihr verwechselt den Generationenvertrag mit seinen Produkten, mit den staatlichen Mitteln, mit denen er realisiert werden soll.

Doch schweifen wir erst einmal ab, verlassen wir den Bereich des hochentwickelten Individuum, begeben wir uns zu den "niederen Kreaturen". Sehen wir uns doch die so rührenden Bilder von treusorgenden Tiermüttern und -vätern an. Hier wirkt ebenfalls ein "Generationenvertrag". Begründet in der Notwendigkeit zur Erhaltung der Art wird der Nachwuchs betreut, "lebt auf Kosten der Eltern".

Zurück zur menschlichen Gesellschaft. Auch hier wirkt dieses Prinzip. Nur wurde der Generationenvertrag wohl auch aus ethischer Sicht um ein Element erweitert, neben der Sorge für die Kinder kommt die Sorge für die Eltern hinzu. Nicht umsonst steht geschrieben:

"Du sollst Deinen Vater und Deine Mutter ehren ......."

Ihr Kritiker vergegenwärtigt Euch doch einmal, der Generationenvertrag ist doch nichts weiter als eine als Begriff gefaßte biologische Notwendigkeit mit ethischen Komponenten. So wie das Kind erwarten kann, von seinen Eltern versorgt zu werden, so hat auch der ältere Mensch einen Anspruch darauf.
Und wer den Generationenvertrag tot sagt und dafür die Altersstruktur der Gesellschaft verantwortlich macht, verkennt vollkommen, daß erst durch den Generationenvertrag die höhere Lebenserwartung begründet ist. Der ältere Mensch ist nun einmal nicht in der Lage für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Und er ist in Vorleistung für sein Alter getreten. Er hat für seine Kinder gesorgt, auch in der Erwartung, daß diese ihm im Alter einen Lebensabend in Würde ermöglichen werden.

Laßt also Eure Finger vom Generationenvertrag. Wendet Euch lieber den eigentlichen Problemen zu, der Frage wie diese Notwendigkeit gestaltet werden kann. Und dann sind wir beim Thema.

 


 

Zur Hompage Seitenübersicht Vorwort (Bitte lesen!) Der Verfasser
Generationenvertrag Alternativmodelle Rentenreform Rehabilitation
Renten Krankenversicherung Zusatzleistungen Der Versorgungsausgleich
Rechtsmittel Tips und Tricks Gesetze Ihre Kritik
Rente-Online History